Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, hern ⌊Albrechten⌋, von Gots gnaden marggraff zu ⌊Brandenborg⌋, / in ⌊Preussen⌋, zu ⌊Stetin⌋, / ⌊Pomern⌋, / [der] ⌊[Ca]ssuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzog, / [burggraff zu] ⌊Normberg⌋ und furst [zu ⌊Rugen⌋], unserm hochgunsti[gen] herren und freunde /
zu seiner furstlichen durchlaucht eigen handen
Es hat Ewer Furstliche Durchlaucht in frischem gedencken, / wie wir etlich mal geschrieben, / auch do wir negst bei Ewer Furstlichen Durchlaucht in vielen ehren und wolthatten erhalten gewesen, / (• dovor wir gedanckt und abermals dancken •) wie wir von dem vorlauffnen pfaffen ⌊Jacob Lewen⌋, unserm underthan von ⌊Ressel⌋, / der uns aus unserm gerichte entworden, / vor ein parteken fresser mit anderer schantlicher zicht geschmehet / und vorletzt sein worden, / dovon er nach nicht thut abstehen, / und diese tage einem unser underthan und burger zu Resselh, ⌊Michel Schutzs⌋, mit seinem ⌊weibe⌋ vor Ewer Furstliche Durchlaucht ⌊landrichter und schultzen zu Schippenpil⌋ angehalten / von wegen, das von leuten gesagt wirt, / das gedachter vorgesner priester mit seiner ⌊kochin⌋ nicht in dem ehelichen stande were, / wie dan Ewer Furstliche Durchlaucht aus bei gelegter ⌊⌋, uns von unserm underthan zugestelt, / weiter wirt horen, / bittende, die unbeschwert vor sich wolde lassen lesen, / auch freuntlich anmercken Ewer Furstlichen Durchlaucht bevelhbrieff an den landtrichter, / in dem wir uncantzleisch werden genent, / das der unsern underthan von Ressell, / dem keine appellacion an uns zugelassen ist worden, / mit einer citacion vor sich solde laden, / und so der nicht gestunde, / wie er auch zu gestehen nicht pflichtigk, / urteyl zusprechen, / welchen bevelh wir achten, / ane Ewer Furstliche Durchlaucht wissen sei ausgangen, / dan wir uns solcher unfreuntlicheit zu Ewer Furstlichen Durchlaucht in keinem wegk wollen oder mugen vorsehen. / Hierumb ist an Ewer Furstliche Durchlaucht unser gantz vleissige und vortrauliche bitt, / die uns auch fast hertzlich, / dieweil der ⌊bose mensch⌋ uns vilmal zuvor geschmehet und lesterlich in vil ortern angegeben, / und nach nicht abelest, / sonder sich zu uns und den unsern trotzlich thut notigen, / Ewer Furstliche Gnade wolte sich in diesem falh der gestalt gen uns in angefangener gunst und freundtschaft halten, / wie Ewer Furstliche Durchlaucht wolde, / so sich solcher unlust und unbilligheit bei den unsern widder Ewer Furstliche Durchlaucht zutruge / (das mit Gottes hulff bei unserm leben nicht wirt gescheen) von uns wolde gehandelt haben, / und vorbitten beÿ harter straffe, das gemelter loser mensch die unsern in Ewer Furstlichen Durchlaucht ⌊lande⌋ so anzufaren nachlisse, / weil er vil hefftiger unsers ⌊underthans⌋ ⌊eheweib⌋ widder ehre und glimpff gescholden, / dan das er sich anzeucht mit seiner ⌊kochin⌋. / Gebitten der halben dem ⌊landt richter und schultzen zu Schippenpill⌋, / der sich im gerichte, / wie die supplicacion anzeigt, gantz ungeburlich gehalten, / in dieser sachen, / die unser obirkeit betrift, / stille zustehen und weiter dorinne nichts vorzunemen, / domit wir Ewer Furstliche Durchlaucht vilmals gen uns freuntliches und nachbarlichs erbieten, / das wir allewege statlich gespurt und entfunden, / mugen geniessen, / unnd domit Ewer Furstlichen Durchlaucht freuntlich zudienen und zu willen zusein / teglich vorpflichter zu werden / ursach uberkommen, / dor zu wir aus guthem hertzen gentzlich sein geneigt unnd geflissen.
Dis mein schreibenn / bitt ich uffs aller freuntlichs Ewer Furstliche Durchlaucht wolde beherczigen, / und mich und die meynemm so gancz schimplich unbillicherr weis in ⌊irenn landenn⌋ nicht lossenn handlenn, / und so spötlich besverennn und leichtfertigenn. / Ich kan in allen zufellen Ewer Furstliche Durchlaucht gebreuchlicher / und nuczlicher seynnn, dan der armm, vorgesne ⌊mensch⌋, / der mir aus meyner jurisdicion entwichenn, / und dergestalt wider mich und die meinenn in Ewer Furstlichen Durchlaucht ⌊lande⌋ wirt gefurdert, / und mit beystant wider mich geheczt. Bitt derwegenn abermals von wegen der lieb unnd trew, die ich zu Ewer Furstlichen Durchlaucht trage, / wolde mich des ⌊menschenn⌋ entledigenn. / Es sol mich widerummb Ewer Furstliche Durchlaucht in allemm, / wor ich der gedinenn / vil ehre und nucz schaffen kan, / wilferig und begirig entfindenn, / hiruff ich Ewer Furstlichen Durchlaucht freuntlich und ersprislich antwurt in gutter zuvorsicht thue wartenn, / unnd in der gunst und freuntschafft mich befele. Datum ut in litteris.
Ewer Furstlichen Durchlaucht williger
⌊Joannes⌋, bischof zu ⌊Ermelandt⌋ manu propria scripsi