Letter #4456
Ioannes DANTISCUS to Gdańsk Town CouncilHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1546-10-24
received Gdańsk (Danzig), 1546-10-26 Manuscript sources:
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Denn ersamenn unnd namhafftigenn herren burgermeisternn unnd rathmannen der koniglichenn stadt Danntzig, / unnserenn besunderen, guttenn freundenn
Unnseren freuntlichen grus unnd alles guts zuvorann. / Ersame, namhafftige herrenn, besundere, / gutte freunde. /
Es ist unns Ewer Erbarkeit schreibenn, / so wir durch deren bothenn erhaltenn, / angenheme gewesen, / daraus wir auf anhaltenn des edlenn unnd erenvhestenn hern Georgen Schefkenn, unsers liebenn freunds und schwagers, / denn wir dartzu vormocht, / genugsamenn bericht, / wie der herren dieser lande rethe brieff an den hern bischoff von Lesslaw / von seiner liebde ist angenhomen / unnd was sich ferner mit den clöstern Carthaus und Sarnowitz zugetragenn, / eingenhomen. / Unnd wundert uns nicht wenig, / das seine lieb / des titels halbenn, / als were darinn irkein abbruch gescheen / und den seiner lieb nicht volkomen gebenn / so schwermuttig und ungeduldig gewesen, / das er solchs auch pro iniuria angetzogenn habe, / so wir uns doch wol erinneren konnen, / als weit wir gedencken, / das man kainem bischof vonn der Coÿa ader Lesslaw, / der wir doch etzliche gekennet / und gedenckenn, / ihe anders getittelirt oder ihnen geschrieben habe, / so woll inn der Cron, als hie im lande, / als Wladislauienn episcopnn unde / und nicht dartzu den titell pomeraniae gesetzt, / des sich auch keiner vonn gemeltenn hern bischoven gebraucht oder angemasset. / Was aber das vor deutung haben wirt, / das sich dieser her bischoff des tittels thut annhemen, / denn seine lieb auch mit der that / in einnhemung der klöster / bestetigenn thut, / können wir noch nicht wissenn. / Es wirts aber die zeitt an den thag gebenn. /
Wissenn auch nichts bessers zu dieser sachenn, / was die occupacionn der kloster betrifft, zu rathen, / dan das von yrer erbarkeit wolbedacht ist, / das sich der sachenn das gantze landt thu annhemen, / welchs sich auch nicht wol anders schickenn will, / dieweil gedachte klöster nebenn allen anderen geistlichen lehenen und gutteren / dieses lands priuilegiiss mit eingeleibt sein / und derhalbenn billich vonn dem gantzen lannde / als des membra sollen vortreten und defendirt werdenn. / Haben auch das gereith zum theil / auff anregenn der oliuer und pölpliner, / die sie bey ihrem herrenn pomerellischenn woÿwodenn gethan, / helffenn vortstellenn / unnd solchs des hernn bischoves unbilliches unnd unleidlichs vornhemen / im nhamen aller herren rethe / under etzlicher aber siegelen / an konigliche maiestet, unsern allergnedigstenn herren, gelangenn lassenn, / welcher brieff, / wie wir uns vorsehen, / wirt auch von Ewer Erbarkeit sein mitgesiegelt wordenn, / dieweil Ewer Erbarkeit den inhalt desselbtenn aus der beigelegtenn abschrifft wirt vornhomen haben. / Und ist sehr nötig gewest, / das wir solchenn bericht / koniglicher maiestet zuvor habenn lassen zukomenn, / eher dan der her bischoff, / wie sein lieb sich denne das hat horen lassen, / uns alda ungrundtlich beschuldigenn thete. / Worauff sich auch woll die appellationn an bebstliche hailickheit und konigliche maiestet, / so die bruder der eingenhomenen klöstere / dem herren bischoff zu insumiren bedacht, / billich schickenn wirt / unnd lassenn uns solchs ihr bedenckenn wolgefallen, / rathen auch darzu, / das die aufs erste und furderlichste insumirt / und sunder seumen mit der that vorgestellet werde / in hoffnung, / das dardurch nicht geringe bedrengunge dem hern bisschove wirt zukomen, / was die transsumpta des brieves, / so Ewer Erbarkeit geschickten / von den herrenn rethenn in gemeiner thagfart zu Graudenntz den durch den hern bisschof zu Lesslaw vidimiren zulassenn / mit gegebenn ist wordenn, / belangt. Dieweil solchs vom hern bischoff vorsagt / und villeicht bey seiner lieb auch hernacher nicht stelle gewinnen wirtd, / deucht unns gerathenn sein, / das man dem anderen bedenckenn der herrenn rethe, / welchs man zu Graudentz vorgehabt, / nachsetzte, / unnd dieselbten zugerichte trassumpta bey unser kirchenn mit dem houptbrieve conferiren / und die under unserm und unsers wirdigenn capitels siegelenn ausgehenn lasse, / dem ebenn also grosser glaube wirt gegeben, als ob die vom hern bisschove von Lesslaw transsumirt und gesiegelt werenn, / welchs, so es Erbarkeit also gerathen dunckte, / mochte man das also aufs erste vortstellenn / und die transsumpta mitschicken. / Dis habenn wir Ewer Erbarkeit / vor derer grundtlichen bericht in diesenn sachenn, / wir uns auch bedanckenn, / zur freuntlichenn anntwurt / nicht wollen vorhaltenn / unnd thun dieselbe Ewer Erbarkeit gotlichenn gnadenn bevelhenn.
Datum aus unserm schloss Heilspergk, denn XXIIII Octobris M D XLVI.
Joannes, vonn Gottes gnadenn bisschoff tzw Ermelanndt