Dem durchlauchtigen, hochgebornen fursten und herren, herren ⌊Albrechten⌋, von Gots gnaden marggraff zu ⌊Brandenburg⌋, / in ⌊Preussen⌋, / zu ⌊Stetin⌋, ⌊Pomern⌋, / der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ / hertzogk, / burggraff zu ⌊Normberg⌋ und furst zu ⌊Rugen⌋, unserm hochgunstigen, lieben herren und freunde /
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lieber herre und freundt. / Unsere freuntliche und vleisswillige dinste zuvoran. /
Wir haben unlangst uf unsers burggraffen alhie, des erbarn ⌊Georgen von Elditten⌋, undertheniglich ansuchen Ewer Furstlichen Durchlaucht ⌊⌋ / von wegen des vorordenthen letzten willens und testaments seins brudern, ⌊Mattes von Elditten⌋, / seligen vorstorbenen ⌊hausfrawen⌋, / welchs copei wir dozumall Ewer Furstlichen Durchlaucht uberschickt, / do bei neben freuntlich mit vleis gebethen, / Ewer Furstliche Durchlaucht wolte gedachten Mats von Elditten umb unsert willen so gnedig sein, / und das berurt testament / sein krafft erlangen und zu ende gereichen lassen, / weil Ewer Furstliche Durchlaucht in auch zuvor uf unser gethane vorbitte gnediglich zu gnaden / und dem seinen / haben kommen lassen.
Als hat uns itzo obgedachter unser ⌊burggraff⌋ weiter undertheniglich angelangt, / seinen ⌊bruder⌋ anderweit gegen Ewer Furstliche Gnaden zuvorschreiben, / welchs wir im fuglich nicht haben wissen abzuschlagen. / Ist derwegen an Ewer Furstliche Durchlaucht unser freunt vleissige bitte, dieselb wolte nachmals gedacht testament, / welchs copei hiein liegendt abermals Ewer Furstlichen Durchlaucht mit uberschickenn, / gnediglich confirmirn, bestettigen und vor krefftig erkennen und sich hirinne, / wie zuvor in den andern sachen, freuntlich und gunstlich uf unser vorbitt / bezeigenn, / und dis ende gnantem ⌊Elditten⌋ zu gut mit gnaden auch beschlissenn. Das sein wir in gleichem und mehern umb Ewer Furstliche Durchlaucht freunt dinstlich zu beschulden erbottig und willig. / Bitten, was hirinne Ewer Furstliche Durchlaucht zuthun gemeint, derselbten schrifftlich antwort.