Wir haben negst aus Ewer Herlichkeit ⌊⌋ gernn vorstandenn, / das der nicht widrig ist, / was wir ⌊koniglicher majestet⌋, unserm allergnedigsten hern, von unsernn allenn wegen ⌊disserr lande rethe⌋ / uff das schreibnn in gehalten rechtstage zum ⌊Elbing⌋ habnn geantwurt, / anders hoch uns nicht wold fuegenn, / weil sich die czeit dermossenn vorloffenn von allerwegen zu schreibnn. / Was uns daruff zum bericht / vonn hochgemelter ⌊koniglicher majestet⌋ wirt zu komenn, / wolle wir Ewer Herlichkeit mir den ersten nicht vorhalten, / freuntlich bittend, / so noch etwas zcwisschen uns der alten vortrauter freuntlicheit stelle hat, / wie wir uns vor sehenn, / wolde uns [d]urch eigenen boten uff unser unkost, / die wir statlich wollnn erlegnn, / lossen wissenn. / Wie es ⌊koniglicher majestet⌋ in gesuntheit erghet, / hie komenn an uns zcweifelhafftige mhere, / wie wol wir vor XIIII tage brive habnn ann koniglichem hove gegebnn, / das ire konigliche majestet etwann an der alten seuchen des zcehes / svach gewesenn, / aber sonst in gutter, / demm alter noch, / gesuntheit sich hab enthalten. / Was uns noch wirt zu komenn, / wolle wir Ewer Herlichkeit, / die wir gotlichnn gnaden befelenn, / nicht unangeczeigt lossenn. /