Aus E(wer) E(rbarkei)t ⌊⌋, das uns gestrigs tags gewordenn, / hab wir gerne vornommen, / das unser ⌊⌋ den ersamen zweien herren burgermeistern zu gutt E(wer) E(rbarkei)t nicht haben misfallen, / und weren auch vordan gutwilligk an die andern ⌊herren⌋ / von E(wer) E(rbarkei)t benuhmet / unser commendacion brieffe zugeben. / Weil aber der auszugk der herren burgermeister / und der tag der comparicion ungewis, die zeit auch, / wie E(wer) E(rbarkei)t melden, / vor dem ⌊reichstage⌋ fast kurtz fellet, / doneben auch ⌊furstliche durchlauchtigkeit⌋ uff ir vorbitt von der ⌊jungen und altenn ko(nigliche)n m(aieste)t⌋ kein antwort erhalten, / bedunckt uns mit solchem schreiben nicht zu eilen / bissolange, das ko(nigliche)r wille muge erkundet werden, / dornach sich wirt sein zurichten. / Dieweil auch vortrostung von ko(nigliche)m hoffe ist kommen, / das die zeitt sich zugestellen den hern burgermeistern / vor dem ⌊gemeinen reichstage⌋ solt werden zugelassen, / acht wirs unnottig, das sie den reichstag dorfften besuchen. / Kuem aber ⌊f(urstliche) d(urchlauch)t⌋ APG 300, 53, 268, p. 192 mitler zeit von ⌊ko(nigliche)r m(aieste)t⌋ bescheidt, / (: der nicht anders, dan kurtz vor dem ⌊reichstage⌋ kommen mag :) das sie uff denselbten solten erscheinen, / so were abermals durch f(urstliche) d(urchlauch)t zu bitten, / das nach gehaltenem tage / zeit und gewisse stelle wurd anges text damaged⌈[s]s text damaged⌉etzt, / domit fueglicher weis die hern burgermeister der comparicion mochten gnug thun. / Worinne wir auch zu solchem unserm bedencken E(wer) E(rbarkei)t und den herren burgermeistern gefellig mugen sein und zu willen, / sein wir erbottig, / dan denselbten E(wer) E(rbarkei)t zum bestenn, die wir gotlichen gnaden bevelhen, / viel liebs und nutzlichs wolgefallens zufurdern / und wirglich zubeweisen / sein wir unbeschwert und geflissenn. /
Dat(um) aus unserm schlos ⌊Heylsbergk⌋, den vierdenn Novembris M D XLIII. /
⌊Joannes⌋, von Gottes gnaden bischoff zu ⌊Ermlanndt⌋ /
APG 300, 53, 268, p. 193
Wir haben negst vor das freuntlich gemuet / von E(wer) E(rbarkei)t geschickten, uff gehaltener ⌊tagfart⌋ zu ⌊Graudentz⌋ / uns angezeigt, / was den zugesagtenn stur belanget, / freuntlich durch sie gedanckt, / welchs wir hiemit auch zuthun nicht haben mugenn underlassen. / Und ist uns E(wer) E(rbarkei)t freuntlicheit vill angenemer, / dan ein vil grossers, das uns zu nutze mochte kommen. / Es soll auch, / wie wir alwegen befunden, / worinne wir E(wer) E(rbarkei)t und der guten ⌊stadt⌋, unserm vaterland, zu gutt / vil werden vormugen, / an unser gutwilligkeit nichts abgehen. / Was unsern unmundigen ⌊ohmen⌋ angehet, / wolle wir unbeschwert E(wer) E(rbarkei)t antworts erwarten / und unserm landtvogt, heuptman uff ⌊Braunsberg⌋, bevelhen, / das er imants an E(wer) E(rbarkei)t, der den schulmeister mit der absagung kont, / thue fertigenn, / domit solcher mutwille undernommen werde etc. Diese beigebunden brieffe sein uns von koniglichem hove zukommen etc.