Wie wir euch negst habnn lossen wissenn, / das euch mit unsernn libnn, getrewenn, den ⌊ersamenn von Braunsberg⌋ ... tag vor uns / der klag zcedel halbnn, uns wider euch uberreicht, / woltnn ... hab wir in der negsten freitag noch Letare, / den XX dis [monts], hie her sich zugestellen / benumet, / den wir euch derglei... mit andern unsernn stetenn, / welche disse sache mit anghet, / h... seczen und legenn , der vonn Braunsberg klage anzuher ... daruff zu antwurtnn, / och ewer besverde, die ir vormeint, von in zu haben, mit ein zu furenn, / ... werdet ir ouch ewren mitverwantnn in disser sachenn den andren steten, / an ... den und euch mit in darnoch richtnn. / Welchs wir euch genediger ...nung nicht habnn wollnn vorhalten. /