Letter #5352
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1547-06-20
received Königsberg (Królewiec), 1547-06-22 Manuscript sources:
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GStA PK, HBA, C1 No 1086, 3 unnumbered
Dem durchlauchten hochgebornen fursten und hern, herren
GStA PK, HBA, C1 No 1086, 1 unnumbered
Durchlauchter hochgeborner furst, hochgunstiger lieber herr unnd freunndt. /
Unnsere freuntliche unnd vleißwillige dienste zuvoran. /
Wir haben unns das lannge unnd allwege befurchtet / was unns E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t gestriges tages zugeschribenn / das sunder zweiffel der newe erwelte deutsche meister / nicht vorgeblich so treulich unnd fleissig mit schweren unnd grossen unkosten die er darauf gewant /
Wovon wir den auch zuvor zum teil diesen bericht gehabt / des E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t in ihrem schreiben melden / als solte gedachtem deutshem meister die zusage von
Dieweil solchs E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t von deren freunnden vortraulicher weise aus deutshen lannden zugeschriben wirth / unnd ist unns allen dieser lannde einwonern / nicht wenig daran gelegenn / das wir fleissige vorsorge und bedencken darob habenn / wie der anschlag dem feinde zuwehren / unnd er vom anfhal dieses lanndes abtzuhaltenn / ihm auch wo es dartzu keme (das der allmechtige Goth lannge vorhutte) zubegegnen sey. / Worin wir unns E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t bedencken gefallen lassenn / das man / wie von E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t geschehenn /
Wollenn auch solches / wie dann allgereitte von unns zum teyl geschehen / den anndern herrn redten unnd stennden dieses kunigklichen orts / khunth thun / damit wir unns deshalben eintrechtiglichen endtshlissenn mugenn / an unnser person soll nichts abgehenn. /
Sunnder wollen unns in allwege wie ein getreuer nachpar kegenn E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t ertzeigen unnd haltenn / das sich E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t zu unns wie wir auch herwidder zu dersulbtnn / vorsehen soll / die wir hiemit dem lieben Goth mit langweriger gesunndtheit unnd gelucklichem regiment bevelenn / unnd bittenn unns in voriger unnd alter gunnst zuerhaltenn. /
Datum
Qui sup(ra) ma(n)u p(ro)pria s(crip)s(i)t