List #5038
Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach do Ioannes DANTISCUSKönigsberg (Królewiec), 1541-08-02
odebrano Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1541-08-03 Rękopiśmienne podstawy źródłowe:
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Dem erwirdigenn in Got, unserm besondern liebenn freundt unnd nachparnn, herrn Johansen bischoffen zu Ermlanth
Unnsere freuntliche dinst zuvornn. /
Erwirdiger inn Goth, besonder lieber freundt unnd nachpar. /
Wir habenn E(uer) L(ieb) schreibenn zu Heilspergk denn letzten Iulii vorschines monats ausgangenn, / unns bey ihrem eigenenn diener uberschigkt bekhommen, / innhalts lesend unnd sonderlich wes E(uer) L(ieb) des angesetztenn grenitztags halbenn / geschriebenn / vorstanden. / Nhun haben wir uns algereit, / mit allem dem so zu solcher grenitzen gehorigk / fertigk / gemacht. / Derwegen wir nach fur guth unnd gerathen, / das dieselben grenitzen gezogenn, / ansehen / unnd der grenitz tagk, / welchen E(uer) L(ieb) selbst angesatzt, seinen vortgangk gewinne. / Inn bedenckenn, das bederseitzs underthanen einmhal zu frid unnd ruhe gebracht, / ein jeder auch darzu ehr berechtigt, / zu welchem wir dann E(uer) L(ieb) gantz geneigt wissen, / khommen moge. / Danebenn wo ehr lenger vorschoben werden sollt, / besorgen wir uns, / das dieselben grenitzen nachmals auch umb allerlei ursachenn unnd beifelle willenn, / die unns zuhanden khommen mocht(en), ihm winther auch nicht wurden gegangen werden khonnenn. /
Nachdem aber E(uer) L(ieb) vonn dem grosen(?) gewisser so der orth sein solle melden, / haben wir desselben in warheit keine wissenschafft. / Dan wir bericht wan mhan ahn etzlichen orthenn ein wenig bruckt, / das wol durch zukhommenn sein solle. / Aber wie dem allem so haben wir gleichwol bederseitzs zum besten nicht underlassen, / unnd [...] paper damaged⌈[...][...] paper damaged⌉bfertigung dises unsers brieffs einen eilenden reithenden bothen uns aller gelegenheit zuerkundigen gegen Ortelsburgk geschigkt. / Wo nu nicht durchzukhommen sein wirt, / sol es E(uer) L(ieb) von uns unvorhalten pleibenn. / So mhan aber durch kommen khann, / wollenn wir derselbenn nichts schreiben, / sondernn unns gentzlich(en) vorsehen E(uer) L(ieb) werden sich entlich darnach achtenn, / damit der angesetzte grenitz tag nicht zuruck sonder fur sich (welchs ahne sondernn unsern nachteil / schwerlich beschehen koent) gehe. /
Das seint wir umb E(uer) L(ieb) mit allem freuntlichenn willenn zubeschulden geneigt. /
Dat(um) Konigspergk, den 2 Augusti anno 1541.
Vonn Gots gnaden Albrecht, marggraff zu Brandenburgk ihnn Preussen, / zu Stetin, Pomernn, der Cassuben und Wenden herzog, burggraff zu Nurnnbergk unnd furst zu Rugen etc.