List #6319
Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach do Ioannes DANTISCUSKönigsberg (Królewiec), 1533-05-15
odebrano 1533-05-20 Rękopiśmienne podstawy źródłowe:
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Dem erwirdigenn inn Got unnsserm besonndernn liebenn freundtt, / herrenn
Unnsser freuntlich dinst zuvor.
Erwirdiger inn Gott besonnder lieber freundtt. /
Wir habenn E(uer) L(ieb) schreibenn beÿ unnsserm bottenn, / uff derselben schlos
Dieweill aber E(uer) L(ieb) der ehe stieffttung halbenn, / wie vorig unsser schreiben vormag, / weitter anczeigung thutt, / das E(uer) L(ieb) zuvorn ehe dieselb unsser schreiben bekommen, / kain wissenschafft davon gehabtt, / und sonderlich dieweill unsser schreiben an
Wollen derhalben E(uer) L(ieb) gantz freuntlich gebetten haben, / dieselb wolle hidden by binding⌈[le]le hidden by binding⌉ ÿe sollichs nichtt dafur haben und haltten als thetten wir ein arkwon in E(uer) L(ieb) setzen, / sonder wissen fur war / wor in uns E(uer) L(ieb) freuntlich(en) willenn und gefallen zuertzeigen wissen, / das E(uer) L(ieb) sollichs irem erbietten nach nicht wurdt mangeln lass(en). Dar umb wir auch E(uer) L(ieb) dester freÿwilliger in dieser sache hidden by binding⌈[e]e hidden by binding⌉ bekommertt / und hiemitt abermals freuntlich bietten hidden by binding⌈[n]n hidden by binding⌉, dieselb woll irem erbietten nach, / dits thun dermassen furdern, / damit unsserm furgenom(m)en werk unnd willen, / wellichs wir fur gutt und cristlich achtten mochtt statt gegeben werden. /
Und damit wir E(uer) L(ieb) ir bekommernus auff lóssen, / dieweil sich dieselbig auch wie wir des gutt erfarenheitt haben, / uff die cantzleien was vorstehn, / und der negst gegebenn brieff / in dieser sach / zw
Doch so wollen wir hinfurtt unbeschwertt sein (so wir E(uer) L(ieb) in diesen ad(er) andern sachen, / daran uns gelegen schreiben werden lass(en), / wiewoll wir uns desfals / kaÿssern / und konigen, / welliche diesen gebrauch haltt(en) nichtt gleich schetzigk achttenn). Dergleichen schrifftt / ad(er) waran uns gelegen, / so wir bei d(er) handt / zwundertzeichnen nicht underlassen. / Thun uns auch gegen E(uer) L(ieb), die uns vill ehr / und allerley stende, freundtschafftt und dienstliche zuneÿgung gennen, / gantz freuntlich bedangken. / Wollen uns derhalben widerumb gegen E(uer) L(ieb) und andern stenden dermassen in freuntschafftt und allem guttenn ertzeigen und beweissen, / darob E(uer) L(ieb) und sie nichs anders / dan allen gutten freuntlich(en) willen spueren sollen. / Das haben wir E(uer) L(ieb) gantz freuntlich gutter meÿnung nichtt wollen bergen. / Dan E(uer) L(ieb) freuntlich(en) und gutt(en) willen zuertzeig(en), / sein wir zwthun begirig. / Bietten beschlieslich, E(uer) L(ieb) wollen sich den handell der ehestieffttung / halben / bevehlen sein lass(en).
Datum
Von Gottes genaden
Postscript:
Was die gebrechenn / unssere ampttlewt zw
Dat(um) ut in litteris