BCz, 1606, p. 709
Unnsere freuntliche diennst zuvorn.
Erwirdiger inn Gott besonnder Lieber Freund und Nachpar. /
Innligennd habenn E(uer) L(ieb) wes unnser unndersass ⌊Baltzar Mollein⌋ vonn wegen seiner stieffkinder ann unns supplicierende gelanngenn lassen. / Innen auch derhalben ann E(uer) L(ieb) als den oberster presidentenn der ⌊koniglichenn stennde Preussen⌋ zuvorschreiben / unndertheniglichenn bithen thut zuersehenn. /
Dieweil wir dann unnsernn getrewen liebenn ⌊unndersassen⌋ / inn irenn willigen sachen gnedige furderung zu beweisen gewogen, / als habenn wir ime sollch sein bithen bevorab darumb dieweil wir des hanndels zuvorn nicht bericht, / auch nit abschlahenn wollenn. / Und ist derwegen ann E(uer) L(ieb) unnser freuntlich bith, / dieselb wolle inn dieser sachen wes pillig und recht / nebenn den anndernn ⌊stennden des koniglichen teils Preussen⌋ wie wir ohne das gar nit zweiveln vorfurdernn helffen. Und den selbenn unnserm unnderthannen umb unnsernt willen / inn gnedigem bevelch damit die arme unmundige kinder uber die pilligkeit nicht beschwert erhaltenn. / Das seint wir gegenn E(uer) L(ieb) mit allem freuntlichen nachbarlichen willen zu beschulden geneigt.
Datum ⌊Königspergk⌋, den dritten Maii anno etc. XLII.
Vonn Gots gnaden ⌊Albrecht marggraf zu ⌊Brandenburgk⌋, inn ⌊Preussen⌋, zu ⌊Stettin⌋, ⌊Pommern⌋, der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzogk⌋, burggraff zu ⌊Nuermbergk⌋ und furst zu ⌊Rugen⌋ manu propria subscripsit