AAWO, AB, D. 70, f. 275r
Was belangt die zusamen furderung des ⌊culmischenn superinscribed⌈culmischennculmischenn superinscribed⌉ adels⌋ / wegenn des gemeinenn angesatzten schosses, / so zu superinscribed⌈zuzu superinscribed⌉ dem zuge der hern botschafter gefallenn sol, / das den E(wer) H(erlichkei)t auf den zu vierzhenden dis monats zum Reden superinscribed in place of crossed-out kegen un⌈kegen un zum Reden zum Reden superinscribed in place of crossed-out kegen un⌉ zusamen zukomen vorschribenn, / und doch von etzlichenn des adels vorstanden habe, / doch das sie bedoch werenn, solch gelt nicht den hern vorordten botschafternn, / sunder den irigen, / so aus ihrem mittel sollen gesch be nach Crako on the margin⌈⌊Crako⌋Crako on the margin⌉ an die ⌊alte koningliche m(ajeste)t⌋ sollen geschicket worden, / abzulegenn, und zu zu eigenenn / haben wir das gerne aus E(wer) H(erlichkei)t schreibenn eingenomen. / Und dieweil E(wer) H(erlichkei)t unsern rath ihr superinscribed in place of crossed-out dersulbenn⌈dersulbenn ihr ihr superinscribed in place of crossed-out dersulbenn⌉ hirin mitzuteilenn bogerende ist, / shen wir vor gut an, das gedochter schoss volkom(m)en durch E(wer) H(erlichkei)t vom ⌊adel⌋ eingenomen werde und davon superinscribed⌈davondavon superinscribed⌉ ihren geschickten, soviel sie zur zerung bonoturft davon, / das ander aber den hern botschafter zugeigent und geschicket werde, da(n) ess wil sich nicht geburen, das das ubrige ihnen zukom(m)en soll on the margin⌈da(n) ess wil sich nicht superinscribed⌈nichtnicht superinscribed⌉ geburen, das das ubrige ihnen zukom(m)en sollda(n) ess wil sich nicht geburen, das das ubrige ihnen zukom(m)en soll on the margin⌉. / Worin sich E(wer) H(erlichkei)t wol ... illegible⌈...... illegible⌉ vleis wirt vorwendenn, / auf das sie darin bowilligen, / und sich weiter nicht sperrenn. / Wie uns E(wer) H(erlichkei)t auch anzeigt, / das sie superinscribed⌈siesie superinscribed⌉ gesinnet sei balde noch osterm[1] / mit gotlicher hulffe / uns zu bosuchenn und etzliche wochen zu superinscribed in place of crossed-out bei uns⌈bei uns zu zu superinscribed in place of crossed-out bei uns⌉ vorharrenn, / wirdt uns E(wer) H(erlichkei)t alsdan ein ve, wie auch idere zeit, ein wilkomener und angenemer gast sein, / den wir nicht allein etzliche wochen, / sunder so lange ess E(wer) H(erlichkei)t gefallenn wirdt, / gerne bei uns haben und wissenn wollenn. / Zu dem ist ess superinscribed in place of crossed-out ...⌈... illegible⌈...... illegible⌉ Zu dem ist ess Zu dem ist ess superinscribed in place of crossed-out ...⌉ auch notig sein, das sich E(wer) H(erlichkei)t dermals eins hieher bogebt, / damit d die vor den irrungen / wegen der gutter, / so der vorlassenn ⌊witfrauenn⌋ E(wer) H(erlichkei)t ⌊sones⌋ und ihrenn kinderen zu kome(n) superinscribed⌈zu kome(n)zu kome(n) superinscribed⌉, abgeholffen werde, / und sie wissen mag, wes sie sich zuhaltenn habe, / welche zuvorlassen und ihr abzusehenn inn ihren billichen sachen und anligenn / uns, als dem ober hern und vormundt, / in keinem wegenn nicht geburenn will etc.