Dem durchleuchten, hochgebornen fursten und herrenn, herrn ⌊Albrechten⌋, von Gotts genadenn margraff zw ⌊Brandenburg⌋, in ⌊Preussenn⌋, zw ⌊Stettin⌋, ⌊Pomernn⌋, der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzog, burgraff zw ⌊Nurmberg⌋ und furst zw ⌊Rugenn⌋, unserm hochgunstigen, lieben herren unnd freundt /
Durchleuchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lieber herr unnd freundt. / Unnsern freuntlichenn, willigenn diennst zuvoran. /
⌊Albrecht Joseph⌋, burger und nechstmals unnser wirt zw ⌊Posenn⌋, / gegenwertigs brieffs zeyger, hatt uns myt vieler underthenigkheit angetzeigt / unnd zuvorstehenn gebenn, / wie das enemm, der itzt Euer Furstlichen Durchlaucht zw ⌊Konigsberg⌋ underthan ist, / ein mergkliche summa gelds in seiner anligendenn not, / damit err seinem abnemendenn nahrung zw hilff queme, / vorgestrackt / unnd gelihen hett, / konde aber bisher khein betzallung erlangenn. / Nach dem ⌊er⌋ in erfarnus khomenn, das er hie im landt sashafftig, hatt er sich nit on grosse beschwerung hie her, seinen schuldman zw suchennn, begebenn mussenn. Dieweyl ⌊er⌋ dan hie unbekant, / hatt er zun uns die beste zuvorsicht und freundtlich gebethebnn, / wir wollen inen an Euer Furstliche Durchlaucht vorschreybenn, / damit diser arme man, der alle sein gut in fewer vorlorn, / zw letzte möcht betzalungen erlangenn. / Bitten derhalb, Euer Furstliche Durchlaucht woldenn ⌊disenn⌋ unser vorschrifft geniessenn lassen, / damit er befunde, das im Euer Furstliche Durchlaucht hulfflich und unnser commendation fruchtteglich gewest sey, / das wir umb Euer Furstliche Durchlaucht in eyn vil grossern zw beschuldenn unnd freuntlich zuvordienen wollen schuldig sein. /
Datum
aus unserm sloss ⌊Heilsberg⌋, den 12ten tag
Decembris im thausent funffhundert neun und dreysigstenn jare./
⌊Ioannes⌋ vonn Gotts gnaden bischoff zw ⌊Ermelandt⌋ /