Wir haben unlangst uf unsers burggraffen alhie, des erbarn ⌊Georgen von Elditten⌋, undertheniglich ansuchen E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t ⌊⌋ / von wegen des vorordenthen letzten willens und testaments seins brudern, ⌊Mattes von Elditten⌋, / seligen vorstorbenen ⌊hausfrawen⌋, / welchs copei wir dozumall E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t uberschickt, / do bei neben freuntlich mit vleis gebethen, / E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t wolte gedachten Mats von Elditten umb unsert willen so gnedig sein, / und das berurt testament / sein krafft erlangen und zu ende gereichen lassen, / weil E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t in auch zuvor uf unser gethane vorbitte gnediglich zu gnaden / und dem seinen / haben kommen lassen.
Als hat uns itzo obgedachter unser ⌊burggraff⌋ weiter undertheniglich angelangt, / seinen ⌊bruder⌋ anderweit gegen E(wer) F(urstliche) G(naden) zuvorschreiben, / welchs wir im fuglich nicht haben wissen abzuschlagen. / Ist derwegen an E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t unser freunt vleissige bitte, dieselb wolte nachmals gedacht testament, / welchs copei hiein liegendt abermals E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t mit uberschickenn, / gnediglich confirmirn, bestettigen und vor krefftig erkennen und sich hirinne, / wie zuvor in den andern sachen, freuntlich und gunstlich uf unser vorbitt / bezeigenn, / und dis ende gnantem ⌊Elditten⌋ zu gut mit gnaden auch beschlissenn. Das sein wir in gleichem und mehern umb E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t freunt dinstlich zu beschulden erbottig und willig. / Bitten, was hirinne E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t zuthun gemeint, derselbten schrifftlich antwort.