Euer Lieb ⌊⌋ datum ⌊Heilspergk⌋ denn 2 May haben wir empfangen, / inn welchem Euer Lieb unns von wegen ires ⌊burggravenn⌋ bruders / des erbarnn unsers lieben getreuen ⌊Mattessenn vonn Eldittenn⌋ vor unnsere genedige erbietung danckenn thun / dergleichen auch zuwissenn begeren, / wie lange wir das verboth des ausschiffenns stehenn zu lassenn bedacht etc. Nun wehr gegenn unns solcher dancksagung gantz ane noth / dan do wir unns auff Euer Lieb ansuchenn in allem zimblichenn und billichenn wilferig ertzeigenn konnenn, / darin sol unns Euer Lieb freunt unnd gutwillig erfinden, / wollenn auch beschehenem unnserm erbiethenn nach als baldt der bericht ann unns gelanngt Euer Lieb unnsers gemuts meinung, / darnach sich ⌊der vonn Eldittenn⌋ zurichtenn, / entlichen eroffenen. /
Inn dem verboth / der ausfurung des getreides habenn wir in nachstem unserem schreibenn Euer Lieb unnser bedenckenn zuerkennen gegebenn / unnd solchs derhalben / das dormit die vorstossennden unnd vor augenn schwebendenn wurungenn, / welche sich leider bei der armuth altzu seher unnd beschwerlich in werck ertzeigenn dem gemeinenn guthenn zum bestenn etwas gemil... wordenn. / Aus denselbenn erwegungen, welche nu mehr durch diese wÿtterung, / die zum wach... nicht vast tuglich, / auch dem, das / das winter getreidt schir ann allenn ortenn vorsitzenn thut, / zu dem das ann vielenn orternn gantz wenig oder auch nichts gesehett hat konnenn werdenn. / Unnd wir durfftigenn menschenn in dem wie in allem andernn zur sommer sach der benedeiung Gothes unnd seines mildenn und gewichsigenn weters des sich wie gemelt / nach nicht vast wol ansehenn lest / wol bedurffenn unnd darumb zubitten habenn, / hoher unnd weitter zuerwegenn unnd zu bedenckenn. /
Denn / vor habenn wir es bei unns darfur, / das rath sein nit werde, / disses jhares imandts ausschiffung ergennt eines getreidts zugestatenn unnd zutzulassenn, / wie wir dan einigenn kornn durch unnser tieff zulassenn nicht bedocht. / Unnd ob wol vonn etzlichen Euer Lieb unnderthanenn clagenn vorbracht, / welcher wir gleicher gestalt ainyg sein nicht konnen, / so geschicht doch dieselb vonn wenigenn unnd eintzelen personnen, / welche des ausschiffenns nutz unnd profieth habenn. / So nu derselbenn nutz unnd gedeÿ / als hoch unnd hoher den das gemeine guthe, / des ann arm unnd reich zu gleich reichen thut, / angemerckett werdenn solte, / must folgenn
der arme pauers auch sonnst gemein mann, / welcher itzundt algereith ann vielenn orternn ann brottung, / des wir gewisse erfarung haben mangel leidet / unnd vonn der uberherschafft hulff, rettung unnd entsetzung suchet, / inn die schantz umb der wenigenn willen geschlagenn./ Ja auch mit weib unnd kindt, / wo nit vorhungern doch enntlichenn aus noth entlauffenn, / dorab(!) die lannde hoher unnd serrer / dann mit einiger vorgifftenn lufft gewustet werdenn mussenn, / unnd also nit wir allein sunder auch lanndt unnd leuth in allenn sorglichenn vorfallennden vellen und sachen / mehr schadenn dan nutzes habenn tragenn und duldenn. / Unnd ob wol ⌊die vonn Dantzig⌋ zum exempel vorgeschlagen mit ertzelung wes bey inenn gestatet unnd vorgonnet, / so ist doch der grosse unnd weite underscheit derselbenn unnd der anderenn preussischenn stete gelegenheit wol zuerwegen, / welche auch billich ein geringe verenderung gibeth, / dann ⌊Dantzig⌋ hat sich nicht allein aus ⌊Preussenn⌋, / sunder aus ⌊Polenn⌋, / ⌊Masaw⌋, ⌊Reussen⌋, ⌊Podolia⌋, ⌊Coya⌋, ⌊Pomern⌋ auch ⌊Litten⌋ eins theÿls des getreidts zuerholenn, / des ⌊Konigspergk⌋, ⌊Elbing⌋ oder ⌊Braunspergk⌋ nicht moglich, / inn dem sye allein Euer Lieb unnd ⌊unnsers arme landt⌋ dartzu gebrauchenn konnenn / unnd mussen. Ob nu diese umbstendigkeit auch nit billich zuerwegenn / unnd ursachenn, / das ann einem orth des zugelassenn, / das am andern die gelegenheit leidenn nicht kan, / stellenn wir in Euer Lieb hohenn unnd weit berumpten verstanndt. Demnach wollenn wir unns zu Euer Lieb als dem vleissigenn unnd getreuen vorsteher und vatern des vaterlandts vorhoffenn unnd vorsehenn, Euer Lieb die irigenn vonn dem ausschiffenn wol abtzuhaltenn werdenn wissen / und nicht gestaten, / das sie ir getreidt / weder nach ⌊Dantzig⌋ / noch auch unnser tieffenn / weg unnd in frembde lannde. / Dieweil wirs selber alzu hoch benottigt / furenn oder ausschiffenn in massenn, / auch wir mit denn unserigenn zuvorschaffenn gemeint. /
Zu dem irer geschickligkeit nach / vonn dissem auch annderm nottigenn puncten, / welche wir Euer Lieb ehrmals uberschrieben / als der landtsordnung buchsenschiessen / gesindlon und anndern / itzo auff dem landtgesprech notturfftig mit ⌊den hern koniglichen rethen⌋ ratschlagenn, / handeln unnd schliessenn, / darob die gemeine wolfart der lannde / umb so viel mehr gebessert, / wie auch wir dieser zeit / myt unnsern getreuen und lieben underthanen / derhalbenn in ratschlegenn und bedencken, / wes aldo auff dem ⌊koniglichenn theil⌋ inn diesen puncten vor nutz unnd das best angesehen, pittenn wir als viel zimblich Euer Lieb freuntliche mitteilung. / Hienebenn konnenn wir Euer Lieb nicht bergenn, / das wir unns, / unnsernn landen und leuthenn zum bestenn / unnd guthe / ann die ⌊konigliche maiesteten zu Polan⌋ etc., unnsern aller gnedigsten hernn unnd freuntlichenn liebenn ohemenn, / schreibenn haben lassenn / und gebethenn ir konigliche maiestet woldt irem koniglichen gesanndtenn, / welchenn dieselb bei ⌊Romischer keyserlicher maiestet⌋ gewislichenn habenn wurde, / under anndern mit inn befel aufflegenn / von wegen irer maiestet zu abschaffung unnd abthuung der acht / so uff unns unnd diese unnsere lanndt ausgangen und publicirt, / mit vleis wie auch vormals durch denn edlenn grosmechtigenn unnsernn besonndernn lieben freundt hern ⌊Petern Opolinski⌋ / castellann zu ⌊Letzen⌋, heuptman zu ⌊Caszeczienss⌋ unnd ⌊junger koniglicher maiestet zu Polann⌋ etc. hoffmeisternn / unnd andere aus koniglichem bevelch geschehenn, / antzuhaltenn zubitten unnd zuvorhandeln. / Warauff unns ⌊sein maiestet⌋ durch denn erwirdigenn in Goth unnsernn besondernn liebenn freundt / herren ⌊Samuelem bischoffenn zu Chelmen⌋ unnd des ⌊reichs zu Polenn⌋ unntercantzlernn, / volgennde meinung zuschreibenn lassenn, / das ire maiestet alles des so zu dieser lanndt beschutzung dinstlich ann ⌊keyserliche maiestet⌋ gelanngenn wolt lassen. / Unnd woe es sich begebe / das ire ⌊konigliche maiestet⌋ etzliche botschaffter schickenn wurde / so wollenn sein maiestet nit vorgessenn, / inen auch des in befelch mittzugebenn. / Woe aber niemandt der arth gefertigt werdenn solte, / woldt sein ⌊konigliche maiestet⌋ des alles durch notturfftige brieffe ausrichten ....
Unnd nachdem wir unns wissenn zuerinnernn, / beidt aus Euer Lieb wie auch anndernn schriefften, / die an unns aus denn ⌊Niderlandenn⌋ gelanngt und gekommenn, / das ein koniglicher gesandter, / denn man denn Polnischenn orator nennet bei ⌊keyserlicher maiestet⌋ ist, / unnd ob wir hierneben nach wol ingedenck Euer Lieb freuntlichen mitteilung / vonn wes wegenn der gesandte ann keyserlichen hoff sey. / Unnd warumb das also ausgebreittet, so brenngt unns doch gleichwol unnsers erachtenns solche antwort nit unbillich allerley beschwerungenn, / dann wir wollenn nit urteilen mit was vleis iheweilenn / unnsere unnd ⌊dieser lanndt⌋ sachenn gefordert, / sunder dasselb andern senn gebenn. / In dem unnsere sachenn vielfeltig vonn ⌊koniglicher maiestet zu Polenn⌋ / an ⌊Romische keyserliche maiestet⌋ zutragenn befolenn werdenn / unnd doch von dannenn wenig trostes erlanget / zu dem das dannocht nicht geringe hendel und ein zeit hero vorgeloffenn. / Inn welche bei denn altenn, / wie auch bei unnsernn zeitten allerlei lanndt irrungenn / zu schutz unnd trost der underthanen ein zutziehenn gepflogen / unnd des gefolgt das allerley beschwerungenn / so kunfftig denn lanndenn unnd underthanenn hettenn mogen erwachsenn / oder auch algereith stundenn / abgelegt, / inn welche wir / unnd unnsere underthan zu mererm trost unnd sicherheit mit eintzubringen uber bescheenes vielfeltiges unnser ermanen und erinnernn entweder vorgessenn, / oder sunst nicht habenn mogenn eingetzogen werdenn. / Aber dis alles ist gut unnd der zeit billich zuergebenn / unnd auff in allein zutrauenn, / dieweil aber hienebenn menschliche mittel zugebrauchenn vonnothenn. /
Wir auch vor unser
personn ann nichte, / das unns Got vorleihenn mangelnn lassenn wollenn. / So konnenn wir nicht umbgehenn Euer Lieb unnsern zufal denn wir in dieser sachenn gehabt, / vortraulich / zueroffenenn, / freuntlich bittenndt Euer Lieb unns irenn getreuen unnd freuntlichenn rath auch gutwillige forderung unnd vortsetzung ann welchem allem wir gar nicht zweiffelnn / mitteillenn wolle. / Wir sein zweiffels ann Euer Lieb seine bericht, / das nu mehr die zusamennkunfft der ⌊Ansehe⌋ zu ⌊Lubeck⌋ gehaltenn werdenn sol / in welcher auff die uberschicktenn allen stedten der Annsehe artickel, / als dan vermog ires ausschreibenns geratschlagt werdenn soll. / Nhu habenn ⌊die vonn Dantzig⌋, / als nicht die wenigstenn der ⌊Ansehe⌋, / dem gestrenngenn unnd ernehestenn unnsern besonndernn lieben ⌊Hannsen vonn Werdenn⌋, burggravenn und burgermeisternn zu ⌊Danntzick⌋ unnd heuptmann auff ⌊Neuburgk⌋ der arth mit befellnn, / wie wir bericht unnd landtkundig abgefertigt, / welche sunder zweiffel als der liebhaber des vaterlanndes / unnd trew underthann ⌊koniglicher maiestet⌋ alles des so zu wolfart dieser lanndt dinstlich sein kann / oder mag / hochstes vermog... zufordernn nit wirdt unnderlassenn. / So felt unns zu wie auch das gemein gerucht vast lautbar ann tag gibt, / das villeicht aus gemeiner vorsamblung der Annsehe / ann ⌊keyserliche maiesteten⌋ zu pittenn umb bestetigung irer privilegienn, / bothenn abgefertigt werdenn mochtenn. / Inn dem aber ⌊die vonn Dantzig⌋ nicht die geringsten am vermogenn, / her ⌊Hanns von Werdenn⌋ auch unnsers vermerckens under die geschicktesten unnd ansehelichstenn billich zurechenen, / kont sich nurt wol zutragenn, / das her Hans mit als var einenn der gemeinen ⌊Ansehe⌋ sennde bothenn an ⌊Romische keyserlicher maiesteten⌋ abgeschicket worde, / wie des geschehe ist unns beigefallenn, dieweil gedachter her Hans ⌊koniglicher maiestet zu Polan⌋ etc. unnderthann / rath unnd diener, / auch seiner maiestet derselbenn hochlobliche ⌊Cron⌋ unnd ⌊diese lanndt⌋ treulich unnd hertzlich meinet, / sich auch inn allenn derselbenn geschefften gutwillig und gernn gebrauchenn lest. / Auch aus verleihung gotlicher gabenn unnd gnaden wol dienen kan / ob nicht gerathenn. /
Nachdem sein ⌊konigliche maiesteten⌋ keinen gesanttenn am kaiserischem hoff habenn wil / mit brieffenn auch wie Euer Lieb zuermessen in solchem handel wenig ausgerichtet werdenn mag, / das ir koniglich maiestet bestimptem ⌊hern Hansen⌋ die abthuung der acht, / so wider unns und unsere landt ausgangenn / bei ⌊Romischer keyserlicher maiestet⌋ in namen irer koniglichen maiestet mit ernst zufordernn, / aufflegenn thete. / Domit doch einmal mit vorleihung gotlicher gnadenn / diese beschwerungen vonn unns auch lanndenn unnd leuthen genomen, / ⌊konigliche maiestet⌋ wir unnd unnsere liebe unnterthann derhalbenn in gotlichem und zeitlichem friedt, / ruhe, / lieb unnd einigkeit sitzenn mochtenn / solchs aim koniglichem hoff var unnser personn zufordernn / unnd ⌊her Hansen⌋ vortzuschlahenn, / werenn wir wol bedacht. / Aber davon haltenn unns allerlei bedencken, / welch[e] zuertzelenn zu lang auch ane noth, / wan nu Euer Lieb nebenn unns, / das solcher befel geschehen solte vor nutz guth unnd gerathenn ansehen unnd sich solcher muhe vonn unnsernt wegenn zuubernemen, / darumb wir dan gantz freun[d-] unnd nachparlich bittenn / nicht wolt beschweren/ wer unnser einfeltig bedenckenn, / das Euer Lieb unvermerckt unnserer personn / an hochgedachte ⌊konigliche maiestet⌋ unnsernn gnedigen hernn und freuntlichen lieben ohemenn, / nichts weniger auch derselbenn sendt unnd retth, / welche Euer Lieb ir vortraut unnd geneigt wusten schreiben het lassenn / unnd darin nach ertzelung dieser lanndt geferligkeitenn gerathenn, / das nutz unnd guth wehr. /
Dieweil ⌊kayserliche maiesteten⌋ im ⌊Romischenn Reich⌋, / das ire maiesteten zu abthuung der acht / durch ire gesandtenn mit vleis fordernn wolde lassenn, / unnd woe ir maiesteten der arth itzundt keinenn hette, / her ⌊Hans vonn Werdenn⌋ / aber vielleicht one das i aus beschlus der ⌊Ansehe⌋ zu keiserlicher maiesteten verreisenn mochte, / das Euer Lieb irer maiesteten rithenn dieselb gemeltenn her Hannsenn als dem geschicktenn, treuen unnd vleissigenn diener etc. disfals zufordernn unnd zu sollicitirenn befelch aufflegen wolte etc., wie dann Euer Lieb unngeferlich diese meinung mit geburendem unnd nach gelegenheit des hoffs erheyschendenn ausstrich, / denn Euer Lieb besser dann wir unschicklich antzeigenn konnenn, / auff diese oder andere formlichere unnd nutzlichere mas vorttzustellenn / werdenn wissenn / etc. Befiel nhu seiner ⌊koniglichen maiestet⌋ diese vorgeschlagene personn / unnd das mittel, / wer es ⌊her Hansen⌋ woe es nicht anders sein kann, / auff unnsern uncostenn / nachtzuschreiben und aufftzulegenn, / der ungetzweiffelt alles wes an ime auch zuthun und zuerhalten / immer moglich, / kemen vleis, / muhe oder arbeit unsers verhoffenns sparenn werde. / Unnd nachdem ⌊Romische keyserliche maiesteten⌋ durch zufellige mittel sich wol wider ablendisch machenn kan, / domit nichts verseumeth unnd keyserliche maiesteten des embsig ansuchenn ⌊koniglicher maiestet zu Polann⌋ etc. dest hoher zu gemuth und hertzenn furenn mocht, / auch menniglich zusehen das konigliche maiestet unnd die ⌊Cronn zu Polann⌋ etc. stadtlich unnser erben sich annemen thet. / So hielten wir auff Euer Lieb unnter bessernn darfor, / das nit schadenn solt / ob schonn ⌊konigliche maiestet zu Polann⌋ einer koniglichen botschafft solchenn befel aufflegenn thet, / das hienebenn nit weniger ⌊her Hannsenn⌋ gleicher gestalt wie obenn gemelt hierinnenn sein vleis vortzuwendenn auch aufferlegt wurdt. / Wes Euer Lieb auff dis alles vor nutz unnd gerathenn ansicht / unnd auch ann koniglichenn hoff zuschreibenn unnd vortzustellenn bedacht. /
Pittenn wir gantz hochlich unnd freuntlich Euer Lieb unns des alles freuntlicher unnd nachparlicher vertrauter wolmeinung mitteilenn wolle. / Des alles wir eur liebe auff ir schreibenn und sunst unnserer hohenn notturfft nach nit habenn konnenn bergenn, / der zuvorsicht Euer Lieb werden irem vielfeltigen erbittenn nach, / darann wir gar nicht zweiffelnn, / unns mit rathen unnd fordernn nit verlassenn. / Das seindt wir umb dieselb Euer Lieb hinwiderumb in freuntschafft / nachbarlich zubeschulden und zuvorgleichenn / willig unnd urbuttig.