Wir habenn den XXIIII des negst vorschinnen monats E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t ⌊⌋, / das wir dem edlen, ernfesten h(ern) ⌊colmischen castellan⌋ von wegen des einfalhs, von seinem amptman in E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t ⌊landt⌋ gethan, / ⌊⌋ wolten, / welchs also gescheen, / woruff gemelter h(er) castellan uns widderumb schriftlich ⌊⌋, / das im leidt sei seines amptmans that, / welche an seinen wissen und willen begangen solt sein, / nichtswenigers domit angehengt, / das von ⌊Gilgenburg⌋ koniglichem ortt seiner heubtmanschafft erstlich in einem sehe geweldiglich solt gefischt sein, / den er von des ordens zeiten friedlich und unangesprochen von E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t und der amptleute / bis an diesen tagk gefischt / und gebraucht hat. /
Dieweil aber E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t den kegenbericht thut, / das solcher sehe alwege bis anher in E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t unangefochten nutzung sei gewesen, / wil es notlich volgen, / das solche differentz zu gelegener zeit vorgenommen und besichtigt werde, / wie dan der h(er) ⌊castellan⌋ schreibt, / das er derhalben ⌊koniglicher m(aieste)t⌋, unsers allergnedigisten herren, commission habe. / Auch lest ⌊er⌋ von im vorstehen, / das er des einfalhs halben nicht gerne in E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t ungnad wolt sein, / dorzu wir im GStA PK, HBA, C1 No 885, 1v gerathen, / das er sich mit dem hochwirdigen hern ⌊culmischen bischoffe⌋ zu E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t, wan die im gilgenburgischen wurde sein, thet begeben, / umb solchen unmut zuvorsuhnen, / domit hochgemelte ⌊konigliche m(aiese)t⌋ hirinne nicht belastet wurde. /
Unnd ist auch unser gantz freuntlich bitt / und, so der gefellig, unser wolgemeint rath, / E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t wolt sich kegen ⌊im⌋ gnediglich lassen fin paper damaged⌈[n]n paper damaged⌉den / und dorzu gedencken, / das solche irrige grentzen, / derwegen dieser unlust erwachssen, mochten gegangen / und widerumb recht gemacht werden. /
Uns ist auch, / wie ⌊dis koniglichen orts raths presidenten⌋ E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t schreiben, / an die konigliche rethe / in obgedachter sachen geworden, / welchen brieff wir andern hern zulesen haben zugeschickt, / doruff uns so schleunig antwort nicht mag zukommen, / weil wir weit von einander sein gesessen / und nicht mehr, als zwir im jar zusammen kommen. / Was uns doruff von den ⌊hern⌋ E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t zubeantworten / zuwissen wirt gethan, / wollen wir der solchs mit den ersten nicht vorhalten. /
Wir haben auch negst in unserm schreiben uns lassen vornehmen, / das wir E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t nicht wolten bergen, / was wir von dem koniglichen bothschafter an die durchlauchtige, hochgeborne ⌊konigin zu Hungarn⌋, des ⌊keyserlichen Nidderlands⌋ regentin, geschickt, / wurden erfaren. / Weil GStA PK, HBA, C1 No 885, 3r wirs aber dovor halten, / das solcher legacion E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t von dem edlen, ernfesten h(er)n ⌊dantzker castellan⌋ / grundtlichen bericht haben erhalten, / wolle wir die mit ubrigem schreiben nicht beschweren etc.
Von neuen zeitungen hab wir dismal nichts sonders, / allein das uns diesen tag brieffe von ko(nigliche)m hoffe sein zukommen, / der dat(um) ist der XXI des negst vorgan paper damaged⌈[an]an paper damaged⌉gnen monats, / in denn angezeigt paper damaged⌈[gt]gt paper damaged⌉ wirt, / das ⌊Offen⌋ in ⌊Hungarn⌋ / von den hungarischen hern / widderumb aus der turckischen hende sol erobert sein. / Es sei aber hirinne ⌊ko(nigliche)r m(aieste)t⌋ nichts schriftlichs zukommen. / Es wirt dennoch am hove fast gleubt, das dem also sei / utinam etc. Wir warten teglich unsers boten, / den wir den IX des vorgangnen von uns geschickt, / zukunft. / Was der wirt bringen, / wolle wir E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t nicht unangezeigt lassen / freuntlich bittende, / was die widderumb neues werden haben, / uns bei dieses brieffs antworter / wolt gunstiglich mitteilen, / das wir umb dieselbte E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t, der gunst wir uns bevelhen, / freuntlich zuvordienen bereit sein und willigk. /