Denn ersamen und namhaftigen herrenn ⌊burgermeister und ratman der koniglichen stad Dantzig⌋, / unsern besondern, guten freundenn.
Unsern freuntlichen grus und alles guts zuvoran. Ersame, namhaftige herren, besondere, guthe freunde. /
Wir haben negst von unnsern geschickten / und aus Ewer Erbarkeit ⌊⌋ uff das jenige, / wie wir an Ewer Erbarkeit zutragen bevolhen, / antwort entpfangen, / doran uns guter mass genuget. / Was den ⌊vorstorbnen orgelmacher⌋ belangt, / dem wolt Got sein sunde vorgeben. / Wir lassen im gern nach, / was er von uns uberkommen. /
Wir haben hie diese zeit her unsern alten lieben bekanten / unnd vorzeitten mitgesellen, / den erhaftigen ⌊Mats Platen⌋ fast gerne bei uns vorhalten / und in seinem beiwesen sondern gefallen gehabt, / auch derhalben so lange bei uns vorzogen. / So er mit seinem ausbleiben bis zu diesen tagen etwan bei seinen ampts herren worinne wer seumig erkent, / bitten wir freuntlich solchs uns wolten zumessen / und in des im kleinsten nicht lassen entgelten. / Wollen auch unns des jenigen, worinne ⌊im⌋ Ewer Erbarkeit mit gunst gewogen, uns zu sondern wolgefallenn, ehre und nutz werden zufuegen / gentzlich annehmen / und derwegen Ewer Erbarkeit, / die wir gotlichen gnaden befolhen, / schuldner sein / und mit aller freuntlicheit vorgleichenn und widderumb einbringen. /