» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #4975

Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUS
Königsberg, 1540-01-11
            received 1540-01-12

Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, BCz, 1606, p. 301-302
2office copy in German, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, Ostpr. Fol., 67, p. 97-99

Auxiliary sources:
1register in Polish, 20th-century, B. PAU-PAN, 8249 (TK 11), f. 170

Prints:
1HARTMANN 1525-1550 No. 624, p. 340 (German register)

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Dem Erwirdigenn in Got, unnserem besonndernn liebenn freundt unnd nachbarnn, herrn Johansenn bischoffenn zu Ermlanth

Unnser freuntlich dinst zuvornn. /

Erwirdiger in Got, besunder lieber freundt unnd nachbar. /

Nachdem itziger tag unnser diner, / welchenn wir ahnn konigliche maiestetten zu Polann unnsernn gnedigenn herrn unnd freuntlichenn liebenn ohemenn gefertigtt, / widerumb ankhomen. / Welcher unns angetzeigt, das konigliche majestetten etwas / auch hart mit kranckheit befallenn sein soll, / ob welchem wir ein hertzliches mitleidenn habenn, / Got bittende ehr seine konigliche maiestett zu wolfart der Cronn derselben land und uns allen zum bestenn / ahnn leibes gesundtheit unnd sonst lange erhaltenn wolle. / Unnd beigelegte brieff / ann Euer Lieb lauttennde mit gebracht, / habenn wir solche / Euer Lieb danebenn, wes wir auch bey hochgedachter koniglicher maiesteten inn der handlung belangende die reich Dennemarckenn unnd denn gemeinen fridenn fur antwurt erhaltenn derselbenn absschrifftenn (wie dan Euer Lieb beyligennd zuersehenn) zuzuschicken aus zugethaner freuntschafft nicht unndterlassenn mogenn. /

Des gleichen habenn Euer Lieb hiebey, wes dismals fur zeittung ann unns gelangt zuvornhemenn. / Welche wir Euer Lieb weil wir dieselb gleichsfals in allem zimlichenn gegenn unns unnd denn unnsernn gemeint wissen nicht vorhaltenn wollenn.

Dieweil wir auch befindenn, das aus ursachenn, welche zuvorczelen unnotig, unnd Euer Lieb solche besser dann wir inmer schreibenn khonnenn zuerwegen wissenn vormutliche wurung in diesenn armenn landenn Preussenn zubefharenn. / Nhun seindt wir zweiffelsohnn, das Euer Lieb solchs vor ir theil nichts weniger denn loblichenn stendenn des koniglichen teils Preussenn nicht allennt mitleidlich sonder auch geneigt demselbenn seul möglich vorkhomung zuthun.

Dieweil aber wir Euer Lieb unnd die loblichenn stendt als mit vether und vorseher dieses armenn lands vonn Goth vorordent, unnd sichs auch derhalben, / unns und Euer Lieb auff solchs unnd anders wes gemeinenn landenn zu abbruch unnd nachteil bechicht, / guthe und vleissige auffsehenn / unnd solchem ablennng zuthun gepurenn will, / so habenn Euer Lieb als der hochvorstendige [bea] chtlich zuermessenn. / Wo die ausfhur des getreide gestattet, must ihe volgenn, das diese landt welche ohne das im vorgangnenn sommer durch vilfeltige ausfhur mit allerley getreydich sehr entplost / unnd dardurch dem armenn welcher sonst auch mit grostenn zinsenn scharwergk unnd andern beschwerungen beladenn teurung auffgelegt, / des wo es gescheenn solt zuerbarmenn. /

Demnach ist ahnn Euer Lieb unnser gantz freuntlich unnd nachbarlich bith, Euer Lieb wolle dise hohe bedrengliche notturfft dieser lanndt / als der mitregent / bedenckenn erwegenn unnd dis einsehenn fur sich selbst in dem irenn thun / unnd bey yrenn mitvorwanthenn den herenn rethen unnd stendenn des koniglichen teils Preussenn vorfurdernn helffenn, damit entzwer die ausschiffung gesperret, / oder aber wohl solchs ihe nicht bescheenn khan, / dannocht mittel unnd wege gebrauchenn auff das der teurung, / so gemeinen landenn / aus oben angetzeigten ursachenn volgenn, / mit guthem reiffem rath vorkhomung gescheenn mocht. Wes nun Euer Lieb in disem allein fur gut unnd gerathenn ansehenn, bithenn wir Euer Lieb unns des in erst freuntlichenn unnd nachbarlichenn dornach verner zurichtenn zuvorstendigenn. Worin wir auch in dem und sonst gemeiner wolfharth rathenn. Unnd Euer Lieb freuntlich und nachbarlich dinst zuertzeigenn wissenn seind wir idertzeit bereit.

Datum Konigsperg, denn XI Ianuarii anno etc. im XL-ten.

Vonn Gotts gnadenn Albrecht, marggrave zu Brandenburgk in Preussen, zu Stettin, Pomern, der Cassubenn unnd Wendenn hertzog, burggrave zu Nurmbergk und furst zu Rugenn