Wir fuegen E(uer) L(ieb) guther wolmeinung zuvornhemenn, / das unns beiligender ⌊⌋ ahn E(uer) L(ieb) haltende / von dem hochwirdigstenn hochgepornnenn furstenn / herrenn ⌊Wilhelmenn erczbischoffenn zu Riga⌋, / marggraffenn zu ⌊Brandenburgk⌋ etc., unserem freuntlichem lieben brudernn, diser tag zukhommenn. / Mit angehefftem bittenn, / solchenn E(uer) L(ieb) beÿ unserem aigenen bothen zu ubersendenn. / Demnach haben wir s(eine) l(ieb) zu bruderlichem unnd E(uer) L(ieb) zu freuntlichem nachparlichem wolgefallenn, / dasselbig nicht unterlassenn moegenn / unnd uberschickenn E(uer) L(ieb) hochberurtes unnsers liebenn ⌊bruders⌋ schrifftenn hiermit zu unnd wheren gantz wol gewogenn gewesenn / E(uer) L(ieb) neue zeitung mitzutheilenn / so ist das jenige, / welchs zugeschriebenn vhast nach superinscribed⌈nachnach superinscribed⌉ ungewiss. / Allainth das lautbar ist. Wie her ⌊Hieronimus Lasski⌋ etc. ihnn ⌊Hungarnn⌋ sein / unnd ⌊Romischer konig(liche)r ma(ieste)t⌋ zum bestenn algereith etzliche schlosser eingenommen habenn solle, / als dan E(uer) L(ieb) ungetzweiffelt des bessernn bescheidt habenn / unnd uns aus freuntlicher nachparschafft teilhafftigk machenn werdenn. / Daneben seindt unns imerwar die ⌊⌋ zugeschrieben wordenn, / die wir E(uer) L(ieb) auch also unnd dorumb aus freunthschafft, / dieweil uns unverporgenn / das E(uer) L(ieb) zu denen dingen, / do die kopff sich üben unnd ihre kunst darthun wollen / ein guth gefallenn / zufertigenn, / dan E(uer) L(ieb) vil freuntlichs nachparlichs willens zuertzaigenn, / sindt wir ider zeit geneigt./
Vonn Gots gnaden ⌊Albrecht marggraff zu ⌊Brandenburgk⌋, ihn ⌊Preussen⌋, zu ⌊Stettin⌋, ⌊Pomern⌋, der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ herzog⌋, burggraff zu ⌊Nurmbergk⌋ unnd furst zu ⌊Rugenn⌋/ manu propria subscripsit