List #5014
Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach do Ioannes DANTISCUSKönigsberg (Królewiec), 1540-11-18
odebrano Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1540-11-25 Rękopiśmienne podstawy źródłowe:
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Dem erwirdigen in Gott / unserm besondern lieben freundt und nachparn, / herren
Unnser freuntlich dinst zuvorn.
Erwirdiger in Gott besonder lieber freundt und nachpar. /
Wir fugen E(uer) L(ieb) freuntlicher wolmeynung zu wissen, / das an uns gelangt / wes wunderlicher seltzamer zeichen an vielen orten ausserlandes bey den mortbornern gefunden. / Wes auch dardurch nicht allein ir furnemen gewest, / sonder auch leider manchfeldiger gewaltiger und unuberwintlicher schaden mit abbrenung vieler stedt und flecken, / viehe weiden vorgifften / und mher andern bösen stucken darauss erfolgt, / ist dem lieben Gott billich zuclagen. / Daruber dan algereith bis in die dreÿ hundert sollen gericht sein, / die doch allerleÿ bekanth, / aber uns gleichwol noch zur zeit nichts besonders davon zugeschrieben worden. / Waraus dan des heidenisch sprichworts nicht unweisslich bey menniglich zuerwegen, / das der billich vor glugkhafftig zu urtheiln, / weme andere zugestandene beschwerung ader widderwertige zufelle witzigen etc.
Derwegen wir auch auss sorgfeltigen bedencken / unsere liebe getrewe underthanen / mit gnaden verwarnet / und die vorsichtigkeit zuhaben und zugebrauchen verschafft / die thor mit uf und zuschliessen vleissig zubestellen / uf einen iden unbekanten oder frembden, / der BCz, 1606, p. 540 aus und ein zeucht / guth acht zugeben / seiner herkonfft, standts, thuns und wesens eigentlichen bescheidt zunhemen / und durch auss also zuvorordenen, / das niemandts zur herburge genomen, / man habe dann zuvor / seins handels, / wandels oder wer ehr seÿ, / guthe wissenschafft, / wo aber imandes frembdes, / des kunthschafft man nicht haben mochte, / ankeme, / das eÿnn itzlicher wirdt denselben der herschafft alspald ankundigenn. / Der wirdt aber unnd sein gesinde uf all sein des gastes wesen, / vorhaben, handel unnd wandel / gueth acht geben soll, / desgleichen in und ausserhalb der stedt uf die zeichen vleissig stehen zulassen / daneben eÿnn ider burger in seinenn haus guth acht uf das fewr, / licht, / unnd wher bey im auss und einghet zugeben. / Auch mit wasser uf den bodemen / und vor den heusern so geschigkt zu sein, / damit durch guethe vorsichtigkeit und ufmerckunge, / wan fewer /(do Gott vor seÿ) angelegt wurde / aller nachteil, / sovil Got gnade vorleihet / und menschliche rettung abwenden kann vorhuettet etc.
Wiewol wir nhun gar nicht zueiffeln, das solchs vorhin / E(uer) L(ieb) vorkhomen sey, / die wir auch des gemuts wissen, / das sie uf solche sorgliche und fherliche erschregkliche dinge, / furnemblich an den BCz, 1606, p. 541 prucken und fheren, / nichts minder als wir, / guth acht zuhaben / und beÿ den irigen / mit aushaltung der personen, / so die in solchem bosen furnemen vormerckt, / odder befunden, / desgleichen erkundigung / wes eins idern thun, / vornemen, / wesens und wandels, / sampt anderm / wes dem anhengig und notturftig / gnedige und vleissige bestellung zuthun / geneigt. / So haben wir doch solchs E(uer) L(ieb) aus nachparlicher freuntschafft dem argen sovil menschlich vorzukommen unangetzeigt nicht wollen lassen, / freuntlich bittende, wo E(uer) L(ieb) disfals in gleichem ein anders / mheres ader newes, / von zeichen / zeittungen / adder geschichten erlangt hetten, / ader nach bekommen mochten / uns dasselbig auch freuntlich mitzutheillen. / Das seindt wir in freuntschafft zubeschulden urbuttig, / dan E(uer) L(ieb) in vil mhererm nachparlichen guthen willen zuertzeigenn / seind wir freuntlich gewogen. /
Dat(um)
Von Gotts gnaden