Dem Durchlauchtigen Hochgebornen Fursten und Herren, hern ⌊Albrechten⌋, von Gots gnaden marggraffen zu Brandenburg, / in Preussen, zu Stettin, / Pommern, der Cassuben und Wenden hertzogen, / burggraffen zu Normberg und fursten zu Rugen, / unserm hochgunstigen lieben herren unnd freunde /
Zu Irer Furstliche Durchlaucht eigen hende /
Wir haben diese tage von Eurer Furstlichen Durchlaucht ⌊⌋ zu ⌊Konigsbergk⌋ den XXIIII, / und ⌊⌋ / das uns gestrigs tagks worden, / den XXVII dits datirt, erhalten / und thuen uns des ⌊⌋, der zeittung halben / die uns damit zukommen, / uffs freuntlichst gen Eure Furstliche Durchlaucht hochbedancken, / wollen uns auch widderumb / was uns dergleichen zugebracht wirt / in solcher mittelung zu jeder zeitt gen Eure Furstliche Durchlaucht wilferig halten. / Wie die sache mit ⌊Putzke⌋ / und den ⌊ersamen von Dantzigk⌋ stet / hab wir Eurer Furstlichen Durchlaucht vortraulich nicht mugenn bergen, / wie es aber mit andern practiken ein gestalt hat / wirt die zeitt clerlicher dan die feder ausgeben. / Uns were nichts lieber, / auch zu fried und einigkeit / und dieser lande glucklichem zunehmen / nutzlicher, / dan das von uns hie dermassen gehandelt wurde / das wir ⌊konigliche gnade⌋ / und ⌊der Cronen⌋ gunst behielden, / was von uns / solchs zufordern / hat bisher gescheen mugen / und nach mag werden / sein wir sonderlich vleissigk, / unangesehen seltzamer leute wunderliche heupte etc.
Wir haben fast gerne aus eingelegtem zedell Eurer Furstlichen Durchlaucht schreibens gelesen / das die uns / dem hochwirdigen durchlauchten hochgebornen fursten herren ⌊Iohan Albrechten⌋, / beider stifft ⌊Magdeburgk⌋ und ⌊Halberstadt⌋ coadiutor, marggraffen zu ⌊Brandenburgk⌋ etc. dienstlich zu sein / ermanet, / dorzu wir sonst / mit all unserm vormogen / willig sein und begirig, / weil wir aber nicht wissen worinne, / des auch Eure Furstliche Durchlaucht kein wissenshaft thut tragen, / wolle wir der erwarten. / Es sall Eure Furstliche Durchlaucht unns statlich glauben, / das nichts so schwer magk sein / das uns von hochgemeltem unserm gunstigen herren und freunde zukommen / ader auferlegt wurde, / das wir nicht / so weit es uns erheblich / mit unserm hochsten vleis und vormugen wolten annehmen / und wirglich fortstellen, / freuntlich bittende ab Eurer Furstlichen Durchlaucht dergleichen vorfolgung, / domit dieser hocherlicher furst wirt angefochten, / kuntschaft uberkueme / uns nicht zu vorhalten. /
Vor die abermals zugeschickte zeittung / thue wir Eurer Furstlichen Durchlaucht freuntlich danckenn. / Es wirt nicht lange konnen anstehen / solcher zeitung ausgang. / Was uns derwegen auch wirt zukommen, / wie wir uns von koniglichem hove eins boten teglich vorhoffen, / wolle wir Eurer Furstlichen Durchlaucht, / der freuntlicher gunst wir uns innerlich bevelhen, / mit den ersten nicht unangezeigt lassen. /