Wir haben Eur Lieb schreiben entpfangen / und seins inhalts eingenhomen, / thun uns erstlichen, / Eur Lieb freuntlichen und nachparlichen willens, / so sich dieselb gegen uns unserer abrunstigen paurn halben vornhemen lassen, / hochlichen bedancken. / Ungetzweiffelt / Eur Lieb werden sich uf unsers ⌊hauptmans⌋ zu ⌊Hollandt⌋ ansuchen / der pilligkeÿt und aller gepüre nach gegen ÿme ertzaigen, / etc. Wes den schultessen zu ⌊Schwinars⌋ seins genhomenen pferdes halben / betreffent / und auf Eur Lieb vilfeltigs schreiben kein antworth vom hauptman erlangt, / auch dem arman keÿnn gerechtigkeÿt verholffen, / das woln Eur Lieb ÿme seins aussenpleibens ausserhalb landes, / unnd nicht als wolt er Eur Lieb underthanen nicht rechts vorhelffen, / beÿmessen, / haben aber nit undterlassen, / ÿme hiemit schreiben lassen, / und bevelch auferlegt, / also in die sache sehen, / das dem arman rechts verholffen / und zufriden mog gestalt werden. / Welchen briff wir Eur Lieb hiemit uberschigken. Was dÿ supplicacion, / die Eur Lieb unserm cammermeister uberantwort haben, / uns verner zuzestellen, / und Eur Lieb bisshere von uns daruf kein antwort uberkommen, / anlangen thut, / kennen wir Eur Lieb hirauf freuntlicher meynunge nit verhalten, / das wir obgedachter / Eur Lieb underthanen supplicacion / heut dato aller erst zuhanden uberkommen etc. /
Wes ⌊Andres Krziwko[ws]ky⌋ der dreien huben acker zu Przelangk, / die ÿme unser hauptman an alle recht genhomen sol haben / und ins funffte jar vorgehalten hat anlangt, / und wir des handels keÿn wissen tragen, haben wir unserm ⌊hauptman⌋ zu ⌊Soldaw⌋ der halben / auch bevelch auferlegt, / uns ins erst bericht zethun, / als den wollen wir uns mit antwort gegen uff Eur Lieb verner ansuchen vernhemen lassen / und die pillickeit hirinnen vorschaffen. / Dweil auch ⌊Klein Maths⌋ Got seiliger ⌊hausfraw⌋ an Eur Lieb hat gelangen lassen, / wie derselben frawen man obgedacht sich mit hern ⌊Quirin Schligken⌋ / des krugs halben Cÿppe sampt dreÿ zinss huben im Osterrodischen gepith gelegen / vorgliechen / und obgedachten Schligken / hundert margk lauts seÿner handtschrifft daruf entpfangen / konnt Eur Lieb abnhemen / dweil wir vilgemelten Schlicken / solche gutter zu lehenrecht gegeben dieselben zubessern, / und nicht zu ringern, das obgedachter Maths Klein mit unserm bewust solchs gethan wurt habenn. / Unnd sonderlich mit unserm zulass adder bewilligung solchs gemenigklichen beschicht. /
Wu nu dieselb arme ⌊frau⌋ ein schrifftlichen zulass von uns
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und wir denselben zuhanden uberkommen, / wollen wir uns aller gepure gegen derselben frawen zu halten wissen. / Was ⌊Clement Schneÿder⌋, / das ime unser ⌊hauptman⌋ zu ⌊Neÿdenburgk⌋ etlich gelt sol genhomen haben, / vormeldung thut, / haben wir obgedachten hauptman, / uns ferner des handels bericht zethun / und uf Eur Lieb weÿtter anregung, / weil wir der sachen wÿ sie sich zugetragen, kein wissen / zu beantwortten, / bevelch gethan. / Wes wir des erfaren / dest besser darnach mit gepurlicher antwort / Eur Lieb zuberichten haben. / Das auch ⌊Jocob Glassnotzkÿ⌋ seiner vormeinten schuldenn, die ÿme ⌊Stentzel Klewoisch⌋ zu geben schuldig sein sol, / inen dohin zu halten zuvor gnugen anregung thut, / und wir disfals kein bewust wie sichs zugetragen. / Allein wir kammen in erfarung, / das sichs dermassen heldett, / das obgedachter ⌊Glasnotzkÿ⌋ im krige sich etwas ungepurlichs gegen ⌊Quirin Schligken⌋, / Got seiliger gehalten. / Doruber er in gefengknus einkommen, / nemblich hundert margk von ime genhomen, / aber solch gelt hat er so palt nicht nidderlegen konnen, / sondern purgen aufgebracht, / dÿ dasselb gelt dargestrackt / unnd auch also widderumb / vom erbe gelt / uffm rathhauss / niddergelegt ist worden / innen behalten. / Auch ein lange zeit derhalben / mit dem ⌊Klewoisch⌋ gerecht und vorm landtgericht gehangen, / solch gelt / noch ein mal von ÿme zu haben, / auch offtmals vor das gericht citirt unnd geladen worden / und allewegen ungehorsamblichen aussenplieben. /
Wollenn derwegen Eur Lieb freuntlichen gebetten haben, Eur Lieb wollen vilgedachten ⌊Glasnotzkÿ⌋ vonn seinen unpillichen clagen abzustehen, / abhalten. / Das wollen wir umb Eur Lieb freuntlichen unnd nachparlichen beschulden.