Letter #4442
Ioannes DANTISCUS to Gdańsk Town CouncilHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1545-02-04
received Gdańsk (Danzig), 1545-02-05 Manuscript sources:
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Den ersamen und namhaftigen herrenn burgermeistern und rathmannen der ko(nigliche)n stad Dantzig, / unsern besonndern, gutenn freundenn
Unsern freuntlichen grus und alles gutt zuvorann. / Ersame, namhaftige herren, besondere, gute freunde. /
Wir haben gestrigs tags bei diesem boten E(wer) E(rbarkei)t brief erhalten / und mit vleis uberlesen, / in welchem E(wer) E(rbarkei)t uff unser negst schreiben, vom Elbing ausgangen, / uns beantworten / und doneben uns anzeigen, mit uberschickung der abschrift ko(nigliche)r citacion / und des abschiedts, der E(wer) E(rbarkei)t sindico negst an koniglichem hoffe gegebenn, / ire beschwerd und anliegen, / dorinnen auch unsers raths begeren, / dorbei erinnern, / das wir unserm vaterlandt, der guten stadt, / die E(wer) E(rbarkei)t sorgfeldigkeit und ir bestes zu wissen bevolhen, / vilmals sein forderlich gewesen, / auch von uns vilmals haben horen lassen, / das wir niemants in E(wer) E(rbarkei)t mittel gesessen, / zuvorgeben, / der alle wolfart und glucklich zunehmen derselbten stadt, / in der wir erstlich das leben entfunden, / lieber dan wir mocht sehen, / derwegen sich E(wer) E(rbarkei)t mehr dan gewislich aller gunst und freuntlickeit bei uns vorhoffenn etc., welchs alles wir gerne haben eingenommen / und gestendig sein / uns auch zu jeder zeit gen E(wer) E(rbarkei)t, unser profession und pflicht nach, / nicht anders wollen finden lassen, / derhalben unsern rath, / so weit sich unsers vorstands kleinigheit erstreckt, / Euer E(rbarkei)t gerne wollen mitteilen, / nemlich, dieweil wir auss E(uer) E(rbarkei)t schreiben vorstanden, / das weiter zeit dis putzker handels / bis auff zukunftige tagfart / von ko(nigliche)r m(aieste)t, APG 300, 53, 269, p. 66 unserm allergnedigsten herren, zubitten / nach entpfangner citacion / nicht zu der sachen nutzlich. / Wurd auch, / wie wirs achten, / schwerlich erhalten / und mochte in diesem vor nehmen E(wer) E(rbarkei)t mehr last und unbekuemigkeit, / umb kurtz wegen der zeit / in der ladung ausgedruckt, / entstehen. / Aus der und andern ursachen las wir uns E(uer) E(rbarkei)t bedencken wolgefallen, / das es zutreglicher und fueglicher wil sein, / etliche aus der hern rethe dieser lande mittel, / die bei hoffe unvordechtlich / und do gunst und freuntschaft, / auch nicht geringe ansehen hotten, / an hochgemelte ko(niglich)e m(aieste)t geschickt wurden, / die in diesem falh, / nachlaut des landes privilegienn, / diese sache bei ko(nigliche)r m(aieste)t hulffen orternn, / wie wir auch solchs den herren, / die zum Elbing ko(nigliche)r kemmerer betreffen, / haben angezeigt, / das dazumall nicht wartt angenommen, / auch dasselbte von uns negst dem hochwirdigen hern colmischen bischoffe, / den gros(mechti)g(en) marienburgischem und pommerellischen woiwoden / und den hern castellanen haben zugeschrieben, / des E(uer) E(rbarkei)t weitleuftiger eingelegte copei wirt berichten. / Hirumb were weiter nicht zuseumen / und bei den herrenn rethen anzuhalten, / das solchs mit den ersten wurdt vortgestelt. / An uns / von wegen der zuvorsicht, / die wir achten, / aus gutem zu uns vortrauen / fleust, / sol nichts abgehen, / domit dis alles schleunig ins werck APG 300, 53, 269, p. 69 mocht kommen. / Das sich aber E(uer) E(rbarkei)t der citacion halben, / die mit ungebreuchlichen hie im lande clauseln geschrieben, / fast bekommern, / bedunckett uns unnottig. E(uer) E(rbarkei)t tragen gut wissen, / das wir von jugent auff in der Cron cantzlei gewesenn, / der stilus in solchen citation uns nicht unbekant ist. / Mugen uns auch nicht anders erinnern, / dan das zuvor alwegen, / auch in kleinen sachen, / so einer den andern zu recht fordert, / dermassen / und mit dergleichen worten geschrieben wirt, / des hoffens auch sein, das von E(uer) E(rbarkei)t des jenige / nach laut der worte, / wie sie die vorstehen, / nicht muge gesucht werden, / worinne wir mit rath, hulff / und beistand, / so solchs wurd vorgenommen, / unser muglicheit nach E(wer) E(rbarkei)t / und die gute stadt, unser vaterlandt, / nicht wollen vorlassen. / Des sol sich E(wer) E(rbarkei)t zu uns gentzlich vorsehen. / Gotlichen gnaden bevolhen. /
Dat(um) aus unserm schlos Heilsberg, IIII Februarii M D XLV.
Joannes, von Gottes gnaden bischoff zu Ermlanndt /