» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
Copyright © Laboratory for Source Editing and Digital Humanities AL UW

All Rights Reserved. No part of this publication may be reproduced or transmitted in any form or by any means, electronic or mechanical, including photocopy, recording or any other information storage and retrieval system, without prior permission in writing from the publisher.

Letter #5026

Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUS
Königsberg (Królewiec), 1541-05-24
            received Braunsberg (Braniewo), 1541-05-25

Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, author's signature, BCz, 1606, p. 559-566
2office copy in German, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, Ostpr. Fol., 67, p. 672-682

Auxiliary sources:
1register in Polish, 20th-century, B. PAU-PAN, 8249 (TK 11), f. 323

Prints:
1HARTMANN 1525-1550 No. 757, p. 401-402 (German register)

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Dem erwirdigenn inn Goth, / unnserm besonndernn liebenn / freundt / und nachparn, / herrnn Johannsenn, / bischoffenn zu Ermela[ndt]

Unnser freuntlich dinnst zuvornn.

Erwirdiger inn Gott / besonnder lieber freundt / unnd nachpar. /

Wir haben Euer Lieb zweÿ schreibenn beide gegeben zum Braunsperge, denn 20 Maii / des itzigigenn jars, / gestern spatt empfangenn, / lesende eingenommenn und verstandenn, / dÿ wir lenglich ane was vonn punnctenn zu puncten bescheenn muss / zuehrholen nachlassenn, / als vil ahn unsern underthan, denn stadtschreiber aus dem Kneiphoff, / Georgen Lautennschlager / unnd seines weybes mutter, / vonn welcher wegenn er sich inn vormuntschafft neben anderm inn rechtliche orterung eingelassenn, / auch erfolgte Euer Lieb citationn / und wes Euer Lieb uns zum bericht auf unser gethann schreibenn, / darin nach der lenge zuschickkenn betrift, / fugenn wir Euer Lieb zuvornemen. / Das wir beÿ unns disse vorsorg nie getragen / wie auch noch nicht, / das Euer Lieb sich uns zu nachteil ethwas widersahen solte, / haben auch derwegen solch unser schreibenn ahn Euer Lieb aussgehenn nit lassenn, /allein wes wir auff anregenn berurtes Lauthenschlagers unsers underthans zu notturft seiner sachen thunn mussen, / der zuvorsicht / Euer Lieb es auch anderer meinung von uns anmercken nicht worden. /

Und wiewol Euer Lieb anczeigt / inn irem schreiben, das dieselb mit dem Lautenschlager nhumer, dieweill ehr sich der vormuntschafft enteussert nicht zuthun, sonder die sachen gnug an Barbaren Anthoni Werners nachgelassene withfrawenn, / welche mith irenn gutternn under Euer Lieb gesessenn sein solten. Nu mag wol seinn, das die gedochte fraw under Euer Lieb guether habe, / wir werdenn aber berichtet, das die fraw ohne das Euer Lieb underthanen nicht seinn, sonnder vor vil jarenn sich alher gegen Konigspergk gesaset unnd uns underworfig, / zu dem so sollen die iczigen zuspruch vonn wegen der gutter, die sie under Euer Lieb hatt, / nicht herflissen, sonnder ein sunderlich personliche clage seinn. Derwegen ires vormeines, sie vor Euer Lieb zu gestehe schuldigk zuseinn, / nicht vormeint etc.

Aber wy dem allen so ist unser gemut nicht mit Euer Lieb derhalben zudisputirnn. / Alleinn ist unser freuntlich und nachparlich bitt, Euer Lieb wolle als der f... liebendt, welche mher zu sonlicher dann rechtliche[r] orterung ahn zweiffel gewogenn, / die sach mit g[na]den dahin helffen, beÿ dem kegentheil vorfordern u[nnd] beleittenn, / das es zu sunlicher handlung gela[ngen] unnd kommen mochte. /

Dann auch Euer Lieb dan mher rumb, / rhu unnd bequemigkeit / wan a[n] dem rechtlichen zugewartenn. Ferner zihenn Euer Lieb sich zu hohem beschwer, / das ir ann koniglichen hoff zu Polenn durch unsere schriftenn inn sachenn betreffende auch unsern underthan Bartholomeus Vogtenn / unnd seinen annhang Euer Lieb unnd desselbigenn stiffts regalienn zu... gegenn / unnd wider gnedige furderung getha[n] haben soltenn, / wie dann solcher artikel wel[che] mit erzelung wes Euer Lieb ihe und alwegenn inn allen irenn schriftenn ahn koniglichen hoff unnd sonstenn freuntlichen rathen, / fordernn unnd dienenn, / inn allen unsernn sachen kontenn das solchs beschehen / unnd gemachter abrede noch weiter geschehenn solte etc. inn sich schleust.

Nu bedanckenn wir unns ins erst zum hochsten gancz freundt und nachparlich, das sich Euer Lieb unser sachenn der gestalt bevolhen lassen / und der gemachten abrede ingedenck seinn. / Es sollenn sich Euer Lieb gewisslich zu uns hinwiderumb des auch verhoffenn, vortrostenn unnd genczlich vorsehenn, / das wir hinfort wie biss anhero ungernn etwas schaffenn und thunn woltenn, / das Euer Lieb unnd derselben stifft zu nachteil gelangen solt, / sunder uns vilmeher des befleissenn, / das wir uber Euer Lieb und des loblichen stiffts regalienn, freiheiten und gerechtigheitenn, / als vil ahn uns und geburlich auch wir der wissen haben, / lieber wolten helffen haltenn / und darzu als vil Gott gnadt vorleihet, / unnser einfalt nach rathen. /

Demnach bittenn wir fruntlich und nachparlich Euer Lieb wol, / sich durch diss vorhaben von iren gefasten nachparlichenn gewogenenn freuntlichen guthen willenn, / nicht abwenden lassenn, / wÿ wir dann hoffen ane das geschehenn werde / sunder vilmher unsterblich dorinn inn massenn wir auch zuthun bedocht vorharrenn. / Dann was dissfals von unns beschehenn / und vorgenommen, ist nicht dergestalt geschehenn, / wie es Euer Lieb annemen, / und vormeltenn, / das wir Euer Lieb dardurch etwas beschwerung zufugenn, / oder das daraus einig mensch sagenn mochte, / das die angefangene nachparliche freuntschafft unnd vorwandtnus nicht bestendig oder fest seinn solte. / Do seÿ Gott vor. /

Es ist aber also darumb gelegenn, / dieweil uns unnsere underthanen Bartholomeus Voigt / und andere seine mit krigsvorwanthen / umb vordernuss schriftenn / ahn konigliche maiestett / irer sachenn zum besten angelangt unnd gebethenn und davon uber vilfeltig abweisenn abstehen nicht woltenn, / haben wir ahn unsernn sundern vortrauetenn freundt unnd bruder dem herrnn undercanczler schreiben lassenn f. b. dÿ copienn der supplication zugeschickt / unnd gebethenn, / dieweil w[ir] unsern unterthanen ihe hol... schuldig unnd sie sich grosser beschwerung, der wir nit wustenn erclagten. / So wold Euer Lieb helffenn vor fordernn, das diese sache durch freuntliche mittel mocht hingelegt werdenn, / dan wir ihe nicht thun oder vornemen wolten, / das unsere freundt unnd nachparschafft zwischenn Euer Lieb unnd unns schw... oder vorserenn solte. / Diss ist durch uns an den ko[niglichen] hoff der sachen halben und sonst nicht gelangt. / Ob ... dorinn zu unbillichem gedocht, / oder wir desselben / ann irem stifft ethwas ahnn iren regalien und f[rei]heittenn (die unns inn warheit gantz unbewu[sst] zuentczihenn gemeint und in vorhaben gewes[en] und noch / hoffen wir Euer Lieb daraus schlissen nit w[er]de / dann was in sunlichen und freundtlich[en] handlungenn mit guthem wissen und willen beigelegt, / magk ihe niemanths schadenn, / zu den das wir es dannocht nicht annderst dan vormelter massen gethann, / do wir ihe unseren underthanen auff ir ansuchen zimliche und geburliche furderung thun und wilfaren mussenn lassenn. /

Dieweil es nun ander gestalt dan wie iczundt gemelt nichts von uns gethann wollenn wir unns zu Euer Lieb genczlich vorpostenn, / vorhoffen / unnd versehenn / sie werde irer beschwerdt, / darczu wir derselben keine ursach gebenn / kegenn uns fallen lassen / unnd vonn irem vilfaltigenn erpiethen (des sie bis anhero nicht hindangeseczt) noch nicht abweichenn, / sonnder dabeÿ bis ihnn ir grab / wie auch wir zuthunn gemeint beharren / und doneben wo es ummer moglich die sachenn mit Bartholomeus Voigtenn unnd seinem anhang / auch zur sune gnediglich helffenn furdernn, / unns auch wes Euer Lieb bedenckenn dissfals, damit wir denn Voigten zubeanthwurtenn zuschreibenn lassenn, / als aber Euer Lieb vonn Voigtenn meldenn, das ehr vom Elbing vortribenn und alhie zu Konigspergk des raths entseczt, mussenn wir unnser verwandtnus und freuntlichen nachparschafft nach Euer Lieb nicht pergenn, / Euer Lieb und menniglich ist bewust / wie ehr vonn Elbing khommenn. /

Derwegenn wir nicht disputirenn wollenn alhie ist ehr uff unser gnedigs ansuchenn, / furderung unnd vorbitt / der raths pflicht erlassenn, / dami[t] ehr seiner narung unnd hantirung umb sovil besser zuwartenn. / Demnach abermals unns[er] bitt / Euer Lieb denen die Euer Lieb einn anders dis stuc[k] halbenn vorbrocht so gar glaubenn geben nich[t] woltenn. /

Im andernn schreibenn zeigenn Euer Lieb ahn, / wes dieselb sampt irem wirdigen capittel inn sachenn unsers obemarschalcks molbawes halbenn auf beschene besichtigung zuthun bedocht. Nu hettenn wir inn warheitt gancz gerne gesehenn / unnd noch wo es Euer Lieb und des wirdigen [ca]pittels gelegenheitt ahn hohe beschwerunge sein ... das dieselb bemeltem unserm marschalck solchenn baw gestattet / unnd zugelassen hette. Inn bedenckenn, das ehr sich dannocht mit Euer Lieb auch dem wirdigen capittell auff gleiche unnd leidliche wege zuvortragenn nicht ungewog[en] auch onhe das Euer Lieb unnd dem ganczen stifft gernn dienet / unnd wol dienen kann zu... voraus dieweil ehr denn baw also zuczuthun... bedocht, / das es ahm floessenn niemanths schad[en] thun soll. /

Sogenn demnach noch gern, dorinn... wir aber unnd abermals bittenn / Euer Lieb zu ... irem wirdigen capittell / sich gnediglich ercz[ei]genn unnd findenn wolt lassenn. / Wo... aber das ihe auff unnser bittenn / auch seinn des obermarschalcks erbietenn geschehenn nicht kann unnd wir des durch Euer Lieb vorstendiget wollenn wir mit vilgenentem marschalck diss vorschaffenn, das der baw Euer Lieb begerenn nach abgethann. / Nachdem aber inn eill solchs zubestellenn fast beschwerlich Euer Lieb auch die zeitt biss auf Michaelis kegen her Zemen davonn wir doch keinn wissenn biss hie her gehapt erstrecket, / bittenn wir dieselbe solche zeitt noch bis dohinn erstreckenn wolle. / Das wollenn wir umb Euer Lieb nachparlichenn widerumb vorgleichenn. / Unnd habenn des alles Euer Lieb, die wir dem ewigen Gott lanng gesunth inn aller wolfart zuerhalten bittenn, / auf ir schreibenn freuntlicher meinung inn eil pergenn nicht wollenn. /

Datum Konigspergk, denn 24 Maÿ anno 1541 ten.

Vonn Gots gnadenn Albrecht marggraff zu Brandenburgk, in Preussenn, / zu Stettin, Pommern, / der Cassuben / unnd Wendenn herczog, / burggraff zu Nurmbergk unnd furst zu Rugenn / manu propria subscripsit