Es hat uns unser geliebter ⌊bruder und getreuer heubtman auff Ressell⌋ E(wer) E(rbarkei)t ehrlich geschenck, das im geworden, / beweist / und dieweil, das wir erkennen, / das solchs uns zu wolgefallen gescheen, / thue wir dovor E(wer) E(rbarkei)t freuntlich dancken, / wollen auch solchs umb dieselbte / und den gemeinen nutz der guten ⌊stadt⌋, unsers vaterlands, / mit aller wolthat beschulden. / Es wirt uns aber glaubwirdig angezeigt, / das etliche aus der gemein, / von wegen der koniglichen ladung widder die zwen hern burgermeister ausgangen, / uns ubel nachreden und unser trewhertzig gemuet, / das wir zu der ⌊stad⌋ und derselbten bestes, / domit sie in ⌊koniglicher m(aieste)t⌋ gnade / und gunst bei den ⌊herren in der Crone⌋ und teglichem zunehmen blieb, / boshaftiger weise auslegen und uns vor ein feindt der stad offentlich schelten, / der wir nicht gerne sein wolten, / sonst auch unserm guten glimpf und nahmen mit unwarheit heslich zusetzen, / welchs wir, / wiewol wenig achten, / solt es aber nicht gestraft ader abgestelt werden, / must wir, / das wir nicht gerne wolten, / ein ander gemuet fassen. / Wir wissen nicht, das wir E(wer) E(rbarkei)t ader der guthen APG 300, 53, 268, p. 114 ⌊stad⌋ / was der zu ehre und nutz gedeien muge, / so vil unser pflicht und ryde ⌊koniglicher m(aieste)t⌋, unserm aller gnedigisten herren, gethan, / mit bringen, / widdrig weren gewesen / und noch, wu wir, E(wer) E(rbarkei)t und dem gemeinen nutz zum besten, / vil ehre und nutz zu schaffen vormugen, / unvorhindert mit unlustigen ursachen / willig sein und erbottig. / Gotlichen gnaden bevolhen. /