Wir konnen E(wer) H(erlichkeit) nicht verhalten, das Sercz(?) verschiener tage der heuptman zu Osterrode, ettliche unsers ⌊bischtumbs⌋, alt superinscribed in place of crossed-out allte⌈allte alt alt superinscribed in place of crossed-out allte⌉
gesessene leuthe, / welche sich lange zeitt alhie enthalten haben, / von uns gleich als die in sein ampt gehoren, / hatt furdern lassen, / darausz wir nu verursacht
werden, der gleichen auch zu thuende, / und die jenigen, so sich ausz unserm bischtumb begeben, / und ÿtz on the margin⌈ÿtzÿtz on the margin⌉ im ⌊furstenthunn(n)⌋ mit heuszlicher wonu(n)ge sich enthalten, / widderumb an dissen ort unther ire geburliche
hirschaft, dahin sie von rechtswegen gehoren, / zu furdern. / Und wollen E(wer) H(erlichkeit) nu weiter nicht unangezeigt
lassen, / das zwien burger zu ⌊Salfelt⌋ unter E(wer) H(erlichkeit)
heuptma(n)schaft des preuschenmarktischen ampts wonhaftig sein superinscribed in place of crossed-out sein⌈sein sein sein superinscribed in place of crossed-out sein⌉ / mit
name(n) ⌊Caspar Seitz⌋, ein brewer, / und ⌊Francze Smidt /
Schmidt⌋, / welche beide ausz unserm dorff ⌊Goltbach⌋ diszes ⌊lobauschen gebitts⌋ entworden, /
und uns zugehoren. / Damit uns BCz, 1643, p. 490 nü widderumb gleichmessige gerechtigb(!)eit gepflogen
werde, / ist unser freuntlich begerr, / E(wer) H(erlichkeit) wolle genante zwien burger zu ⌊Salfelt⌋ darzu halten, / das sie sich hieher in unser ⌊bisthum⌋, / da sie gezogen und geboren, / auf das furderlichste mit
heuszlicher wonu(n)ge widderumb on the margin⌈widderumbwidderumb on the margin⌉ begeben, / ader unserm burgraffen alhie zur ⌊Lobau⌋ gewisse zeitt und stelle dieselbigen rechtlich zu furdern, und ferner anzunhemen, / ansetzen. / Das seind wir gen
E(wer) H(erlichkeit) im gleichen und grossern fall zu beschulden gutwillig, / und die wir hiemit dem
almehtig(en) thun befelhen.