Wir habenn czweimal / auf ewer gescheues bittenn v... ⌊⌋, so ihr an uns gethann, / wegenn des mandats widde[r] ⌊Hansenn Glosow⌋ an koninglichenn hof geschribenn, / nichts aber bisher / aus den ursachenn, / das man meint, solchs dem koninglichen geleidt, welches gedochtem Glosow vorlien ist, widdrich zusein, erhaltenn konnenn, / wievol wir aufs fleisigste v... das aufzugeben gebotenn habenn. / Wollenn dennoch nicht nachlossenn, / bei dem grosmechtigen hern ⌊pomerelischenn wojwoden⌋, / dieweil sein herlichkeit itz aufzihenn wirdt, / zu bofurderenn, / damit wir euch dergestalt ein mandat aufbringenn und das euch alsdan zun handenn schicken. / Wo aber solcher unser wolmeinung keinen vortgang gewunne, / musset ihr den willen vor die tadt aufnemen, / und andere wege und mittel, wie ihr zu ewer bezalung komen muge[n], suchenn. / Worin euch an unserer furderung nicht sol abghenn. / Gotlichen genaden bovelen.