» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #4893

Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach
Braunsberg (Braniewo), 1541-05-20


Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, HBA, C 1, No. 755

Auxiliary sources:
1register in German, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, Ostpr. Fol., 14 320, f. 44v
2register in Polish, 20th-century, B. PAU-PAN, 8249 (TK 11), f. 321

Prints:
1HARTMANN 1525-1550 No. 755, p. 400 (German register)

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, hern Albrechten, von Gots gnaden marggraff zu Brandenburg, / in Preussen, / zu Stetin, / Pomern, / der Cassuben und Wendenn hertzog, / burggraff zu Normberg und furst zu Rugen, / unserm hochgunstigen, liebenn herren und freunde /

In seiner Furstlichen Durchlaucht eigen hande /

Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lieber her und freundt. / Unsere freuntliche und vleis willige dinste zuvorn. /

Euer Furstlichen Durchlaucht schreiben ist uns gestrigs tags hie worden, / in welchem sich beschwert, / das wir derselbten Ewer Furstlichen Durchlaucht underthan Jorgen Lautenschlager vor uns solten in unserm gerichte zu antworten geladen haben etc. hierauff wir Ewer Furstlichen Durchlaucht zu freuntlicher meinung nach gelegenheit der sachen diesen bericht thun, / das wir gemelten Lautenschlager / nicht wie Ewer Furstlichen Durchlaucht underthan, / sondern / wie unser underthanen burgerin hie zu Braunsberg Barbaren, / Anthoni Werners nachgelasnen witwen, / vormundt, / die mit iren gutern under uns gesessen, / in unser citacion haben angezogen, / und in der vormundschafft, / die er von unserer burgerin wegen an sich genommen, / so weit er sich der anmasset, / und dorin zu bleiben willen gehabt, / vor uns geladen. / Dieweil er aber solche vormundschafft hat lassen fallen / und dorinnen nicht gestanden, / haftet nicht an im unser citacion, / der zu folgen und nachzukommen / sein principall / gemelte unser underthane burgerin schuldig ist und vorpflicht. / Wie wolte uns geburen, / das wir schlecht vor uns selbts, / ane solch mittel, / Euer Furstlichen Durchlaucht underthan in unser gerichte solten ziehen, / wissende aus unserm einfeltigen vorstande, / den uns Gott gegeben, / das uns solch furdern nicht gezimet, / und ab wir in vornunfft so irrig wurden (welchs gotliche barmhertzigheit / weit von uns wende /) und dergleichen was vornehmen, / das Ewer Furstlichen Durchlaucht underthan vor uns zugestehen nicht sein vorbunden, / und uns doraus nichts anders, dan nachteil und schimpff zu kueme, / hierumb wir uff das freuntlichst bitten, / wolten solchem widderwertigen bericht, / der unser citacion halben Ewer Furstlichen Durchlaucht gethan, / kein glauben geben, / und uns vil meher zugethan, / und mit gantz freuntlichem wilferigen willen Ewer Furstlichen Durchlaucht gevlissen, / achten, / dan wie wir hessig werden angegeben. /

Es hat sich auch hie zugetragen, das Bartholmes Vogt, / der vom Elbing vortrieben, / und zu Konigsberg aus dem rath gesetzt, / uns von koniglichem hoffe etliche zugemachte brieffe / hat uberreicht, / welche, so wir uberlesen, / gefunden, / wie Ewer Furstliche Durchlaucht gedachten Bartolmes mit seinem anhange / an koniglichen hoff vorschrieben, / und ire supplicacion, an Ewer Furstliche Durchlaucht gestelt, / mit eingelegt, / die fast der warheit ungleich, / dieweil die sache erstlich in unser stadt Ressell vor gerichte, / dornach an den rath, / und vordan mit einer ordentlicher appellacion an uns geflossen, / auch in kegenwertigheit der parten ein rechtlicher ausspruch durch uns vorlautbart, / und in rem iudicatam ergangenn, / welchs ausspruchs wir kein schewe tragen, / auch des copei hie hetten eingelegt, / so der nicht zwuschen andern acten zu Heilsberg vorblieben. / Solchs Ewer Furstlichen Durchlaucht vorschreiben an koniglichen hoff / hat unserm gemut, / das wir allewege in sonderer trew und lieb zu Ewer Furstlichen Durchlaucht getragen, / unvorhoffter weis / nicht wenig bedenckens zubracht, / und kan uns nicht unbeschwerlich sein, / dieweil wir allewegen in allen unsern ann hoff schrifften / Ewer Furstlichen Durchlaucht im besten, / wie wirs auch ye haben mugen erdencken, / gedacht, / und der vill ehre und nutz gerne haben wollen schaffen, / nemlich das dergestalt von unserm hochgunstigen, lieben hern und freunde, / zu dem wir uns alles guten vorsehen, / am hoffe solte vormerckt werden / das jenige, / welchs zur freuntlicheit gen uns, / der wir uns stets gerumbt, / nicht gehorig. / Wir mugen in dieser sachen, / dorinnen Bartolmes Vogt nach seins zenckigen heubts ungegrunten mutwillen zu Ressell gen uns / und unsere amptleut fast hömsch und spitzig sich hat lassen horen, / unbeschwert erkentnus leiden. / Es hat aber Ewer Furstliche Durchlaucht wol vorzusehen, / so uns in unsern ordentlichen berichten unsere regalia (dieweil wir auch in die fusstappen unser vorfaren under des reichs fursten zall gesetzt /) gebrochen wurden, / wohin das gelangen wurde etc. Was wir derhalben Ewer Furstlichen Durchlaucht und der regalien zu gut geschrieben, / auch auff jungster tagfart geraten, / und neben andern disses orts lande und stedte rethe an koniglichen hoff schrifftlich, / raths weis, / haben lassen gelangen, / wirt Ewer Furstlichen Durchlaucht mit der zeit unvorhalten bleiben. / Wir sein auch nicht ein malh angelangt, / von parten / an hoff zuschreiben, / das dohin von Ewer Furstlichen Durchlaucht ein freÿe appellacion wurde zugelassen. / Weil wir aber wissen, / das solchs erhaltenen regalien widdrig / und abbruchlich ist, / hab wir uns nÿe dorzu wollen bewegen lassen, / vil meher doran gewesen, / das solche Ewer Furstlichen Durchlaucht regalien in iren wirden und kreften erhalten wurden, / welchs wir, / ane ruhm, / allein trewhertziger meinung, / und das wir gerne wolten, / das es Ewer Furstlichen Durchlaucht allenthalben richtigk zustunde, / thun anzeigen, / freuntlichs vleisses bittende, Ewer Furstliche Durchlaucht wolte dys unser trewmeinig schreiben / mit hochem irem furstlichen vorstandt / ermessen, / und uns / in angefangener gunst / zu gute halten, / der wir uns, / unserm abscheidt nach von Konigsberg, / freuntlich und vleissig thun befelhen, / Got bittende, dieselbte Ewer Furstliche Durchlaucht in seiner gotlichen gnaden zu langen zeiten in guter gesuntheit und aller seligheit zubewaren. /

Datum Braunsberg, den XX Maÿ M D XLI. -

Illustrissimae Dominationi Vestrae addictissimus

Ioannes episcopus Varmiensis etc. manu propria subscripsi