Den ersamen und namhafftigen herren ⌊burgermeister und rathmannen der koniglichen stadt Dantzk⌋, / unsernn besonndern, guten freundenn.
Unsern freuntlichen grus und alles guts zuvoran. / Ersame, namhafftige herren, besondere, guthe freunde. /
Es haben uns Ewer Erbarkeit geschickte, / die erbarn, ersamen herren ⌊Georg Moller⌋ und ⌊Johan Brants⌋, ein gleubsbrieff, / das unnottig gewesen, / ubergeben, / welche wir gerne haben gesehen, / gehort / und bei uns gehabt, / die auch das jenige, so in von Ewer Erbarkeit bevolhen, / mit tapfferer ausredenheit und wol vorstendig uns haben angesagt, / worauff wir in widderumb aus sonderer liebe und freuntschafft, / die wir zu Ewer Erbarkeit und der guten ⌊stad⌋, unserm vaterland, tragen, / unser treuhertzige meinung zum antwort mundtlich haben angezeigt, / wie solchs Ewer Erbarkeit weitleuftig wirt haben von in zuvornehmen. / Wir haben in auch nichts vorhalten, / das wir aus unserm einfeltigen vorstandt / aus gruntlichem, guten gemut geflossen Ewer Erbarkeit, / der ⌊stadt⌋ und derselbten gemeinen nutz zum besten haben erkant, / welchs Ewer Erbarkeit vorsichtiglich und vleissig wolten under sich bewegen / und diesen zeiten nach bedencken, / dan Ewer Erbarkeit und ins gemein ein jedern, / die in unser geburt stelle leben, / vil eher, nutz unnd guts wirglich zufordern. / So vil uns immer in aufrichtigen sachen muglich, / seint wir gantz gneigt und willig. / Gotlichen gnaden bevolhen. /