Vor unsernn vorrucken von ⌊Vormdith⌋ / haben wir dir und der fraw ⌊Scheuekin⌋, unser lieben swegerin, durch irhren jungen ⌊⌋, / das wir in dersulben sachen widderum an koninglichen hof geschicket, / welcher unser bothe bisher noch nicht zurucke kommen ist. / Seindt uns aber seiner teglich vormuttende. / So balde der widder an uns gelangt, / wollen wir dir und gedachter unser ⌊swegerin⌋ / was wir derersachen zum besten erhalten haben / nicht lassen vorborgen sein. Wir haben auch damals unserm bruder ⌊Berndt⌋ / uns etzliche dinge alda zukeufen geschriben, / dieweil ehr aber / widderum zu uns kommen / und im die ⌊⌋ nicht seindt uberantwurt worden, / welche, so sie von dir gebrochen sein, / wollen wir das du das also, / was wir im geschriben haben, / vor sich bleibenn lassest, derhalben nichts ...ichtest, allein also, ... wir dir itzunder ...ibenn, / das du / Und uns aufs erste du wirst kunnenn 14 ellen swartz sammet, / 2 zimmer[1] gamain grewerck, / 3 elen sammet und eine kuershe czuschickest. / Was davor von dir wirdt ausgeleget werdenn, / sol dir unser scheffer widderum sunder seumen ausrichten und zalen. Gotlichenn genaden bovolenn.