» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #5332

Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach
Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1546-02-06
            received 1546-02-07

Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, author's signature, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, HBA, C 1, No. 1036

Auxiliary sources:
1register in Polish, 20th-century, B. PAU-PAN, 8250 (TK 12), f. 269

Prints:
1HARTMANN 1525-1550 No. 1036, p. 528 (German register)

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Dem durchlauchtigen hochgebornen fursten und herren herren Albrechten von Gottes gnaden marggraffen zu Brandenburg in Preussen / zu Stettin Pommern / der Cassuben und Wenden hertzogenn burggraffen zu Normberg und fursten zu Rugen / unserm hochgunstigen lieben herren und freunde

Durchlauchtiger hochgeborner furst hochgunstiger lieber her und freundt. / Unsere freuntliche und vleiss willige dienste zuvoran. /

Uns ist gestrigs tags Euer Furstlichen Durchlaucht shreiben geworden / in welchem uns / des forigen das uns vor Euer Furstlichen Durchlaucht negstem auszoge nach deutzshen landen zukommen / betreffend unser capittel zur Gutstadt / erinnert / und hetten wol gemeint / das Euer Furstliche Durchlaucht ein gnugen solt gehabt haben / an dem / das gemelt capittel uf dieselbe zeit Euer Furstliche Durchlaucht beantwort / und durch etliche aus irem mittel zuberichten uns zu der zeit ist vorgelesenn / auch hab wir in sonderheit erforschen thun / wie es umb diesen handel / solcher privilegien und kirchen gerett / das Euer Furstliche Durchlaucht fordert / ein gestalt habe / nichts aber anders konnen erfaren / dan was gedachtes unser capittel Euer Furstlichen Durchlaucht zugeshrieben / dorauff auch beharret. / Wirt aber jemant dasselbte unser capittel in dieser ader andern sachen worinne mit recht vor uns anziehen / wolle wir / wie ordentlicher richter / der gerechtigkeit pflegen / und wie wir shuldig vorhelffen / domit unnottig sei andere wege / aus der billigkeit / zusuchen. / Wollen uns auch / so dieser handell zu recht wirt gedeien / und des unser gemelt capittell nicht kan erlassen sein / Euer Furstlichen Durchlaucht zu gefallen / dermassen halten / das an uns nicht anders gespurt mug werden / dan was der gotlichenn gerechtigkeit gemess / und die vor augen habennde / nachsei gegangen. /

Solchs hab wir Euer Furstlichen Durchlaucht / der freuntlichen gunst wir uns bevelhen / uff ir shreiben wilferiger weis widderumb anzuzeigen nicht wollen unterlassen. /

Datum Heilsberg denn VI Februarii / M D XLVI. -

Ioannes von Gottes gnaden bischoff zu Ermlanndt / qui supra manu propria subscripsit