» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #5324

Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach
Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1545-04-15


Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, author's signature, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, HBA, C 1, No. 1005

Auxiliary sources:
1register in German, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, Ostpr. Fol., 14 320, f. 64v
2register in Polish, 20th-century, B. PAU-PAN, 8250 (TK 12), f. 224

Prints:
1HARTMANN 1525-1550 No. 1005, p. 517 (German register)

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Dem durchlauchtigen hochgebornen fursten und herren / hern Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach (Albrecht von Brandenburg) (*1490 – †1568), 1511-1525 Grand Master of the Teutonic Order; from 1525 to his death Duke in Prussia as a liegeman of the Polish king; son of Friedrich V of Brandenburg der Ältere and Sophia Jagiellon (daughter of Casimir IV Jagiellon), nephew of Sigismund I, King of Poland; founder of the university in Königsberg (1544)AlbrechtenAlbrecht I von Hohenzollern-Ansbach (Albrecht von Brandenburg) (*1490 – †1568), 1511-1525 Grand Master of the Teutonic Order; from 1525 to his death Duke in Prussia as a liegeman of the Polish king; son of Friedrich V of Brandenburg der Ältere and Sophia Jagiellon (daughter of Casimir IV Jagiellon), nephew of Sigismund I, King of Poland; founder of the university in Königsberg (1544) / von Gottes gnaden marggraffen zu Brandenburg / in Preussen / zu Stetin / Pommern / der Cassuben und Wenden hertzogen / burggraffen zu Normberg / und fursten zu Rugen / unserm hochgunstigen lieben herren und freunde /

In ir furstlichen durchlaucht eigne hande /

Durchlauchter hochgeborner furst / hochgunstiger lieber her und freundt. / Unsere freuntliche und vleis willige dienste zuvoran. /

Wir haben hiebevor Euer Furstlichen Durchlaucht von wegen des besheidenen gesellen Dignacii Kapzaw derselbten underthans / und unsers dieners / mit vleis geshrieben / und freuntlich gebethen / das derselb Dignatz / der domals zur besitzung seiner veterlichen guther / durch Euer Furstlichen Durchlaucht landtvogt wolt gedrungen werden / so doch berurte seine guter mit seinem bruder zur gunge besatzt / und Euer Furstlichen Durchlaucht / die schuldige pflicht alwege unvokortzt doraus bekommen / und ehr eines freien sohn / auch des ackerbaues nicht geubt / nach der haushaltung erfaren / zu solcher einnehmung unnd vorwaltung gedachter seiner veterlichen gutter nicht genottigt / sondern umb unser vorbitt willen / von Euer Furstlichen Durchlaucht dovon gnediglich gefreiet wurde etc.

Worauff Euer Furstliche Durchlaucht uns gunstiglich haben schriftlich beantwort / ab sie denselbten Dignatz zur besetzung ires landes undwusten huben / woll bedorften / dennoch wolten Euer Furstliche Durchlaucht uns zu freuntlichem gefallen / denselben Dignatz Kopzaw (seiner erblichen gerechtigkeit unshedlich) dorzu nicht dringen etc. welcher freuntlichen wilfarung / und gneigten gunstigen gemuets zu uns / wir Euer Furstlichen Durchlaucht ufs vleissigst thun dancken. /

Es wircket aber widderumb die gunst / domit wir gedachtem Dignacio Kopzaw / nicht shlecht gewogen / bei uns so vil / das wir Euer Furstlichen Durchlaucht anderweit seinet halben anzulangen / nicht haben umbgang mugen haben / und ist demnach an Euer Furstliche Durchlaucht unser freuntliche bitte / nachdem Euer Furstliche Durchlaucht uns zu angenehmen willen / den wir nicht gering achten / vilberurten Dignatz / von der besitzung seiner veterlichen guter / und anderer wusten huben Euer Furstlichen Gnaden landes / enthaben. / Euer Furstlichen Durchlaucht wolten auchferner von wegen dieser unser vorbitt / ime aus irer cantzlei solcher itzt gedachter freihung / ein bestendig bekentnis under Euer Furstlichen Durchlaucht siegell geben / und gnediglich mitteilen lassen. /

Zuvorsihtig / weil wir das vornembste und meiste bei Euer Furstlichen Durchlaucht erhalten / dieselb werden in diesem / als dem ersten anhengig / und geringern / sich kegen oftbenumbten Dignacio auch in gnaden unbeshwert erzeigen / das seint wir umb Euer Furstliche Durchlaucht mit unsern freuntlichen diensten / in alwege freuntlich zuvordienen gevlissen und willigk. /

Auch irbottig in gleichem falh einen des wesens von den unsern / uff Euer Furstlichen Durchlaucht begern frei zugeben / und aus unserm gewalt volgen zulassen / die wir hiemit dem almechtigen Gott in allem glugseligem zu standt und wolfarung / und uns in Euer Furstlichen Durchlaucht alte gunst / thun bevelhen. /

Postscript:

Wir haben auch zwier zuvor Euer Furstlichen Durchlaucht angezeigt / wir es die herren rethe negst zum Elbing / uff Euer Furstlichen Durchlaucht ansuchen bei uns / mit dem wiltschissen zuhalten sich haben entshlossen / worzu dieselbte etwan in irem shreiben an uns sich hat lassen mercken / das die sich in dem mit denn herren rethen dieses koniglichen orts wolt vorgleichen / woruf wir bisher kein antwort uberkommen. / Ist derwegen unser gantz freuntliche und vleissige bitt / wold uns lassen wissen / wie die sich hirinne mit den iren zuhalten hat vorgenommen / domit wir die hern rethe uf zu kunftiger tagfart mochten beantworten. /

Wold uns auch aus sonderer gunst nicht bergen / so vil uns zuwissen zimet / was Euer Furstlichen Durchlaucht in Litten ausgericht / und wie es do Euer Furstlichen Durchlaucht ergangen / dan derselbtenn Euer Furstlichen Durchlaucht wolfart in allem zuwissen seint wir nicht wenig begirig etc. /