Ewer F(urstlichen) D(urchlauch)t cf. Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUS Königsberg, 1540-04-20, CIDTC IDL 4993⌊schreibencf. Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUS Königsberg, 1540-04-20, CIDTC IDL 4993⌋, dat(um) Königsberg (Królewiec, Mons Regius, Regiomontium), city in Ducal Prussia, on the mouth of the Pregel (Pregoła) river, capital city of Ducal Prussia; today Kaliningrad in Russia⌊KonigsbergKönigsberg (Królewiec, Mons Regius, Regiomontium), city in Ducal Prussia, on the mouth of the Pregel (Pregoła) river, capital city of Ducal Prussia; today Kaliningrad in Russia⌋, den XX dits / durch ein lauffenden, / hab wir entpfangen, / doraus gerne vornommen, das E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t zugefallen ist, / was wir widder die falsche muntze ausgeber und umbtreger in Ermland (Warmia, Varmia), diocese and ecclesiastical principality in northeastern Poland, 1466-1772 within the Kingdom of Poland, Royal Prussia⌊unserm landeErmland (Warmia, Varmia), diocese and ecclesiastical principality in northeastern Poland, 1466-1772 within the Kingdom of Poland, Royal Prussia⌋ an alle unser underthan durch ein gemeÿn edict haben lassen ausgehen, / also nemlich, / wo ÿndert ein frembder oder auch yemants unser underthan, / der vordechtlich wer, / mit solcher muntze wurd begriffen, / das der von unsern ambtleuten sal angenommen und mit wissen und willen E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t gehandelt werden. /
Die schwedische und lifflendische anschlege, und auch das in diesem Ermland (Warmia, Varmia), diocese and ecclesiastical principality in northeastern Poland, 1466-1772 within the Kingdom of Poland, Royal Prussia⌊ko(nigliche)n orts landeErmland (Warmia, Varmia), diocese and ecclesiastical principality in northeastern Poland, 1466-1772 within the Kingdom of Poland, Royal Prussia⌋ uf alle, / die sich begeben mochten, / zukunfftige anfelle / gut achtung / mit bewarung der heuser / und in bereitschafft zusein, / gehabt wurde, / furdert die nott ufzusehen. / Hirinne unserm negsten erbieten nach / sal an uns unser muglicheit gemess nichts abgehen. / Das aber derwegenn E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t uns vil freuntlichs dancks weiss, / ist zum uberflus, / dan wir solchs vortzustellen, / zu fordern, / auch so vil zcimet zuthun, / uns schuldig erkennen, / zuforderst, so wir E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t dorinnen freuntlich dienen und zu willen seÿn mugen, / dorzu wir uns schuldig wissen. /
Wir hoffen aber zu Gote dem almechtigen / und bitten, seine gotliche barmhertzigkeit wolde uns sein gnade und fried zu unsern tagen geben. / Gleichformig gebeth lasse wir auch den, die uns folgen und nachkommen.
Wie auch E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t in ÿrem schreÿben uns anzeigen, das die in iren stetten zuvorkommung darstossender tewrung die ausschiffung ein zeit lang hab vorbotten, / domit wir auch in anhaldung des getreydes, zu gemeiner nahrung und leibs zucht notturfftig GStA PK, HBA, C1 No 666, 2 unnumbered und gehorig, / bei den unsern vorschafften, / das solche aus und abfure von Ducal Prussia⌊diesemDucal Prussia⌋ in andere lande / zu etlicher zeit nochbliebe und ufgehalten wurde, / ist uns nicht widrig. / Befinden auch, das solchs Ducal Prussia⌊diesem landeDucal Prussia⌋ / und beiderseits E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t und unsern underthanen und armen leuten fast nutzlich, / fromlich und nicht wenig von notten seÿ, / wollen uns auch wilferig hirÿnne mit E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t gerne vorgleichen, / so die uns ein benumpte zeit, / wie lange solch vorbott der abschiffung sol gehalten werdenn, / zu wissen thue, / die wir den unsern auch wusten an zu kundigen, / sich dornach zurichten. /
In diesem E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t vornehmen, / auch ym vil grossern / derselbten zugefallen, freuntlich zudienen / und zu willen sein, / erbiet wir mit begierde unsern muglichn vleis. /