Aus E(wer) H(erlichkei)t schreiben hab wir vornhomen, (: dartzu auch die edlenn, erenvhestenn hern ⌊dantzker castellan⌋ / und ⌊marienburgscher underkemerer⌋ stimmen :) das der hern bedencken, die auf dasmhal ⌊ko(nigliche)r m(aieste)t⌋, unsers allergnedigst(en) hern, brief negst zum ⌊Elbing⌋ gefunden, E(wer) H(erlichkei)t hot wolgefallenn / und vor gutt achtenn, / das in solcher mheinung / erstreckung der zeitt / bis auf unsere zukunftige ⌊thagfart⌋ von hochgedachter ko(nigliche)n m(aieste)t wurde gebethen / mit vorbehalt, / was sonst eim idern zu diessem handel das beste wurd beduncken, / solchs schriftlich einer dem andern thet mitteilen / und daraus ko(nigliche)r m(aieste)t unser antwurt zuschrieben. / Dis alles, / den meisten stimmen zum ⌊Elbing⌋ zufallende, / hab wir E(wer) H(erlichkei)t und andern ⌊hern rethen⌋ wissen lassen. / Wiewol unser bedencken, / das wir dazumhal denselbtigenn ⌊hern zum Elbing⌋ entdeckt, / fast anders gewesen, / hab wir unns dennoch dem meisten theil nicht wolt widren / und dermassen E(wer) H(erlichkei)t solche mheinung schriftlich angezeigt. / Wir wollen aber rathsweis / was wir auf ko(nigliche)n brief gemeltenn ⌊hern⌋ haben fur geben / E(wer) H(erlichkei)t nicht vorhaltenn, / als nemlich, / weil ⌊ko(niglich)e m(aieste)t⌋ die hern rethe alle, / oder etliche in volkomner macht geschickt, / zu sich furdert, / von wegen das ihre m(aieste)t alters und schwacheit halben / nicht vormag hie bey uns zu sein, / die putzker sache, / die dan notabilis ist, / noch laut unser privilegienn / mit den ⌊hern dieser lande rethen⌋ zu richten und ortern. / Das es sich wol wil zimen, / wolle wir anders unsere privilegia bei krafft unnd wirden behalten, / das wir alle, / oder etliche aus unserm mittel, / noch altem gebrauch / an ⌊ko(niglich)e m(aieste)t⌋ vorfertig(en), / die mit irer m(aieste)t, / ane beywesenn der ⌊hern der Cron⌋, / diesse sache vorhortenn / und der abzuhelfenn gegenwertig weren. / Wie solchs nachblieben, besorge wir unns, / das ⌊ihre m(aieste)t⌋ es davor wurd achten, / gleich ob wir unsere privilegia vorliessenn / und nachgeben, mit den ⌊hern der Cron⌋ diese sache zu erkennen und rechtsweis darine zusprech(en) paper damaged⌈[ch(en)]ch(en) paper damaged⌉. Was unfueg hieraus ⌊diesen landen⌋ wurd erwachsen, / ist am thag[...] paper damaged⌈[...][...] paper damaged⌉. (: Das wir aber den vorschub oder erstreckung diesser sach(en) bis uf unsere negste ⌊thagfart⌋ sollen bitten, / weil ⌊ihre m(aieste)t⌋ ire citacion wi[...] paper damaged⌈[...][...] paper damaged⌉ die ⌊ersamen von Dantzke⌋ het lassen ausgehen, / wurde wir schwerlich erhaltenn / und mit vorlierung der zeit / unser privilegien abbruch leiden. :)(?) Solchs zu diesem handel gereth / bedunckt paper damaged⌈[kt]kt paper damaged⌉ uns noch, / das es under unns / mit vleis wurde bedacht, / damit paper damaged⌈[t]t paper damaged⌉ wir unns selbst nicht im lichte stunden. / Dis wolde E(wer) H(erlichkei)t APG 300, 53, 269, p. 68 mit andern ⌊hern rethen⌋ grundtlicher betrachten, / auf das wir nicht dieser lande privilegien zuschaden anstiessen. / Nichts wenigers, wo hin sich die meisten stymmen ziehen, / wolle wir volg(en) und were notig / von kurtze weg(en) der zeitt, / das wir uns samptlich dis handels ane weitter seumen theten entschliessen / und ⌊ko(niglich)e m(aieste)t⌋ beantwurten. / Was weitter hierinne E(wer) H(erlichkei)t, / die wir in langweriger gesuntheit gotlichen gnadenn bevelh(en), / vor nutzlich wirt ansehenn, / wolde uns und andere hern mit den ersten berichten.