Wir habenn E(uer) L(ieb) ⌊⌋, / darinnen dieselb den tagk zu besÿchtigung des mulpaues, welchenn der erenvhest unnser obermarschalch rathe unnd lieber getreuer ⌊Friderich von der Olsnicz⌋ etc. auffgericht, denn 26. Aprilis ernennen, verstandenn. / Damit nun dieser handel einmals zu guther entschafft gelangenn moge, / wollenn wir unsere com<m>issarios auff denn angesacztenn tag / gernn daselbst hin zur stelle, / vormittels gotlicher hilff handlung zupflegenn unnd gewarthenn, / abfertigenn. / Wir habenn auch als palt bemelth(en) unnserm ⌊marschchalch⌋ denn tagk / mit diesem ahnhang, / das ehr mit demselbenn seÿnen paw, / auff das nichts doran geenderth, stille stehenn sol bevohenn, / vormeldet / vorsehenlich weÿl ehr uns, / das seÿns wissens dis jhar dorahnn nichts gepaueth, / bericht / demselbenn, / des ehr sych auch erpothenn also nachkommen werde, / dis habenn wir E(uer) L(ieb), die wir hiemit dem liebenn Got bevelhenn, auff ihr ⌊⌋ zur antwurth nicht vorhaltenn wollenn. /
Vonn Gots gnaden ⌊Albrecht marggraff zu ⌊Brandenburgk⌋, ihn ⌊Preussen⌋, zu ⌊Stettin⌋, ⌊Pomern⌋, / der ⌊Cassubenn⌋ / unnd ⌊Wendenn⌋ / hertzogk⌋, / burggraff zu ⌊Nurembergk⌋ und furst zu ⌊Rugenn⌋ etc.
Cancell(arius) s(crip)s(it)