Wir habenn Eur Liebs ⌊⌋, ausgangenn zu Heilspergk denn XII-ten dits monats gestrigs tages, empfangen unnd daraus, wes Euer Lieb des buchsennschiessens halbenn neben anderem meldung und anregung thun, freundlich eingenohmen. Worauff wissen wir unns woll zuerinnern, das wir sampt unnsern liebenn getreuenn unnderthanen aller ⌊stende des Hertzogthums Preussenn⌋ 1545-09-29⌊nechstenn Michaelis1545-09-29⌋ vier jar verlauffen dermassenn einhellig beschlossenn, / das binnen angeczeygter zeÿt / menniglich vonn den unnserigenn sich des schissens zuenhalten. /
Solchs auch Euer Lieb vor dreyen jahrenn, / wie sie dann in iren schriefften ber[uh]ren angekundigt / unnd wiewol vonn Euer Lieb und d[em] ⌊konigichen theÿl⌋ solch schiessenn gleicher massenn ver[bot]hen. / So ist doch unns durch die unnserigenn furbracht, wie auff dem ⌊koniglichenn theyl⌋ an allen o[rth]enn / unnd alweg ob solcher bewilligung und verbittung also gar wie es duch uns cristlich beschehenn nit gehaltenn sein soll. / Obwoll auch die vier jahr numer verschienen, habenn wir doch unnsernn unnderthanen das verboth aufs new nicht eroffneth ader dasselb abgeschafft, / demnach unnsere nachbarliche bith. /
Weil Euer Lieb wie bestendigliches auff dem ⌊koniglichenn theyl⌋ bewilligt meldenn, / unnd von uns, wie es auff dem unserigen gehaltenn darnach habenn zurichtenn wishafft zuwerdenn begerenn, Euer Lieb werdenn darob sein, das beÿ dennselbenn herrenn stenden des orths das jenige, wes gemeÿnen landen zum besten und nutzlicher auffwachsung gereichenn ungeborgen furnehmen unnd schlissen. / Unns auch further, welcher gestalt es beschlossen, unnangeczeigt nicht lassen, / alsdann seint wir mit den unnsern, damit so sich auch aller gebur halten[n] sollenn, zuhandelnn urbutigk etc.
Aber Euer Lieb in eynem eingelegtenn zetel das sie unnsers freuntlichen liebenn oheymen unnd schwagers hertzog ⌊Adolffenn von Holstein⌋ etc. gesunnde beÿ unns ankufft mit sonndern freuden vernohmmen, sampt fernerm angehefftem zuempitenn unnd gluckwunschen meldung thun. / Bedannckenn wir unns gegen Euer Lieb sollchs ins wolmeynenden gonnens und wunschens. Wie dann gemelther ⌊unnser oheÿm unnd schwager⌋, desgleichenn unnsere freuntliche hertzliebe ⌊gemahl⌋ wegen Euer Lieb freundlichenn zuembittens, des wir bedenn Irenn Lieben angetzeigt / neben widderwunschung aller gluckseligkeÿt nichts minder thun gantz freuntlich. / Unnd hetten Euer Lieb gern neuezeitung / irem annlangen nach mitgetheylt. Bey [u]ns aber ist nichts sonnders des Euer Lieb unnbewust wehre verhannden. / Allein wollenn wir Euer Lieb in sonderer nachparschafft nicht bergen. /
Dass wir nechst zwischen hilff des hochgebornen furstenn / unnsers geliebtenn vethern herren ⌊Albrechts marggrafenn zu ⌊Brandenburg in Preussen⌋⌋ etc. hertzogen etc. numehr alle tage beÿ unns ankhommende gewertig seÿn. Do unns nun durch Euer Lieb oder sonnsten ... neues beÿkumpt, solle Euer Lieb wie wir in gleichung irem erbitten nach wartenndt seÿn / verhaltenn nit pleÿbenn. / Des wir auff Euer Lieb schreibenn zu freuntlicher nachbarlicher antworth nicht wolthenn bergen. /
Vonn Gottes gnadenn ⌊Albrecht marggraf zu ⌊Brandemburg⌋, in ⌊Preussenn⌋, zu ⌊Stettÿn⌋, ⌊Pommernn⌋ etc., herczog⌋, burggraf zu ⌊Nurmberg⌋ unnd furst zu ⌊Rugenn⌋ manu propria subscripsit