Letter #4459
Ioannes DANTISCUS to Gdańsk Town CouncilHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1547-06-14
received Gdańsk (Danzig), 1547-06-20 Manuscript sources:
|
Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus
Denn ersamenn unnd namhaftigenn herren burgermeisterenn unnd rathmannen der koniglichen stadt Dantzigk, / unsern besundern, gutt(en) freunden
Unsern freuntlichen grus unnd alles gutts zuvorann. / Ersame und namhafftige herrn, / besundere, / gutte freunde. /
Wir haben aus dem negsten schreiben an uns / des gros(mechti)g(en) herren marienburgischenn woÿwodenn etc. vorstandenn, / der uns ouch solchs nicht ane vordrisslickheit angetzeigt, / wie Euere E(rbarkei)t von wegen der funff lundischen tucher die der edell, erenvheste h(er) Fabian Czeme, colmischer underkemerer, an junger ko(nigliche)r m(aieste)t hoff / dem herren hoffemeister und secretario / in nhamen der herren rethe dieser lande hett sollen zuvorehren mit nemen, / wie es auf negster thagfart von Euer E(rbarkei)t geschickt(en) angenomen und zugesagt, / sich beschweren / und solche funf tucher vor die vierhundert margk, / die E(uer) E(rbarkei)t neben den andern zwen stadten / den dreien hern bottschaftern zugeben schuldig, / vorhalten / unnd dermassen aus dem alten gebrauch, / der hie im lande zu jeder zeit, / auch bei frischem gedenckenn, / gewönlich, / sich wollen austziehenn, / welchs uns seltzam ansicht, / weil wir mit unserm w(irdigen) capitel zu solcher bottschafft, / dabey wir niemandts von den unsen gehabt, / sechs hundert marck gelegt, / das hie zuvor im lande nie gescheen / und die gewonheit ubertrift. / Wo dis vor nhemen aus wil, / wan der gemeine nutz dieser lande der gestalt soll vorlassen werden, / haben E(uer) E(rbarkei)t als die weit vorstenndigen wol zu ermessen. / Es ist auch E(uer) E(rbarkei)t ane zweivel durch ihre geschickten dazumal angetzeigt, / wie sie auf negster zu Marienburg thagfart / mit den hern rethenn / vonn wegen der vierhundert margk gehandelt, / das vor solche summa zugelassen wurde, / die funf tucher / dem obgemeltenn hern culmischem underkemerer zuuberantwurten, / worauf wir auch ( nicht anders wissende ) beiden hern junger ko(nigliche)r m(aieste)t hoffmeister und secretario geschrieben, / das solch gewandt von den hern reth(en) ihnen sold zukomen, / bittende dieser lande anliegen in gutter acht zuhabenn / etc., welchs viel anders gefaren, / des wir uns auf E(uer) E(rbarkei)t geschickten zusage / nicht hetten vorhoffet / und mussen uns unsers schreibens entsehen. / Wie hernachmals hieraus gemelte beide herrn / dis lands sachenn bei junger ko(nigliche)r m(aieste)t / werden zugethann und gewogenn sein, / ist leichtlich abtzunemen. / Hierumb ist an E(uer) E(rbarkei)t unser freuntlich bitt und ermanen, / wie auch, / unsers achtens, / von dem gros(mechti)g(en) h(e)rn marienburgischem woywoden wirt gescheen, / die wolten dartzu gedencken, / das aus dem alten gebrauche nicht wurde getreten unnd das vor die vierhundert margk, / darzu es Euer E(rbarkei)t gebassenn, die funf tucher mit den ersten an den hern culmischen underkemer(er) gen der Wilden geschickt wurdenn, / damit wir die beiden herrenn, / die bei junger ko(nigliche)r m(aieste)t / in den vornembsten ansehen sein, / diesem lande APG 300, 53, 269, p. 150 vorhielden, / wie wir uns dan gentzlich zu Euer E(rbarkei)t, / die ihnen selbst / und diesem lande nicht werden abstehen, / wollen vorlassen / unnd die hiemit gotlichen gnaden thun bevelh(en). /
Dat(um) aus unserm schlos Heilsberg, den XIIII Junii M D XLVII.
Joannes, vonn Gottes gnadenn bisschoff zw Ermelandt
Wir haben auch in negst vorgangner thagfart mit E(uer) E(rbarkei)t geschickten beredunge gehabt, / was die von Graudentz angehet, / die der stadt brief und siegel haben, / das zwe besiegelte secke mit gelde / bei E(uer) E(rbarkei)t vorfharen, / etwan zu getrawer handt abgelegt, / damit solcher brief E(uer) E(rbarkei)t widerumb uberantwurt wurde / und nicht mutwillig(en) leuten zukueme etc. derweg(en) wir mit den geschickten von Graudentz handel gehabt, / inen den brief abczukoüffen, / gleich ob E(uer) E(rbarkei)t nichts darumb wusten / und ihn geboten bis in die hundert margk / etc. das sie mit sich / dergleichenn auch E(uer) E(rbarkei)t geschickten / heim genomen. / Was nun E(uer) E(rbarkei)t hierin zu thun bedacht, / wold uns lassen wissen. / Wir wolten ja nicht gerne, / das solcher brief andern zuhanden sold komen, / daraus Euer E(rbarkei)t und der gutten stadt beschwerde mocht zu getriben werden. / Das haben wir E(uer) E(rbarkei)t zugethaner meÿnung hiemit wollen erinnern, / der zuvorsicht, / uns solchs zu gutte werden halt(en) etc.