Tekst #441
Mandate by Ioannes DANTISCUS concerning flax growing1545-03-12
Rękopiśmienne podstawy źródłowe:
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Publikacje:
1 | THIMM Nr 4, s. 46-47 |
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Sequitur mandatum de lini satione
Allen unnd itzlichen unsern heuptleuthen und burggraven / unser schlosser / stedte / und ampter / sunderlich aber dem erbarn Georg von Elditten ms 1 hie,
ms 2 omitted⌈hiems 1 hie,
ms 2 omitted⌉ czu Heilsberg burggraven / unser genad czuvora written overs⌈saa written overs⌉n. /
Lieber getreuer. /
Wir haben noch anmerckung der vielen und manigfeldigen unboquemigkeit und vorterbnus unser underthan / so aus der menge des flachs / welchenn sich mher der pawer czubauen den ander getreide bofleisiget / und des nicht sunder der freunde kaufman der in vorfurt / gebessert ist / den artickel der landsordnung bei des hochwirdigen in Got vorstorbnen unsers vorfharen hern
ms 2 thu⌈ihmms 1 ihm,
ms 2 thu⌉ boquemlich messen kan / bosheen AAWO, AB, A2, f. 50v und[1] soviel newes ackers / als er darczu rotten und reumen wirdt / welchen ehr drei ihar und nicht lenger darczu brauchen mag. / Wer ubertreten wurde / sol noch anczal der morgen von itzlichem ms. iglichem(!)
⌈itzlichemitzlichem ms. iglichem(!)
⌉ vier m(arcken) / vom halben czwo der herschaft vorfallen sein.
Domit aber ms 1 och,
ms 2 och⌈ochms 1 och,
ms 2 och⌉ unser underthan / nicht nachlesig im getreide czubauen bofunden / so ordnen und bovelen wir aufs new / das alle die ihenigen, so noch obenangeczigten unser landsordnung artickel vorbass flachs werden bauen / czum geringsten och czehen schessel kornn / bei unser harten straffe sehen sollenn. / Dieweil wir och mercklichen vorfang / und unserer vorfharen constitution abuch spurenn / das itziter durch die landtfherer von unseren underthan und pauersleuten das rauchwerg und wildtfel / umb kleines genisses willen mit vorkauf aus unsernn henden gekauft wirdt. So wollen ... illegible⌈...... illegible⌉ wir und gebittenn das keiner vorthin / von unsern underthan erkeinem landtfherer fremden ader under superinscribed⌈underunder superinscribed⌉ uns gesessenn / das rauchwerg von mardern / lochsen / biberenn / otteren / fuchsen / wolffen und wie das genant mag werden / vorkeufen ader erkeiner von denen daruber einigen kauf machen sol / sunder das alles czuvor der hersthaft uberantworthen / wo solches ubergangen sol der keuffer pferde / wagen / und wahre / der vorkeufer czhen m(arcken) buss vorfallen sein. Welches du allenn freienn und schultzenn mit etlichen aus des dorffs gemeinden unsers camerampts under dir wirst lassen vorlesenn / das ms 1 sie,
ms 2 omitted⌈siems 1 sie,
ms 2 omitted⌉ solch unser bovelich neben darauf angesatzter strafe / den andern gemeinden unser dorffer darin sie sitzenn / thun ankundigen / ihnen och disses unsers mandats abschrift / so sie das bogeren wurden mitteilen. Und den schultzenn in sunderheit von unsernt wegen bovelenn / das sie fleisige und ms 1 gutte,
ms 2 g[...] leaf deeply bound⌈guttems 1 gutte,
ms 2 g[...] leaf deeply bound⌉ acht darauf haben / damit ein ider paversman unserer dorffer / disse unsere ordnung also vorbass halte / und der volge ms 1 thu,
ms 2 omitted⌈thums 1 thu,
ms 2 omitted⌉ / und dir ubertreter die angeben und anczeigen. Wurde aber ms 2 die,
ms 1 omitted⌈diems 2 die,
ms 1 omitted⌉ erkeiner hirin so vol des flachs bauens als des rauchwercks halben / strefflich bofunden / und der czuvor vom schultzen des dorfs darin ehr sitzet dir nicht weit angeczeigt / sol der schultz hirin nachlesig bofundenn / czhen m(arcken) buss auserhalb der vorangeczeigten und ernanten straffe des ubertreters / uns abczulegen vorfallen sein / die du och unerleslich von ihnen furderen und uns uberant AAWO, AB, A2, f. 51r worten wirst. In dissem allem willen wir das du deinen hochsten fleis anwendest / und ms 1 nimanth,
ms 2 nymants⌈nimanthms 1 nimanth,
ms 2 nymants⌉ ms 1 uberschest,
ms 2 uberschen(n)⌈uberschestms 1 uberschest,
ms 2 uberschen(n)⌉ / damit du selbst von uns streflich nicht werdest bofundenn. / Daran thustu unser gefellige und ernstliche meinung.
Der gegeben ist auf unserm schloss Heilsberg den XII Martii anno 1545.
An h(erenn) Glaubitz und den herenn Vogt
Damit ihr wir firnach / d es an eur(e)m vleiss nicht gemangelt hab / synitzen mug(en) Daran thut ihr unser etc.