Wir haben Euer Lieb ⌊⌋ datirt ⌊Marienburgk⌋ denn einunndzwantzigsten dises itzigen monats gestrigs tages empfangenn desselbenn inhalts lesend eingenhomen und vorstandenn.
Nun thun wir unns furs erste Euer Lieb mit geteyltenn raths zum freuntlichstenn bedanckenn unnd wollenn im inherenn teil sachenn des edlenn unnd erenvhestenn unnsers besondernn liebenn ⌊Achacio Zemenn⌋ muntlichenn berichts in denselbenn vortrawtenn und andernn hendelnn die sich villeicht schreibenn nicht wollen lassen nhumher gewerttig seynn unnd sein trostlicher zuvorsicht, / das wir mit vorbithung des getreid ausschiffens wider ⌊konigliche maiestet⌋ zu ⌊Polann⌋ etc. unnsernn gnedigenn herrnn unnd freuntlichenn liebenn ohemenn desgleichenn die konigliche lande / oder altenn gepreuch / nit gehandelt sonder das wie von ehe zeithenn unnsere vorfarnn auch gethann / in unnsernn stromenn unnd tieff vorgenhomen, / welchs in unser obrickeit gehort unnd der land notturft gewesenn. /
Nachdem wir auch gegenn Euer Lieb unnd andernn angegebenn als soltenn wir kurtz hievor vonn der ⌊Memel⌋ unnd andernn orthenn getreid austzuschiffenn gestattet bithenn wir gantz freuntlich Euer Lieb wolle demselbenn keynenn glauben beymessen sonnder unns bey sich freuntlich unnd nachbarlich entschuldigt nhemenn auch bey andernn unnd sonderlich denn ⌊herrnn rethenn koniglichs theils⌋ / entschuldigenn helffenn / dann solchs mit eÿnichem grundt erwysenn oder beÿgebracht nicht sol werdenn. / Das mogenn wir aber Euer Lieb mit warheit antzeigenn das wir ein schiff zur ⌊Memel⌋ bis auf disenn tag aufgehaltenn / unnd kein kornn ausserhalb des wie vorig unnser schreiben mitbringt abfhurenn wollenn lassenn, / welchs alles wir Euer Lieb gantz freuntlicher nachbarlicher meÿnung nicht zuvorhaltenn gewust. /
Abermahls freuntlichs vleis bittendt Euer Lieb / die wir hiemit dem almechtigenn langwirig gesundt zuerhaltenn bevelhenn / wolle unns inn der altenn freuntschaft unnd lieb derselbenn selbenn selbst schreibenn und erpithenn nach behaltenn und sich nichts davan abwendenn lassenn, / gleichsfals seint wir auch zuthun urputig. /
Vonn Gotts gnadenn ⌊Albrecht⌋ marggrav [zu] ⌊[Bran]denburgk⌋, in ⌊Preussen⌋, zu ⌊Stettin⌋, ⌊Pomernn⌋, der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wendenn⌋ hertzogk, burggrav [in] ⌊Nurmbergk⌋ unnd furst zu ⌊Rugenn⌋.