Den ersamen und namhafftigen herren ⌊burgermeistern und rathmannen der koniglichen stad Dantzigk⌋, / unsern besondern, guten freunden.
Unsern freuntlichen grus und alles guts zuvoran. / Ersame, namhaftige herren, besondere, guthe freunde. /
Es hat uns kegenwertiger zeiger dits, / der bescheidne ⌊Caspar Munckenpeck⌋, / Ewer Erbarkeit stad mitburger, / zuvorstehen geben, / wie das er bei Ewer Erbarkeit etliche sachen hangend habe, / dorzu er fug und recht zuhaben vormeinte / etc. uns derwegen mit gantzem vleis angelangt, / in gegen Ewer Erbarkeit in dem / mit unser vorschrift forderlich zusein, / das wir im uff sein demutigs anhalten / nicht haben wollen vorsagen, / freuntlich bittende, / Ewer Erbarkeit wolten im / uff diese unsere vorbit / gunstige vorhoer gestatten / und in solcher seiner sach, / so viel die billigkeit mitbringt, / behulflich und gut willig erscheinen, / wie wir nit zweiffeln, Ewer Erbarkeit / ane das sonst / zuthun alwege gevlissen. / Das sein wir / neben der gerechtigkeit / umb Ewer Erbarkeit in gleichem und allem guten zubeschulden gewilligt und gneigt. /
Datum aus unserm schlos ⌊Heilsberg⌋, den XVII tag Ianuarii M D XLIII. /
⌊Joannes⌋, von Gottes gnaden bischoff zu ⌊Ermlandt⌋ /