Letter #5352
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1547-06-20
received Königsberg (Królewiec), 1547-06-22 Manuscript sources:
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Dem durchlauchten hochgebornen fursten und hern, herren Albrechten von Gottes gnadenn marggraven zu Brandenburg, / in Preussen, zu Stetin, Pomern, der Cassubenn und Wendenn hertzog, burggraf zu Nurnberg und furst zu Rügen, / unnserm hochgunstigen lieben herren und freunde
Durchlauchter hochgeborner furst, hochgunstiger lieber herr unnd freunndt. /
Unnsere freuntliche unnd vleißwillige dienste zuvoran. /
Wir haben unns das lannge unnd allwege befurchtet / was unns Ewer Furstliche Durchlaucht gestriges tages zugeschribenn / das sunder zweiffel der newe erwelte deutsche meister / nicht vorgeblich so treulich unnd fleissig mit schweren unnd grossen unkosten die er darauf gewant / romischer kayserlicher maiestet die ihar her / so wol in Franckreich / als in diesem deutshen kriege / gedinet habe. /
Wovon wir den auch zuvor zum teil diesen bericht gehabt / des Ewer Furstliche Durchlaucht in ihrem schreiben melden / als solte gedachtem deutshem meister die zusage von romischer kayserlicher maiestet ihnen wider in diese lannde zusetzenn / geschehen seinn / dem wir nu destomehr glauben gebenn mussenn. /
Dieweil solchs Ewer Furstlichen Durchlaucht von deren freunnden vortraulicher weise aus deutshen lannden zugeschriben wirth / unnd ist unns allen dieser lannde einwonern / nicht wenig daran gelegenn / das wir fleissige vorsorge und bedencken darob habenn / wie der anschlag dem feinde zuwehren / unnd er vom anfhal dieses lanndes abtzuhaltenn / ihm auch wo es dartzu keme (das der allmechtige Goth lannge vorhutte) zubegegnen sey. / Worin wir unns Ewer Furstlichen Durchlaucht bedencken gefallen lassenn / das man / wie von Ewer Furstlichen Durchlaucht geschehenn / beide konigliche maiestaten unnsere allergnedigste herrn deshalben beshreibe / unnd die ferlickeit unnd noth disses handels inen antzeige. /
Wollenn auch solches / wie dann allgereitte von unns zum teyl geschehen / den anndern herrn redten unnd stennden dieses kunigklichen orts / khunth thun / damit wir unns deshalben eintrechtiglichen endtshlissenn mugenn / an unnser person soll nichts abgehenn. /
Sunnder wollen unns in allwege wie ein getreuer nachpar kegenn Ewer Furstliche Durchlaucht ertzeigen unnd haltenn / das sich Ewer Furstliche Durchlaucht zu unns wie wir auch herwidder zu dersulbtnn / vorsehen soll / die wir hiemit dem lieben Goth mit langweriger gesunndtheit unnd gelucklichem regiment bevelenn / unnd bittenn unns in voriger unnd alter gunnst zuerhaltenn. /
Datum Heilsberg, den XX-n Iunii MDXLVII.
Ioannes von Gots gnadenn bischoff zu Ermelanndth etc.
Qui supra manu propria scripsit