Wir haben aus dem negsten ⌊⌋ an uns / des gros(mechti)g(en) herren ⌊marienburgischenn woÿwodenn⌋ etc. vorstandenn, / der uns ouch solchs nicht ane vordrisslickheit angetzeigt, / wie Euere E(rbarkei)t von wegen der funff lundischen tucher die der edell, erenvheste h(er) ⌊Fabian Czeme⌋, colmischer underkemerer, an ⌊junger ko(nigliche)r m(aieste)t⌋ hoff / dem herren ⌊hoffemeister⌋ und ⌊secretario⌋ / in nhamen der herren ⌊rethe dieser lande⌋ hett sollen zuvorehren mit nemen, / wie es auf negster ⌊thagfart⌋ von Euer E(rbarkei)t geschickt(en) angenomen und zugesagt, / sich beschweren / und solche funf tucher vor die vierhundert margk, / die E(uer) E(rbarkei)t neben den andern zwen ⌊stadten⌋ / den dreien hern bottschaftern zugeben schuldig, / vorhalten / unnd dermassen aus dem alten gebrauch, / der hie im lande zu jeder zeit, / auch bei frischem gedenckenn, / gewönlich, / sich wollen austziehenn, / welchs uns seltzam ansicht, / weil wir mit unserm ⌊w(irdigen) capitel⌋ zu solcher bottschafft, / dabey wir niemandts von den unsen gehabt, / sechs hundert marck gelegt, / das hie zuvor im ⌊lande⌋ nie gescheen / und die gewonheit ubertrift. / Wo dis vor nhemen aus wil, / wan der gemeine nutz ⌊dieser lande⌋ der gestalt soll vorlassen werden, / haben E(uer) E(rbarkei)t als die weit vorstenndigen wol zu ermessen. / Es ist auch E(uer) E(rbarkei)t ane zweivel durch ihre geschickten dazumal angetzeigt, / wie sie auf negster zu ⌊Marienburg⌋ ⌊thagfart⌋ / mit den ⌊hern rethenn⌋ / vonn wegen der vierhundert margk gehandelt, / das vor solche summa zugelassen wurde, / die funf tucher / dem obgemeltenn hern ⌊culmischem underkemerer⌋ zuuberantwurten, / worauf wir auch ( nicht anders wissende ) beiden hern ⌊junger ko(nigliche)r m(aieste)t⌋ ⌊hoffmeister⌋ und ⌊secretario⌋ ⌊⌋, / das solch gewandt von den ⌊hern reth(en)⌋ ihnen sold zukomen, / bittende dieser ⌊lande⌋ anliegen in gutter acht zuhabenn / etc., welchs viel anders gefaren, / des wir uns auf E(uer) E(rbarkei)t geschickten zusage / nicht hetten vorhoffet / und mussen uns unsers schreibens entsehen. / Wie hernachmals hieraus gemelte beide ⌊herrn⌋ / ⌊dis lands⌋ sachenn bei ⌊junger ko(nigliche)r m(aieste)t⌋ / werden zugethann und gewogenn sein, / ist leichtlich abtzunemen. / Hierumb ist an E(uer) E(rbarkei)t unser freuntlich bitt und ermanen, / wie auch, / unsers achtens, / von dem gros(mechti)g(en) h(e)rn ⌊marienburgischem woywoden⌋ wirt gescheen, / die wolten dartzu gedencken, / das aus dem alten gebrauche nicht wurde getreten unnd das vor die vierhundert margk, / darzu es Euer E(rbarkei)t gebassenn, die funf tucher mit den ersten an den hern ⌊culmischen underkemer(er)⌋ gen der ⌊Wilden⌋ geschickt wurdenn, / damit wir die ⌊beiden herrenn⌋, / die bei ⌊junger ko(nigliche)r m(aieste)t⌋ / in den vornembsten ansehen sein, / ⌊diesem lande⌋ APG 300, 53, 269, p. 150 vorhielden, / wie wir uns dan gentzlich zu Euer E(rbarkei)t, / die ihnen selbst / und diesem lande nicht werden abstehen, / wollen vorlassen / unnd die hiemit gotlichen gnaden thun bevelh(en). /
APG 300, 53, 269, p. 151
Wir haben auch in negst vorgangner ⌊thagfart⌋ mit E(uer) E(rbarkei)t geschickten beredunge gehabt, / was ⌊die von Graudentz⌋ angehet, / die der stadt brief und siegel haben, / das zwe besiegelte secke mit gelde / bei E(uer) E(rbarkei)t vorfharen, / etwan zu getrawer handt abgelegt, / damit solcher brief E(uer) E(rbarkei)t widerumb uberantwurt wurde / und nicht mutwillig(en) leuten zukueme etc. derweg(en) wir mit den geschickten von Graudentz handel gehabt, / inen den brief abczukoüffen, / gleich ob E(uer) E(rbarkei)t nichts darumb wusten / und ihn geboten bis in die hundert margk / etc. das sie mit sich / dergleichenn auch E(uer) E(rbarkei)t geschickten / heim genomen. / Was nun E(uer) E(rbarkei)t hierin zu thun bedacht, / wold uns lassen wissen. / Wir wolten ja nicht gerne, / das solcher brief andern zuhanden sold komen, / daraus Euer E(rbarkei)t und der gutten ⌊stadt⌋ beschwerde mocht zu getriben werden. / Das haben wir E(uer) E(rbarkei)t zugethaner meÿnung hiemit wollen erinnern, / der zuvorsicht, / uns solchs zu gutte werden halt(en) etc.