Es ist unns Ewer Erbarkeit ⌊⌋, / so wir durch deren bothenn erhaltenn, / angenheme gewesen, / daraus wir auf anhaltenn des edlenn unnd erenvhestenn hern ⌊Georgen Schefkenn⌋, unsers liebenn freunds und schwagers, / denn wir dartzu vormocht, / genugsamenn bericht, / wie der herren ⌊dieser lande rethe⌋ brieff an den hern ⌊bischoff von Lesslaw⌋ / von seiner liebde ist angenhomen / unnd was sich ferner mit den clöstern Carthaus und Sarnowitz zugetragenn, / eingenhomen. / Unnd wundert uns nicht wenig, / das seine lieb / des titels halbenn, / als were darinn irkein abbruch gescheen / und den seiner lieb nicht volkomen gebenn / so schwermuttig und ungeduldig gewesen, / das er solchs auch pro iniuria angetzogenn habe, / so wir uns doch wol erinneren konnen, / als weit wir gedencken, / das man kainem bischof vonn der ⌊Coÿa⌋ ader ⌊Lesslaw⌋, / der wir doch etzliche gekennet / und gedenckenn, / ihe anders getittelirt oder ihnen geschrieben habe, / so woll inn der ⌊Cron⌋, als ⌊hie im lande⌋, / als Wladislauienn episcopnn unde / und nicht dartzu den titell pomeraniae gesetzt, / des sich auch keiner vonn gemeltenn hern bischoven gebraucht oder angemasset. / Was aber das vor deutung haben wirt, / das sich dieser her ⌊bischoff⌋ des tittels thut annhemen, / denn seine lieb auch mit der that / in einnhemung der klöster / bestetigenn thut, / können wir noch nicht wissenn. / Es wirts aber die zeitt an den thag gebenn. /
Wissenn auch nichts bessers zu dieser sachenn, / was die occupacionn der kloster betrifft, zu rathen, / dan das von yrer erbarkeit wolbedacht ist, / das sich der sachenn das gantze ⌊landt⌋ thu annhemen, / welchs sich auch nicht wol anders schickenn will, / dieweil gedachte klöster nebenn allen anderen geistlichen lehenen und gutteren / dieses lands priuilegiiss mit eingeleibt sein / und derhalbenn billich vonn dem gantzen lannde / als des membra sollen vortreten und defendirt werdenn. / Haben auch das gereith zum theil / auff anregenn der ⌊oliuer⌋ und ⌊pölpliner⌋, / die sie bey ihrem herrenn ⌊pomerellischenn woÿwodenn⌋ gethan, / helffenn vortstellenn / unnd solchs des hernn ⌊bischoves⌋ unbilliches unnd unleidlichs vornhemen / im nhamen aller ⌊herren rethe⌋ / under etzlicher aber siegelen / an ⌊konigliche maiestet⌋, unsern allergnedigstenn herren, gelangenn lassenn, / welcher brieff, / wie wir uns vorsehen, / wirt auch von Ewer Erbarkeit sein mitgesiegelt wordenn, / dieweil Ewer Erbarkeit den inhalt desselbtenn aus der beigelegtenn abschrifft wirt vornhomen haben. / Und ist sehr nötig gewest, / das wir solchenn bericht / ⌊koniglicher maiestet⌋ zuvor habenn lassen zukomenn, / eher dan der her ⌊bischoff⌋, / wie sein lieb sich denne das hat horen lassen, / uns alda ungrundtlich beschuldigenn thete. / Worauff sich auch woll die appellationn an ⌊bebstliche hailickheit⌋ und ⌊konigliche maiestet⌋, / so die bruder der eingenhomenen klöstere / dem herren ⌊bischoff⌋ zu insumiren bedacht, / billich schickenn wirt / unnd lassenn uns solchs ihr bedenckenn wolgefallen, / rathen auch darzu, / das die aufs erste und furderlichste insumirt / und sunder seumen mit der that vorgestellet werde / in hoffnung, / das dardurch nicht geringe bedrengunge dem hern bisschove wirt zukomen, / was die transsumpta des brieves, / so Ewer Erbarkeit geschickten / von den ⌊herrenn rethenn⌋ in gemeiner ⌊thagfart⌋ zu ⌊Graudenntz⌋ den durch den hern bisschof zu ⌊Lesslaw⌋ vidimiren zulassenn / mit gegebenn ist wordenn, / belangt. Dieweil solchs vom hern ⌊bischoff⌋ vorsagt / und villeicht bey seiner lieb auch hernacher nicht stelle gewinnen wirtd, / deucht unns gerathenn sein, / das man dem anderen bedenckenn der ⌊herrenn rethe⌋, / welchs man zu ⌊Graudentz⌋ vorgehabt, / nachsetzte, / unnd dieselbten zugerichte trassumpta bey unser kirchenn mit dem houptbrieve conferiren / und die under unserm und unsers ⌊wirdigenn capitels⌋ siegelenn ausgehenn lasse, / dem ebenn also grosser glaube wirt gegeben, als ob die vom hern bisschove von ⌊Lesslaw⌋ transsumirt und gesiegelt werenn, / welchs, so es Erbarkeit also gerathen dunckte, / mochte man das also aufs erste vortstellenn / und die transsumpta mitschicken. / Dis habenn wir Ewer Erbarkeit / vor derer grundtlichen bericht in diesenn sachenn, / wir uns auch bedanckenn, / zur freuntlichenn anntwurt / nicht wollen vorhaltenn / unnd thun dieselbe Ewer Erbarkeit gotlichenn gnadenn bevelhenn.