Letter #3412
Ioannes DANTISCUS to Achatius von ZEHMEN (CEMA)Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1548-07-19
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Unserenn etc.
Wo uns Ewer Herlichkeitletztes schreibenn, so zum Sthum den erstenn dit[s] datirt , und uns den czwelften dessulben ist uberantwort word[en], zeitiger were zukommen, / hetten wir Ewer Herlichkeit unboswert gerne lengst / die mandat des muntzhandels, / darum die uns thut b[itten], zugefertiget. Dieweil wir aber hiedurch darin sein gehindert worden, / haben wir dennoch die vornemesten stucke gedochts muntzhand... zusamen gelesen (: weil der gantze handel, und was dar[zu] gehorig, viel schreibens wurde bodurffen :) die wir h[ie] beigeleget / Ewer Herlichkeit zuantwortenn der ersamen von Elbing geschickten mitgebenn. / Und bittenn freuntlich, / diesulbe wolte gedochter stadt geschickten / in allen ihren sachen, so sie bei koninglicher [majestet] und dem hernn in der Chron auszurichten in bovelich haben, nicht widdrig sein, / sunder die allenthalben gunstiglich furderen helfen. / Des gemeinen nutzes auch dieses unsers armen vaterlanden / das nu fast von allen nicht achtet und zurucke in ansheung des eigenen / gesetzet wurd[e] alda im besten zugedencken, / und densulben zusthutzen und hantzuhaben / nicht zuvorgessen. / Noch Ewer Herlichkeit abgest... ist nichts von zeitungen uns zukomen, / das dersulben mitzuteile[n] were. Wir zweifelen aber nicht, / das der Ewer Herlichkeit viel bei konninglichem h[of] noch gelegenheit der itzigen zeit und geloffe erfharen wirdt, / die wir freuntlich bitten uns solche / sampt der gestalt des gantzen hofs mitzuteilenn, / sich nicht zubosweren, / und bovelen hiemit Ewer Herlichkeit gotlichen genaden mit langweriger gesuntheit.