Letter #5413
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachLöbau (Lubawa), 1535-07-16
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Dem durchlauchten, hochgebornnenn fursten / und hernn, hernnn / von Gots gnaden Albrechten, marggraff zw Brandenburgk, / in Prewssen, zw Stethin, Pommernn, der Cassuben und Wenden hertzog, / burggraff zu Nürmberg und furst zu Rugen, / unsermm hochgunstigenn, gelybten herrnn und freundt
Durchlauchterr, hochgeborner furst, / hochgunstiger, lyber herr und freundt. / Unser freuntwillig dinst mit aller selicheÿt wunschung zuvoran. /
Uns ist negst ein schreyben von Ewer Furstlichen Durchlaucht zu komenn vor Mauricius Herder, / der hie yn diesem unserm stetlenn der kirchen glockner gewest / und durch sein vorsewmlicheit und ubel zu sehenn / das fewer und kertzen nicht recht vorwarth, / dovon dÿ kirch und hewser dobeÿ entzundt / und brennend gewordennn, nichts dan dÿ blose ring mawer gelassenn / und so uns und unsernn armen lewthen grossen unuberwintlichen schaden gethan. / Von des wegennn begert Ewer Durchlaucht, das wir solchennn schedigerr wyder her solthen gestatten zu komenn / und das sein, / so her vormeint von schülden und anderss / hie zu haben, / ein zu manenn und an sich zu brengenn. / Dÿweÿl dan Ewer Durchlaucht wÿ eim hochvorstendigem fursten unvorborgenn, / wÿ mit solchen, / dy durch yre unachtsame nachlesicheÿt / so treffliche schaden thun, / gehandelt soldt werdenn, / auch das unser arme lewt derhalben / an uns durch eingelegte tzedel gesuplicirt, / ÿst unser gantz freundinstlich byt, / woldt nicht in ungunst von uns ufnemenn, / das wir das mal in dem falh Ewer Durchlaucht nicht mugen zu wÿllennn sein, / und wolde vÿl wennigerr zu lassennn, / das solcher beschederr in Ewer Durchlaucht fleckenn, und nemlich so nahend, / hie beÿ uns zu der Eyle, / soldt uns und den unsern / zu trotz und teyt enthalden werden. / Ein solcher, der Ewer Durchlaucht underthan, / do Got vor seÿ, / solchen unuberwintlichen schaden het zu gefuegt, / umb der vorwantnis, dy uns mit Ewer Durchlaucht yst / und in der wir gantz freuntdinstlich Ewer Durchlaucht zu gethan, / wurde under uns keyin behawsung ader stel habennn etc.
Es yst auch zeyger dits, / unser burgerin hie son, noch seligen hern Schlicks hawptman zu Osterrode abgang / hundert marken mit gedachts hern hantschryft manend, / wÿ wir auch etwan zuvor Ewer Durchlaucht etlich malh geschryben. / Bytten aber mols myt sundrem fleis, Ewer Durchlaucht wolde yhm lassen vorhelffenn, / das yhm und den seynnen solche schuldt entricht wurd. /
Noch unsers negsten vorfaren thode, / do uns dis byschtumb aus gotlichen gnadenn wurd zugeeÿgent, / und dÿ weÿl wir bis ins dritte jharr, / wÿ Ewer Durchlaucht nicht unwyssentlich, an botschafft behafft, / hie im landt nicht sein mochten, / haben uns Ewer Durchlaucht amptlewte von Rysenburg / in unsern guthernn Plowose / nicht wenig an unsermm sehe und wysen abgegrentzt / und bis her vor enthaldennn, / gebraucht fische und nicht wenig hawffen hew zu sich genomenn, / das wir in unser ersten ankunfft hie / Ewer Durchlaucht durch unsernn bruderr und unsern schwester man in botschafft weys geklagt / und Ewer Durchlaucht befollen, den yren / dy grentzen neben den unsern / zu besichtigen, / das nicht von den unsern wegen noch blybenn, / auch ins leczt vor VIIII jar / myt dem hewtigenn Ewer Durchlaucht hawptman zu Rÿsenburg durch unsernn bruder gehandeldt, / stel und zeyt benumet und angenomenn, / solche grentzen, dÿ allem umbligenden adel bekant, / zu besehen / und umb dÿ selbtigen und was in zu sthat sich zuvortragennn, / das wir dan Ewer Durchlaucht zu wolgefallen, / der wir uns gerne unsers vormugens vorhalden, / bis her geduldet / und nichts erfolget, / der wegenn vor vier thagenn unser bruder gedachten Ewer Durchlaucht hawptman von Rysenburg / schryfftlich ersucht / und seynner zusage ermanet, / dar uff geantwort, / er habs in ein vorgessen gesteldt und seÿ yhm entfallennn, / seÿ auch dÿsmal in Ewer Durchlaucht geschefftenn, / muge noch nicht wyssen, wann er tzeyt geben kan / solche grentzen zu besehen. / So baldt her aber von Ewer Durchlaucht wyder kom, wyl herr solchs von sich wÿssen lassen etc. Dÿs schreyb wir Ewer Durchlaucht nicht klagweys, / ader ihn, den gedachten hawptmann beÿ Ewer Durchlaucht, / wÿ ein nochlesigen antzugeben, / ader mÿt dem kleinsten in ungnad zu brenngenn, / dan wir yhm in sundrerr gunst und guthen wyllen geneÿgt, / alleine, so herr dyse thage vÿleicht bey Ewer Durchlaucht sein wirdt, / im zu befelennn, sych darzu zu haben, / das uff bekweme zeyt dyse grenntzen besichtiget / und uns vor das unser, so funff jar lang / und tzuvor nie, / gebraucht, / genug geschen, / das wir umb Ewer Durchlaucht, / dÿ wir Gotte dem almechtigenn in langwerigem gesunden und gluckseligem regiment / thun befelen, / mÿt aller nachbarlichen freuntdinstlicheÿt gerne wollen beschuldennn. /
Datumm aus unserm schlos Lobaw, den XVI Iulii M D XXXVten.
Ioannes, von Gots gnaden bÿschoff zu Culmenn, administrator des byschtumbs zu Pomeszan