Letter #3226
Ioannes DANTISCUS to Johann von BAYSEN (BAŻYŃSKI)Wormditt (Orneta), 1547-10-09
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Castellano elbingensi Ioanni a Baisenn
Unsernn freuntlichenn grus mit aller wolfarth wunschu[ng] zuvorann. / Edler, wolgeborner her, bosunder, gutter freundt. /
Das Ewer Herlichkeit sich mitleidlich unser swacheit halben thun h...tenn, / und uns durch ihr schreibenn darin th<r>osten, nemen wir solchs czu groser freuntschaft an, / dancken auch Ewer Herrlichkeit vor das genigte und zugethanes gemutte kegen uns. / Dieweil wir aber damit / von Got dem almechtigen , da uns solche swacheit zugeschicket, / ersucht werdenn, / haben wirs... auch / demsulben unserm lieben Got bevolenn, / von dem wir besserung zum teil abgereit bokommen, und noch teglich hoffen und warten wollenn. / In Ewer Herlichkeit sachen / die haltung des ampts Mewe botreffende / haben wir vor dreien tagen an koningliche majestet / bei unserm eigen boten geschribenn, / und prorogation / der haltung auf ein jar zuvorlengern gebetenn, / wie das Ewer Herlichkeit aus hie eingelegter copie vornemen werden. / Hoffen auch dadurch etzwas zu Ewer Herlichkeit besten zuerhaltenn. / Dieweil aber nu Ewer Herlichkeit aufs new an uns bogerenn und bitten, / die ferner mit unsern fuerschriften / an koningliche majestet und andere hern in der Chron zuvorshen, / die Ewer Herlichkeit neben der, / so sie von der jungen koninglichen majestet bokomen, / aufzuschicken bodocht ist, / damit, wo nicht die haltung auf ein gantzes ihar kundte vorstreck worden, / Ewer Herlichkeit die aufs wenigste bass auf zukomende pfingsten erhalten mochte, / seindt wir darin auch gerne Ewer Herlichkeit zugefallen gewesen, / und schicken hiebei gelegt / drei schreiben, / eins an koningliche majestet, und die anderen beidten, das eine an den hochwirdigen hern Samuelem, crakouschen bischofen und des reichs Polen cantzler, / das ander an den hern doctorem Hoseum / lautende, / darin wir die prorogation bass auf pfingsten, / wo die iherige nicht wolte zulangen thun bittenn. / Ewer Herlichkeit duncket uns aber geraten sein, / das Ewer Herlichkeit ihren bothen, / den sie auszuschicken mit den briefen bodocht ist, / noch ein tag drei aufhalte, / damit unsere vorige bitte / auf die jerige vorstreckung, / wo diese unsere andere briefe / ehe den antwurt auf die ersten gebenn / und unser bothe abgerichtet uberreicht nicht gehindert wurde. / Wowir aber nichts / durch unser erstes schreibenn / erhilten, / alsdan mochte Ewer Herlichkeit bote dis ander uberantwurtenn, / worin sich Ewer Herlichkeit wol wertden wissen zuhalten, / das damit kein irrung gesche, / und die letzste bitte, / die erste auf die jerige vorstreckung, / welche wir Ewer Herlichkeit nutzlicher zusein achten, / nicht hindere. / Wir bitten auch freuntlich die... anderen beigelegtenn briefe aufs erste / kegen Dantzig zufertigen, / und das die unserm bruder uberreicht werden Ewer Herlichkeit bostellen wolte, / der wir ferner in diesem ihrem itzigen anligen, / und hernocher in anderenn mohte / unbeswert idere zeit, / wen wir von Ewer Herlichkeit ersucht worden, / furderlichen willen erzeigen wollenn. / Hiemit Ewer Herlichkeit dem lieben Got mit langweriger gesuntheit bovelende.
Datum aus unserem schloss Vormdit, IX Octobris M D XLVII.