Dweile denne in kurtzen tagenn E(wer) H(ochwirdigste) G(nade) sampt dem herrenn ⌊bishove vonn Culmenseh⌋ / und dem herrn ⌊pommerellishen woywodenn⌋ einer ⌊⌋ an denn herrnn ⌊bishoff vonn Leszlaw⌋ unsernn genedig(en) herrnn / in sachen der ⌊cartheuser⌋ geshribenn / und an unns in der meynunge und begeer gefertigt / denselbigen ferner an gemelten herrn von Leslaw vortczustellen. / So seint wir demselbigen nachgekommenn / und nach deme wir denne von dem eddelenn und erentfestenn herrn ⌊Georgen Schevekenn⌋ unsers vielgeliptenn burgermeisters in dato vorstendiget, / das E(wer) H(ochwirdigste) G(nade) derwegenn, / wie er sich desselbigenn shreibenns halben / und sunst mit der ⌊carthaus⌋ zcugetragen einen bericht zcu haben begirigk.
Hirum(m)be so mogen wir E(wer) H(ochwirdigste) G(nade) unangeczeigt nicht lossenn, / das als wir durch unsers raths vorordentenn / mit ⌊seiner hochwirdig(en) gnaden⌋ von disen und jennen sachenn seine g(nad)e und unns von wegen unser ⌊stadt⌋ anleggendt unnd jo sunderlich vonn der ⌊carthaus⌋ gehandelt / hot seine g(nad)e ouch desselbigen brives / nicht ane ungedult / gedocht / und szam pro iniuria angehogen das seiner g(nade)n der rechte vorkomliche cittell nicht gegebenn were. / Nemlich inn deme, / das men ⌊seiner BCz, 1624, p. 230 g(nade)n⌋ wievoll episcopum Wladislaviensem aber doch nicht ⌊Pomeraniae⌋ (das immers ouch das beÿ stehen sulte) geshribenn hett. / Do doch ⌊seine genade⌋ uff ⌊Pommerellen⌋ jo zo woll unnd mehr / als irkein woywode / gesessenn were / und darumb billich Pomeraniae episcopus geshriben wurde. Aber hiervonn wolte ⌊seine h(ochwirdigste) g(nad)e⌋ zcu seiner zceit mehr redenn. /
Szo viell aber ⌊die carthaus⌋ / und dasselbige unvorhoffte furnemen betrifft / hot ⌊seine g(nad)e⌋ angetzeigt, / das sie dasselbige ⌊kloster⌋ in grosser unordenunge und under gange gefundenn und sunderlich das derselbige orden ubell / unnd jo gotliche empte als messenn, / predigt etc. nicht gehaltenn / und dweyle denne aus deme / der gruntliche vorterb / desselbigenn closters zcu besorgen. / Szo hett ⌊seine genade⌋ auf den grundtt des konig(liche)n befehls, / das ouch mit ⌊bebstlicher heiligkeit⌋ consent (wie sich seine g(nad)e rhumett approbiret dasselbige closter in the other hand, on the margin in place of crossed-out unnd⌈unnd dasselbige ⌊closter⌋ dasselbige closter in the other hand, on the margin in place of crossed-out unnd⌉ in eine gutte ordnung gestellett / und denselbigen brudern vorwesere unnd curatores / welcher der czewll (wie wir berichtet) VIII sein sollenn / vorordent in gleicher gestallt hott, ouch seine g(nad)e zcu ⌊Sarnowicz⌋ alles ihnen denn ⌊kloster⌋ leuthenn zcum bestenn (wie seine G(nad)e vormeinte) gethon / und aber des seinen gaer nichts gesucht hette. Er ist ouch seine G(nad)e der fundationn derselbigen ⌊closters Carthausz⌋ als das die aus disem lande / gesheenn were / wenig ader nicht gestendig gewest(?). Welchs alles wir inn anmerkunge des ko(nigliche)n BCz, 1624, p. 231 befehls / vor dasmall also habenn mussen gesheen lossenn / und bey uns die sache dohin gestellet, / das sich der das landt annemen / und darumb wirth thun mussenn. / So ferre men die denn und andere einriffe erweren welle. /
Und wiewoll ⌊seine g(nade)⌋ die gutter ⌊des klosters⌋ ⌊Carthaus⌋ ausserhalb / unser ⌊stadt⌋ gelegenn / fast beshreibenn lossenn. / So hot es doch ⌊seine g(nad)e⌋ mit den zcinsern die bÿnnen unser ⌊stadt⌋ seint den ⌊cartheuser⌋ eim zcu kommende / noch zur zceit also bestehenn lossenn / bisz zcu weyterm willenn unnd berichte / von ⌊ko(nigliche)r ma(ieste)tt⌋ zuerhaltenn. / Es seint ouch, Genediger Herr, / die ⌊cartheuser⌋ bedocht, / das sie vonn disem forhabenn / tamquam a gravamine. Dweile solch bediencklich(?) fur nemen / irer freiheit und begenadung, / zo ⌊sie / und ihr orden⌋, von bebstlicher heiligkeit habenn. / Ouch deme / das ko(niglich)e ma(ieste)tt alle ire / der ⌊cartheuser⌋ privilegia bestettigt / gancz zu widder und abbruchlich an dieselbigen hochgemelte ⌊bepstliche heiligkeit⌋ und ⌊ko(niglich)e ma(ieste)tt⌋ zcu appellirenn / und solche appelation iren g(nade)n dem herren ⌊bisschove⌋ ungeseumet zu insinuiren / in vorhoffen das seine g(nad)e als denne von solchen on the margin, in the hand of other⌈solchensolchen on the margin, in the hand of other⌉ seÿnenn angestelten wegenn / werde abstehenn mussenn. / Welchs wir ihnen ouch nicht habenn wissen zcu miszraten BCz, 1624, p. 232 wie nhu solchs alles E(wer) H(ochwirdigste) G(nad)e ansehenn / unnd was auff dasselbige ire reiff bedenckenn sein moge. / Bittenn wir E(wer) H(ochwirdigste) G(nad)e dweile unns die ⌊cartheuser⌋ und ire vorwesere und gutte freunde / umbe radt / trostlich text damaged⌈[ich]ich text damaged⌉ offtmals antrettenn. / Sie wolle unns iren gutten radt inn genadenn mittetheilen, domit wir dennoch in dem / das wir ihnen / mit hulffe unnd furderunge gerne retlich ersheinenn wolten / bey imandenn nicht vormerckt werdenn muchtenn / als die jenigenn / die sich alczu viell understanden ader auch konniglichem befehl enthegen strebenn woltenn / welches wir alles unnd allenthalben gerne vorhutten woltenn. / Szo viell aber die transsumpta so wir uber das bewuste konnig(lich)e privilegium vonn dem herrnn ⌊bisshoff vonn Leslaw⌋ (wie das unsernn raths geshickt am jungstenn zcu ⌊Graudencz⌋ von den konig(liche)n rethenn aufferlegt) bitten und erhaltenn sultenn belangt mogen und konnen wir E(wer) H(ochwirdigste) G(nade)n nicht bergen, / das wir dieselbigen / uber unsern vielfaltigen fleis nicht erhaltenn. / Dann wiewoll unns solchs / auff die erste und andere unsere derwegenn gethone anregunge immers zcugesagt / unnd auff dieselbige zcusagen / wir solche transsumpta der zcaell III in unser canczelay haben threibenn unnd allenthalbenn bereitten.
BCz, 1624, p. 233
Nochmals auch denn beshlus / nemlich die namen des notarii unnd testium mit wissenn ⌊seiner g(nade)⌋ canczelers daran setzenn lassenn / zcu letzt auch die receptacula ader capseln zcum sigell in seiner g(nade)n selbst canczeley angehangenn, / ouch das privilegium durch seine g(nad)e selbst gehandellt gesehen, / gelesen und auscultiret wurdenn. / Szo ist es doch zcu letzt alles zcu ruckt gefallen / und aus der ursachenn (wie inen or men⌈ineninen or men⌉ pretendiret) abgeslag, das ⌊seine g(nad)e⌋ nimand von den ⌊rethen der Cronn⌋ mit der sie sich hirauf beredenn muchte / bey sich hette / und sich alleine ane breyterenn radt dieser dinge zu umbestehn on the margin, in the hand of other⌈zu umbestehnzu umbestehn on the margin, in the hand of other⌉. Dweyle es nicht alleine dise ⌊stadt⌋ (von wel text damaged⌈[l]l text damaged⌉cher wegen ⌊seine g(nad)e⌋ nicht grosz bekommernis mach wolte) besunder ein gancz landt betroffe. / So wolte immers on the margin, in the hand of other⌈immersimmers on the margin, in the hand of other⌉ ⌊seiner g(nade)⌋ notigk sein zcubedenckenn / was sie hirinne thette. / Damit sie nicht irgent anlauffen / ader sunst inconsideratus vormerckt werden muchte etc. Disz ist die substantie der weigerunge / wie woll das der wortte mehr und breiter zo woll vonn ⌊seiner g(nade)n⌋ und uns gesheen seint. / Was nhu E(wer) H(ochwirdigste) G(nade) hirinne als nemlichen notturfftige BCz, 1624, p. 234 transsumpte unnd vonn wehme uber dasselbige privilegium zcu erhaltenn beduncken moge on the margin, in the hand of other⌈beduncken mogebeduncken moge on the margin, in the hand of other⌉.
Bitten wir E(wer) H(ochwirdigste) G(nade)n unns des zcu berichtenn dann dem gemeinem gutte inn deme und grosserenn fellenn zudienen werden wir zcu ider zceit unvordrossenn befun[...] text damaged⌈[...][...] text damaged⌉(?) mit der hulffe Gottis, / deme wir E(wer) H(ochwirdigste) G(nade) zcu langen tagenn gluckseliglich thuen entpholen.