Dem durchlauchsten, hochgebornen fursten [und] herren, herren ⌊Albrechten⌋, von Gots g[naden marg]graff zu ⌊Brandenburg⌋, in ⌊Preussen⌋, [zu ⌊Stettin⌋], ⌊Pommern⌋, der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ [hertzog], burggraff zu ⌊Normberg⌋ und furst [zu ⌊Rugen⌋]
Unserm vilgunstigen [hern und freund]
Durchlauchster, hochgeborner furst, / vilgunstiger herr unnd freundt. / Unser gutwillige dinste zuvor. /
Wir haben beide alhie zum ⌊Elbinge⌋ Euer Furstlichen Durchlaucht ⌊⌋, an yedern sonderlich gethan, / entpfangen / und derselben Ewer Furstlichen Durchlaucht ermanen und ersuchen, die gemeine ⌊dieser landt⌋ gebrechen und obliegen betreffennd, mit notturfftiger aller gelegenheit erinnerung wol eingenommen, / dorauf wir Ewer Furstlichen Durchlaucht zur antwort fuegen zuwissen, / das aus ehehaffter not und behinderung der trefflichen ergissung der wasser, / auch etlicher herren schwacheit und annderer ungelegenheit, der meiste theil ⌊koniglicher rethe⌋ zu diesem angesetzten ⌊landtage⌋ nicht kommen seint, / sonder wir beide mit sampt dem edeln und gestrengen herren ⌊dantzker castellan⌋ / allein dieses tages alhie haben gewartet. / Nachdem wir aber besonnen, das uns in so weniger zall mit den ⌊ersamen von Elbing⌋ nicht gezimen wolte der auctoritet einer gantzen landesvorsamlung uns anzumassen / oder etwas zu gemeiner ordenung vorzunehmen, / haben wir koniglichen botten unvorhort abgefertigt, / auch sonst keiner gescheft im nahmen eines ⌊gemeinen radts⌋ / uns wollen underfangen, / doraus sich volgents auch begeben, / das Ewer Furstliche Durchlaucht brieff, so an die ⌊stende dis rats⌋ samptlich geschrieben, unvorbrochen ist blieben / und bei uns, wie er an uns kommen, nach vorhalten wirt / bis wir von Ewer Furstlichen Durchlaucht irer meinung, wes dormit zuthun, vorstendiget werdenn, / dan wir vorsehen uns gentzlich, das koniglicher wille und bevelh sein werde, dieweil dieser tag zergangen, / das der ordentliche ⌊landtstag⌋ auf Stanislai gehaltenn werde. / Wo aber itzige tagsatzung ( welchs wir gern het[t]en gesehen ) were vor sich gangen, / wolten wir allenthalben Euer Furstlichen Durchlaucht beger nachzutrachten, auch yrem raet und wolmeinung zu nutz, und forderung gemeÿner ⌊landts⌋ notturfft mit allem vleis nachzustellen / an uns nicht haben mangeln lassen, / welchs wir auch auf konfftigem negsten ⌊tage⌋ zuthun uns erbiethen. / Und ist unser freuntdinstlich bitt, / Ewer Furstliche Durchlaucht wolte diesen vorzung solcher geschefft nicht uns, / sonder der zeit zumessen. / Und wollen uns hiemit in Ewer Furstlichen Durchlaucht gunst bevolhen haben, / wunschende derselbigen heill und alle glugkseligheit mit sampt Gottes gnade.