Wir habenn aus E(uer) L(ieb) ⌊⌋, / datirt in irem hove ⌊Schmolein⌋ denn XI Martii gegenwertigs jars, / unter anderem die vorgewante entschuldigung, / aus was bedencklichenn ursachenn E(uer) L(ieb) unnsere ⌊⌋ / an die ⌊hernn konigliche Preussische rethe⌋ gestelt, / die eintringende hohe teurung unnd andere dieses landes notwendige hendel betreffende, / nit erbrechenn haben wollenn. / Mit bith, wir woltenn E(uer) L(ieb) entschuldigung mit gunst erwegenn / unnd die sachenn / bis auff konfftige tagfarth, / die ⌊konig(lich)e ma(ieste)t(en) zu Polan⌋ etc., unnser gnediger her unnd freuntlicher lieber oheim E(uer) L(ieb) unnd denn anderenn koniglich(en) rethen preusisch theils in kurtz anseczenn wirt, / beruhenn lassenn, / do dann E(uer) L(ieb) nebenn dem erwirdigen inn Got auch unserm besondernn liebenn freundt herrenn ⌊Tidemanno bischoffenn zu Colmensehe⌋, / dieselbigenn gemeine anligendt treulichen zufurdernn, / keinenn vleis nachlassen wollen, / sampt vernerm seinem inhalt eingenomen und verstand(en). /
Nun het es derselbenn entschuldigung gar nicht BCz, 1606, p. 372 bedurfft, / seindt auch mit E(uer) L(ieb) vonn wegenn des vertzugs wol zufriedenn. / Nit zweiffelennde, E(uer) L(ieb) werdenn / diesem gemeinem landt / zum bestenn, / damit der teurung unnd anderenn gebrechenn dester besser vorkommung beschehen moge, / keinen vleis sparenn. / Wir thun unns aber nichts destweniger gegenn E(uer) L(ieb) des freuntlich(en) erbietlichen willenns, / sampt zugeschickter zeittung nachbarlich(en) bedanckenn, / inn aller freuntschafft widerumb zu beschuldenn urputtig, / unnd wiewol wir E(uer) L(ieb) auch neue zeittung mittzutheilenn in willenns / unnd ebenn inn der arbeith gestandenn, / so seindt unns doch E(uer) L(ieb) mit den irigenn zuvor kommen, / unnd wollenn derselbenn hinwider freuntlicher meinung hidden by binding⌈[ng]ng hidden by binding⌉ unangetzeigt nit lassenn, / das unns von glaubwirdigenn personnenn zeitungenn zugeschriebenn wordenn, / dero wir E(uer) L(ieb) ein copeÿ hiemit eingeschlossenn, zuschickenn. /
Donebenn hat unns ⌊konig(lich)e w(irde) zu Denmarckenn⌋ etc., unnser freuntlicher lieber herr, / oheim unnd schwager, icziger tag durch ir schreibenn angeczeigt hidden by binding⌈[t]t hidden by binding⌉, wie derselbenn vonn denn keyserischenn, / ader BCz, 1606, p. 373 Burgundischenn etliche beschwerliche artickel vorgestelt werdenn. Varnemblich unnd zum erstenn / wollenn sie seine ⌊konig(lich)e w(irt)⌋ im handel dermassen verknupffenn, / das dieselb irenn blut unnd sonst verwandtenn freuntschafft kein hulff oder furderung thun sollenn, / sie aber wollenn gleichwol frey stehenn, / also ob einich princz, / furst oder her seine konig(liche) w(irt) bekriegenn, / und zu behuff der keyserischenn schiff oder leuthe gebrauchenn wurde, / solt dannocht der anstandt ires theils dardurch nicht geprochenn sein, / seine konig(liche) w(irt) aber soltenn die macht nicht habenn, / im ⌊Orsundt⌋ ire strome schieff oder leuthe zu irer notturfft zu dienenn, / wie dannocht sonst ires reichs gerechtigkeit und privilegienn mitprenngenn, / anczuhaltenn / und vermeinet(en) also seiner konig(lichen) w(irt) ire unnd irer reichenn gerechtigkeitenn abczuschneidenn, / waraus zuschliessenn, / das mann seiner konig(lichen) w(irt) andere leuth an hals zuhetz(en). / Denn hilff, beistandt unnd forderung zubeweis(en) inn practicenn stehet unnd sein ⌊konig(licher) w(irt)⌋ solten iren pluts unnd sonnst verwandten nicht widerumb helffenn mogenn, / domit sie sowol an einem / als BCz, 1606, p. 374 dem andernn orthe irenn willenn destvolkumen zuschaffenn. / Unnd unns derwegenn aus freuntlicher verwandtnus guth auffsehung unserer land unnd leuth halbenn zu habenn, / konigliche getreue verwarnung gethann. / Nun haben wir solche zeitung nicht zuvorachtenn gewust / unnd lassenn darauff unnsere schieff, / damit sich koniglicher m(aieste)t(en) derselbenn beiderseits landenn zum best(en) im vall der noth iderczeit zugeprauchenn zurichtenn unnd fertig machenn. /
Fernner konnenn wir E(uer) L(ieb) aus guthem freuntlichem nachparlichem vertrauen unangeczeigt nicht lassenn, / das ann uns gelanget, / wie hochgedachte ⌊konig(lich)e ma(ieste)t(en) zu Polan⌋ etc., in der anndernn oder drittenn wochenn nach Osternn mit vorleihung hidden by binding⌈[ng]ng hidden by binding⌉ gotlicher genadenn / zu ⌊Crackaw⌋ sich zuerhebenn und nach ⌊Littauenn⌋ zuczÿehen gedacht, / zu welchem zug wir irer konig(liche)n ma(ieste)t(en) vonn Got dem almechtigen hidden by binding⌈[en]en hidden by binding⌉ heil unnd gelugselige wolfarth wunschen, / und doch ungernn sehenn, das ire konig(lich)e ma(ieste)t in iren alten schwachenn tagenn, / also mit dem hin und wider ziehenn / beunruhet werdenn sol. / Weil es aber BCz, 1606, p. 379 ⌊irer m(aieste)t(en)⌋ unnd derselbenn hochweisenn rethe also gefellig mussenn wirs / als der inn dem wenig zuwenndenn, / dem liebenn Got bevelhen. / Unnd wiewol bey ⌊konig(liche)r m(aieste)t(en)⌋ vonn unns als dem getreuen lehensfurstenn vonn wegenn der Littischenn greniczenn, / damit dieselbenn zuvorhutung allerseits zerruttung, widerwillenn, / zancks, haders und anderer beschwerlichenn nachteil / bey lebenn irer m(aieste)t(en) mochtenn getzogenn unnd gegangenn werden, / ansuchung gethann, / aber in alle wegenn vonn jar zu zur auffgeschobenn. / Derhalbenn wir vor der zeit bey unns bedenckenn gefast, / das wir uberal unnser anregen gern ⌊k(oniglicher) m(aieste)t(en)⌋ auch eigner personn besucht hettenn, / so ist doch solchs alleweg aus mancherley erwegung nachpliebenn. /
Dieweil wir dannocht aus lieb der blutverwantnus unnd sonnst schuldiger pflicht, / ⌊konig(liche)r m(aieste)t(en)⌋ inn irenn altenn schwachenn jarenn gernn zusehen, / unnd uns mit derselbenn zubesprechenn zum hochstenn unnd vonn hertzenn begirig, / wir auch gleichwol wie andere ein abgehender furst BCz, 1606, p. 380 so werenn wir ire m(aieste)t(en) auffs freuntlichst unnd unterthanichst so fernn nicht andere beifel darczu komen, / unnd des konig(liche)r ma(ieste)t auch gefellig auff diesenn zuck nach ⌊Littauenn⌋, so der seinen vartgang gewunne ann einem gelegenen orth zubesuchenn. / Donebenn nachdem es ⌊konig(liche)r m(aieste)t(en)⌋ unnd der loblichenn ⌊Cronn zu Polann⌋ lehenn betriefft, / umb der berurtenn grenicz willenn anregung zuthun, / bedacht / freuntlichs vleis bittenndt, E(uer) L(ieb) wollenn unns zu nachparlichem gefallenn, / inn anmerckung, das es wie berurte k(onigliche) m(aieste)t(en) unnd der Cronn zu Polan eigene sachen / beÿ irenn herrenn unnd freundenn an koniglichem hoff verfurdernn helffenn, / domit wir einsmals erhort / unnd die grentzenn getzogen werden mochte hidden by binding⌈[te]te hidden by binding⌉.
Darann tun E(uer) L(ieb) ein loblich, heilsam, cristlich guth werck, / wirdt auch derselbenn one zweiffel zu erlichem ruhm, / das durch ir getreulich vleissig furdernus solche langwirige geprechenn zum ennde gepracht / gereichenn. / Wes E(uer) L(ieb) inn diesem also zufelt unnd fur gut unnd gerathenn achtet, / bittenn wir unserm freuntBCz, 1606, p. 381lichem vertrauenn nach, / derselbenn wolmeinend(en) getreuenn rath / unnd der sachenn furderung, / habenn auch aus diesenn ursachenn fast am meistenn gegenwertigenn unnsernn jungen nach ⌊Crackaw⌋ abgefertigt. / Woe nun E(uer) L(ieb) an koniglich(en) hoff etwas zuschreibenn gesindt habenn, dieselb solchs bei unnserm jungenn vortzustellenn. / Dann er vonn unns derselb(en) schrifftenn anczunemen unnd widerumb von irennt wegenn antworth einczubrengen bevelich etc. Dann E(uer) L(ieb) freuntliche nachparliche ertzeigung zubeweisenn, / findt unns dieselb iderczeit willig. Thun darauff E(uer) L(ieb) dem Almechtigenn zu langwiriger gesuntheit unnd friedlichem regiment zu fristenn treulich bevelhenn unnd E(uer) L(ieb) wollen unns den vertzug langsamen antwortens halbenn zu guthhalten, / dan es aus allerlei durf allender geschefft(en) / und das wir mehr zeittung zubekomen verhofft haben, / etwas verczogert worden. /