Gestrigs tags nach abzege der edlen, wolgebornen herren ⌊elbingischen und dantzker castellen⌋, / ⌊marienburgischem underkemmer⌋ / und E(uer) E(rbarkei)t geschicktenn, / ist ein koniglicher kemmerer an uns gelangt, / welcher uns ⌊ko(nigliche)r m(aieste)t⌋, unsers allergnedigisten herren, / brieff an die hern ⌊rethe dieser lande⌋ vorzeichent, / des copei hie eingeschlossen, / hot uberantwort. / Weil das dazumalh hie nach gewesen seint / der hochwirdig her ⌊bischoff zcu Colmen⌋ / und der ⌊ersamen von Thorn⌋ geschickter, / sein wir / zu uns die ersamen hie des ⌊raths⌋ fordernde / zusammen kommen, / uns dieser sachen / inhalt koniglichs briefs / undereinander beredt / nichts fueglicher mocht finden, / dan das wir hochgemelter ⌊ko(nigliche)r m(aieste)t⌋ die meinung zuschrieben, / wie oben gemelt / und das wir solchen ko(nigliche)n brieff / ader copeien dovon / andern ⌊stenden des raths dieser lande⌋ wolten lassen zukommen, / was dan in der kurtze durch schreiben einer zum andern mit solchen schriften under unns wurde entschlossen, / irer ko(nigliche)n m(aieste)t widderumb lassen wissen. /
Von der sachen in sich selbst mit den herren hir hab wir nichts anders nutzlicher bedocht, dan das ein vorschub und erstreckung der zeit / bis auf negstkunftige ⌊tagfart⌋ wurde von ⌊ko(nigliche)r m(aieste)t⌋ gebethen / mit vorbehalt, / was sonst einem jedern zu diesem handel das beste wurde beduncken, / das wir das APG 300, 53, 269, p. 60 schriftlich einer dem andern liesse wissen. / Solchs, so an uns wurde kommen, / wolle wir mit dem hochwirdigen ⌊hern zu Colmen⌋ / under uns wol einnehmen / und des meisten teils stimmen zum antwort an ⌊ko(niglich)e m(aieste)t⌋ zufertigen, derwegen Euer E(rbarkei)t wolde uns mit den ersten iren willen und votum wissen lassen, / die wir hiemit in langweriger gesuntheit gotlichen gnaden bevelhen. /