Den ersamen und namhaftigen herren ⌊burgermeister und rathman der koniglichen stadt Dantzig⌋, unnsern besondernn, gutenn freunden.
Unsern freuntlichen grus und alles guts zuvoran. / Ersame, namhaftige hern, / besondere, guthe freunde. /
Es ist uns von wegen unsers ⌊wirdigen capittels⌋ vorbracht, / wie das ⌊weib⌋, / welchs der proscribirt und von ⌊koniglicher maiestet⌋, unserm aller gnedigsten herren, geochteter etwan unser kirchen mitbruder ⌊Alexander Sculteti⌋ nach sich mit seinen kindern gelassen, gedreuet / und mit feuer unsers wirdigen capittels underthan zuboschedigen / hat vorgenommen, / auch uns mit schantlichen schmeheworten unvorschembt betast, / aus solcher ursach unser wirdiges capittel iren vogt an Ewer Erbarkeit gefertigt, / dem wir bitten, so vil uns zimet, / wollen dor zu helffen, / das er rechtlicher weis wirt fordern, / gedencken auch an das negste konigliche edict, / das widder den geechteten und seine mithelffer und vorwanten in ⌊koniglicher stadt⌋ bei Ewer Erbarkeit offentlich uffgeschlagen. / Worinne wir widderumb widder Ewer Erbarkeit feinde und vorfolger derselbten Ewer Erbarkeit zum besten / vil wilferiges und nutzliches gefallens werden wissen zuthun / ader durch die unsern lassen thun, / sein wir unbeschwert erbottig. / Gote in sein gnad bevolhen.
Datum aus unserm schlos ⌊Heilsberg⌋, den XX Iulii MDXLI.
⌊Joannes⌋, von Gots gnaden bischoff zu ⌊Ermelandt⌋ /
Wir haben negst uff Ewer Erbarkeit beger dem hochwirdigen hern ⌊bischoffe zu der Coye⌋ ⌊⌋. / Dieweil wir aber vornommen, das der edel, ernfest her ⌊dantzker castellan⌋, / des wegs mit andern gescheften vorhindert, / sich nicht wirt understehen, / bitt wir uns solchen ⌊⌋ bey diesem unsers wirdigen ⌊capittels⌋ vogt widder zuschicken. /